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547_1981 AT

547. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 547. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes

1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet

Artikel I

§ 2 der Verordnung des Bundesministers für

Finanzen vom 3. Dezember 1980, BGBl. Nr. 576,

hat zu lauten

„§ 2. Die Durchschnittssätze gelten für Unternehmer,

deren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2

des Umsatzsteuergesetzes 1972 im vorangegangenen

Kalenderjahr nicht mehr als 3,5 Millionen

Schilling betragen hat."

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1982 in

Kraft und ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden,

die gemäß § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes

1972 in das Kalenderjahr 1982 fallen.

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