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546_1993 AT

546. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung eines Lehrplanes für den Religionsunterricht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 546. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung eines Lehrplanes für den Religionsunterricht

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 323/1993, insbesondere dessen §§6, 10, 16 und 23, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 528/1992, wird wie folgt geändert

1. Im Artikel I § 3 Abs. 1 werden nach Z 4 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 5 angefügt

„5. für die Sondererziehungsschule der in Anlage C/5 enthaltene Lehrplan."

2. Im Artikel I § 3 entfällt Abs. 6.

3. Im Artikel I § 4 Abs. 1 lautet lit. a

,,a) Soweit in den Lehrplänen für außerordentliche und ordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache hinsichtlich des besonderen Förderunterrichtes, der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht" und des Freigegenstandes „Muttersprachlicher Unterricht" nur die Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben ist, haben sie das Stundenausmaß im Rahmen der vorgesehenen Grenzen zu bestimmen oder die Bestimmung den Schulforen der betreffenden Schulen zu übertragen;"

4. Im Artikel I § 4 Abs. 1 entfällt lit. b, und es sollen lit. c bis lit. f zu lit. b bis lit. e werden.

5. Im Artikel I § 4 lit. e wird nach dem Wort „festzulegen" angefügt

„oder die Festlegung den Schulforen der betreffenden Schulen zu übertragen."

6. Im Artikel I § 4 Abs. 4 lautet der erste Satz

„Das Schulforum der Volksschule hat unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten für die Grundschule die Stundentafel 1 oder die Stundentafel 2 zu wählen."

7. Im Artikel I erhält der bisherige Wortlaut des § 5 die Absatzbezeichnung „(1)" und wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) Artikel I § 3, Artikel I § 4 sowie die Änderungen der Anlagen dieser Verordnung durch die Verordnung BGBl. Nr. 546/1993 treten mit 1. September 1993 in Kraft."

8. In Anlage A (Lehrplan der Volksschule), erster Teil (Allgemeine Bestimmungen) Abschnitt II (Allgemeine Bestimmungen für die Grundschule und die Volksschuloberstufe) wird nach Z 12 (Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache") angefügt

„13. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) sind in der Grundschule im Bereich der unverbindlichen Übungen vorgesehen. In der Volksschuloberstufe sind schulautonome Lehrplanbestimmungen auch im Bereich der Pflichtgegenstände und Freigegenstände sowie des Förderunterrichtes im 4. und 6. bis 8. Teil vorgesehen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen für die Volksschuloberstufe in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung

1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breitgefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet.

2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.

3. Auf die Bildungsaufgabe der Volksschule und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.

4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf."

9. In Anlage A vierter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übungen, des Förderunterrichtes, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen) Abschnitt b) (Stundentafel der Grundschule) lautet im Unterabschnitt aa) (Stundentafel 1) der Bereich der unverbindlichen Übungen

10. In Anlage A vierter Teil Abschnitt b) lautet im Unterabschnitt bb) (Stundentafel 2) der Bereich der unverbindlichen Übungen

„U nverbindliche Übungen

Wie Unterabschnitt aa (Stundentafel 1)."

11. In Anlage A vierter Teil Abschnitt b) (Stundentafel der Grundschule) lautet die Z 1 der Bemerkungen zur Stundentafel

„1. In Klassen, in denen mehr als eine Schulstufe zusammen unterrichtet werden, kann die Schulbehörde erster Instanz über Antrag des Schulleiters einen gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben" bzw. „Deutsch, Lesen" und „Mathematik" bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen."

12. In Anlage A vierter Teil Abschnitt b) wird nach Z 5 der Bemerkungen zur Stundentafel angefügt

„6. Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen mit schulautonomen Lehrplanbestimmungen semesterweise oder epochal geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.

7. Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht" siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung."

