547. Kundmachung: Widerruf von elf Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr bzw. dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht
Die Vereinbarungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr bzw dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich
1. nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Zulassung der Beförderung für Peressigsäure (BGBl. Nr. 397/1978)
2. nach Rn. 2010 des ADR über die Zulassung der Beförderung von bestimmten Nickelkatalysatoren (BGBl. Nr 410/1978)
3. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von m-Chlorperoxybenzoesäure, 85% ig, als Stoff der Klasse 5.2 (BGBl. Nr. 172/1980)
4. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Methyllithium (5% ige 2-molare Lösung in Diäthyläther) als Stoff der Klasse 4.2 (BGBl. Nr. 173/1980)
5. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumamid der Klasse 4.3, Rn. 2471, Ziffer 3, in Stahlfässern (BGBl. Nr. 176/1980)
6. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von organischen Peroxiden (BGBl. Nr. 42/ 1985)
7. nach Rn. 10602 des ADR über die Beförderung von schäumbarem Polystyrol in Tankfahrzeugen (BGBl. Nr. 519/1986)
8. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Diperoxydodecandisäure, 42% (DPDDA) (BGBl. Nr. 540/1986)
9. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von polychlorierten Biphenylen in Transformatoren und Kondensatoren (BGBl. Nr. 51/1987)
10. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von tert. Butylperoxy-(2-ethyl)-hexanoat in einer Lösung mit mindestens 50% Phlegmatisierungsmitteln (BGBl. Nr. 52/1987)
11. nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Diperoxydodecandisäure, 13% (DPDDA)
(BGBl. Nr. 280/1987)
sind auf Grund der mit 1. Jänner 1995 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Kundgemacht in BGBl. Nr. 357/1995 obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.