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548_1973 AT

548. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinde Bruck an der Mur

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 548. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinde Bruck an der Mur

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Zur Sicherung des Baues der S 6 Semmering

Schnellstraße und der S 35 Brucker Schnellstraße

wird das aus der Anlage ersichtliche rot umrandete

Gelände, das für die spätere Führung der S 6

Semmering Schnellstraße und der S 35 Brucker

Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet

erklärt.

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