13. In Anlage A vierter Teil lautet Abschnitte) (Stundentafel der Volksschuloberstufe)

,,c) Stundentafel der Volksschuloberstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

Förderunterricht

Wie die nachfolgende Z 2.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Wie Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) vierter Teil (Stundentafel).

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Wie Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) vierter Teil (Stundentafel)."

14. In Anlage A vierter Teil lautet Abschnitt c) (Bemerkungen zur Stundentafel der Volksschuloberstufe)

„Bemerkungen zur Stundentafel

1. Unterrichtsgegenstände mit einer 'Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.

2. Der Unterricht in Hauswirtschaft kann in der 3. und 4. Klasse statt mit 1,5 Wochenstunden zB mit 3 Wochenstunden in jeder zweiten Woche oder nach den standortbezogenen Möglichkeiten auch in anderer Zusammenfassung während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. Er ist in koedukativ zu führenden Schülergruppen zu erteilen.

3. Das Stundenausmaß für Religion in der geteilt geführten einklassigen Volksschule beträgt für die Untergruppe und für die Obergruppe je zwei Wochenstunden. In gleicher Weise ist die ungeteilte einklassige Volksschule für den Religionsunterricht in zwei Gruppen mit je zwei Wochenstunden zu teilen.

4. Der Förderunterricht in der Volksschuloberstufe ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei Feststellung der Förderbedürftigkeit

durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich der Förderunterricht bezieht („Deutsch", „Mathematik" und/ oder „Lebende Fremdsprache"), anzugeben.

5. Im übrigen gelten die Bemerkungen zur Stundentafel der Hauptschule sinngemäß."

15. In Anlage A achter Teil (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff sowie didaktische Grundsätze der verbindlichen Übungen in der Grundschule) lautet die Überschrift der lit. c (Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch)

,,c) Italienisch, Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch"

16. In Anlage A neunter Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen) Abschnitt A (Grundschule) lautet die unverbindliche Übung „Lebende Fremdsprache"

„Lebende Fremdsprache

Zusätzlich zu der im Rahmen der verbindlichen Übung gewählten lebenden Fremdsprache kann eine weitere lebende Fremdsprache im Rahmen einer unverbindlichen Übung ausgewählt und angeboten werden. Für die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze gelten die Bestimmungen der entsprechenden verbindlichen Übung im achten Teil, Unterabschnitt a) bis c); sofern die Fremdsprache dort nicht genannt ist, gelten die Bestimmungen der erwähnten lit. c."

17. In Anlage A neunter Teil Abschnitt A wird nach der unverbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache" eingefügt

„Interessen- und Begabungsförderung Bildungs- und Lehraufgabe

Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung" ermöglicht den Schülerinnen und Schülern zusätzliche Lernaktivitäten, durch die sie ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen entwickeln können. Dabei werden Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise entfaltet, erweitert und vertieft. Das Ziel dieser unverbindlichen Übung ist es, bedeutsame Persönlichkeitsdimensionen zu fördern, um zu einer harmonischen Persönlichkeitsentwicklung beizutragen und Einseitigkeiten zu vermeiden.

Lehrstoff

Die inhaltliche Auswahl für die unverbindliche Übung hat auf der Grundlage des allgemeinen Bildungszieles der Grundschule sowie der Bildungsund Lehraufgaben der Pflichtgegenstände, der verbindlichen und unverbindlichen Übungen zu erfolgen. Entscheidende Auswahlkriterien sind dabei die spezifischen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.

Die Lernaktivitäten können sich auf Teilbereiche eines Unterrichtsgegenstandes oder mehrerer Unterrichtsgegenstände sowie auf fachübergreifende Inhalte beziehen.

Themen für Interessenbereiche können unter anderem sein

— Sprache — Spiel — Ausdruck — Verständigung;

— Zeichen — Form — Klang — Bewegung;

— Natur — Leben — Mensch — Gesundheit — Gemeinschaft — Umwelt;

— Maß — Zahl — Raum — Technik.

