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547_1990 AT

547. Verordnung: Kundmachung der Festsetzung des Datums der Anwendung der Bestimmungen der Regel 5 des Annexes V der Internationalen Konvention über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973, geändert durch das dazugehörende Protokoll von 1978, über die Beseitigung von Müll im Ostseegebiet

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 547. Verordnung: Kundmachung der Festsetzung des Datums der Anwendung der Bestimmungen der Regel 5 des Annexes V der Internationalen Konvention über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973, geändert durch das dazugehörende Protokoll von 1978, über die Beseitigung von Müll im Ostseegebiet

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird verordnet

Die Kundmachung der am 9. September 1988

beschlossenen Festsetzung des Datums der Anwendung

der Bestimmungen der Regel 5 des Annexes V

der Internationalen Konvention über die Verhütung

der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973,

geändert durch das dazugehörende Protokoll von

1978 Kundgemacht in BGBl. Nr. 434/1988 idF BGBl.

Nr. 335/1990. , über die Beseitigung von Müll im

Ostseegebiet hat dadurch zu erfolgen, daß diese in

englischer und französischer Sprache sowie in

deutscher Übersetzung beim Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten und beim Bundesministerium

für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. Laut Mitteilung des Generalsekretärs der IMO sind

diese Bestimmungen in bezug auf das Ostseegebiet mit

1. Oktober 1989 in Kraft getreten.

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