548_1973
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548. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinde Bruck an der Mur
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 548. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinde Bruck an der Mur
1973_548_0 548. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinde Bruck an der Mur
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Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Zur Sicherung des Baues der S 6 Semmering
Schnellstraße und der S 35 Brucker Schnellstraße
wird das aus der Anlage ersichtliche rot umrandete
Gelände, das für die spätere Führung der S 6
Semmering Schnellstraße und der S 35 Brucker
Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet
erklärt.