Didaktische Grundsätze

Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung" ist durch ein offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weitgehende Spielräume bei den gewählten Themenbereichen zuläßt. Diese korrespondieren mit den Inhalten einzelner Teilbereiche bzw. den Lern- und Erfahrungsbereichen der Pflichtgegenstände sowie mit fächerübergreifenden Lernfeldern und vor allem mit den unmittelbaren — auch außerschulischen — Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Durch die Beschäftigung mit diesen Inhalten sollen spezielle Interessen und Begabungen entdeckt, bewußt entfaltet und weiterentwickelt werden. Dies erfordert im Sinne der Z 6 der

Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule ein schülerbezogenes Planungskonzept.

Die Wahl des Themas und die Aufgabenstellung sowie die Festlegung der Ziele, Arbeitsweisen, Organisation, des zeitlichen Rahmens, des Ortes usw. sollen nach Möglichkeit mit den Schülerinnen und Schülern und Eltern gemeinsam getroffen werden. Die Initiative zur Einrichtung dieser unverbindlichen Übung kann von den Schülerinnen und Schülern, den Eltern bzw. den Lehrerinnen und Lehrern ausgehen. Schulstufenübergreifende Gruppen sind möglich.

Bei der Wahl der Methoden stehen grundschulgemäße Projekte und schüleraktivierende Lern- und Arbeitsformen im Vordergrund, in welchen die emotionalen, sozialen, kognitiven sowie praktischen Dimensionen des Lernens miteinander verbunden werden können."

18. In Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) erster Teil (Allgemeine Bestimmungen) wird der Z 1 (Art und Gliederung des Lehrplanes) angefügt

„In diesem Zusammenhang wird auf 8. (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) verwiesen."

19. In Anlage B erster Teil lautet in Z 4 (Führung in Leistungsgruppen) der erste Satz

„Die Schülerinnen und Schüler jeder Schulstufe der Hauptschule sind in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache entsprechend der Einstufung gemäß § 31 b bzw. Umstufung gemäß § 31c des Schulunterrichtsgesetzes in Leistungsgruppen (unter Beachtung der von der Ausführungsgesetzgebung gemäß SchOG § 8a, Absatz 1 und 3 festgelegten Voraussetzungen) zusammenzufassen."

20. In Anlage B erster Teil lautet die Z 6

„6. Förderunterricht

In der Hauptschule sind folgende Arten des Förderunterrichtes in Deutsch, Mathematik und Lebender Fremdsprache vorzusehen

1. Förderunterricht gemäß § 8 lit. f sublit, aa des Schulorganisationsgesetzes für Schüler und Schülerinnen während des Beobachtungszeitraumes vor der Einstufung (§ 31 b Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes), die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben; nach Ablauf des Beobachtungszeitraumes (§ 31 b Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes) kommt dieser Förderunterricht nur für Schüler und Schülerinnen der III. Leistungsgruppe in Betracht;

2. Förderunterricht gemäß § 8 lit. f sublit. cc des Schulorganisationsgesetzes für in eine Leistungsgruppe eingestufte Schüler und Schüle-

rinnen zur Vorbereitung auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe oder zur Vermeidung des Übertrittes in eine niedrigere Leistungsgruppe.

Bei der Organisation des Förderunterrichtes ist — sofern dies die vorgesehene Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern zuläßt — ein getrenntes Kursangebot nach folgenden Aufgabenstellungen anzustreben

— Vermeidung von Abstufungen in der I. Leistungsgruppe und Vorbereitung von Aufstufungen in der II. Leistungsgruppe,

— Vermeidung von Abstufungen in der II. Leistungsgruppe und Vorbereitung von Aufstufungen in der III. Leistungsgruppe,

— Förderung von lernschwachen Schülerinnen und Schülern in der III. Leistungsgruppe.

