547. Verordnung: Kundmachung der Festsetzung des Datums der Anwendung der Bestimmungen der Regel 5 des Annexes V der Internationalen Konvention über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973, geändert durch das dazugehörende Protokoll von 1978, über die Beseitigung von Müll im Ostseegebiet
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird verordnet
Die Kundmachung der am 9. September 1988
beschlossenen Festsetzung des Datums der Anwendung
der Bestimmungen der Regel 5 des Annexes V
der Internationalen Konvention über die Verhütung
der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973,
geändert durch das dazugehörende Protokoll von
1978 Kundgemacht in BGBl. Nr. 434/1988 idF BGBl.
Nr. 335/1990. , über die Beseitigung von Müll im
Ostseegebiet hat dadurch zu erfolgen, daß diese in
englischer und französischer Sprache sowie in
deutscher Übersetzung beim Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten und beim Bundesministerium
für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. Laut Mitteilung des Generalsekretärs der IMO sind
diese Bestimmungen in bezug auf das Ostseegebiet mit
1. Oktober 1989 in Kraft getreten.