547_1981
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547. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 547. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
1981_547_0 547. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
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Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes
1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet
Artikel I
§ 2 der Verordnung des Bundesministers für
Finanzen vom 3. Dezember 1980, BGBl. Nr. 576,
hat zu lauten
„§ 2. Die Durchschnittssätze gelten für Unternehmer,
deren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2
des Umsatzsteuergesetzes 1972 im vorangegangenen
Kalenderjahr nicht mehr als 3,5 Millionen
Schilling betragen hat."
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1982 in
Kraft und ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden,
die gemäß § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes
1972 in das Kalenderjahr 1982 fallen.