Für den Förderunterricht gemäß Z 1 und 2 sind jährlich insgesamt für jede Klasse und jeden im ersten Absatz genannten Unterrichtsgegenstand höchstens drei Kurse in der Dauer von jeweils insgesamt acht Unterrichtsstunden bei Bedarf vorzusehen, sofern dies die vorgesehene Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern zuläßt. Ein Schüler bzw. eine Schülerin darf in einem Unterrichtsjahr höchstens sechs Kurse besuchen, wobei das Ausmaß des Förderunterrichtes in einer Woche vier Unterrichtsstunden nicht übersteigen darf.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden abweichend von den vorstehenden Bestimmungen ein Förderunterricht auch in anderen als den im ersten Absatz angeführten Pflichtgegenständen als Förderunterricht gemäß § 8 lit. f sublit. aa des Schulorganisationsgesetzes angeboten werden. Der Förderunterricht kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert erfolgen, wobei in jeder Klasse jährlich insgesamt 72 Unterrichtsstunden vorgesehen werden dürfen und ein Schüler bzw. eine Schülerin in einem Höchstausmaß von 48 Unterrichtsstunden je Schuljahr gefördert werden darf.

Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache wird auf Z 5 und 6 der Bemerkungen zur Stundentafel verwiesen."

21. In Anlage B erster Teil wird nach Z 7 (Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache") die Z 8 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) angefügt

„8. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung von schulautonomen Freiräumen soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Freiräume im Bereich der autonomen Stundentafel bieten einzelnen Klassen oder Schulen die Möglichkeit, dem Bildungsangebot unter Beibehaltung des Bildungszieles der Hauptschule und des Konzeptes der Allgemeinbildung ein spezifisches Profil zu geben. Ein derartiges Profil kann seine Begründung in der Interessen- und Begabungslage der Schülerinnen und Schüler, in den besonderen räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Möglichkeiten am Schulort, in bestimmten Gegebenheiten im sozialen und kulturellen Umfeld usw. finden. Seine spezielle Ausprägung erfährt das Profil durch entsprechende inhaltliche Erweiterungen und Ergänzungen auf der Grundlage der disponiblen Unterrichtsstunden im Rahmen der Stundentafel für die autonomen Lehrplanbestimmungen.

Darüber hinaus können im Rahmen einer mehrjährigen (im allgemeinen vierjährigen) Abfolge von Schuljahren Klassen mit besonderer Berücksichtigung eines besonderen Schwerpunktes eingerichtet werden, sofern der Zugang zu Klassen ohne Schwerpunktbildung (Parallelklassen oder nahegelegene Schule ohne Schwerpunktbildung) gewährleistet ist. Derartige Schwerpunkte sind durch besondere Ausprägung der Profilbildung sowie zusätzlich durch eine spezielle Ausrichtung des Angebotes an Freigegenständen und Unverbindlichen Übungen charakterisiert. Mögliche Schwerpunktbildungen können zB sein

— Fremdsprachenschwerpunkte,

— musisch-kreative Schwerpunkte,

— naturkundlich-technische Schwerpunkte,

— ökologische Schwerpunkte,

— Informatikschwerpunkte,

— gesellschafts- und wirtschaftskundliche Schwerpunkte,

— interkulturelle Schwerpunkte,

— Schwerpunkte zur Gesundheit und Ernährung.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen erlassen werden.

Bei der Erstellung schulautonomer Lehrplanbestimmungen sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung

1. Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breitgefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen und eine zu hohe Organisationsvielfalt vermeidet.

2. Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.

3. Auf die Bildungsaufgabe der Hauptschule, auf deren Berechtigungen sowie auf Erhaltung der

Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.

4. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.

5. Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen Unterrichtsgegenstände nicht oder innerhalb eines längeren Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.

6. Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit eigenständigem Charakter kommt der Einordnung der inhaltlichen Angebote in das Konzept der Allgemeinbildung und der Unterordnung unter das Bildungsziel der Hauptschule besondere Bedeutung zu."

22. In Anlage B vierter Teil (Stundentafel) treten an die Stelle der Stundentafel (einschließlich der Fußnoten zur Stundentafel) die folgenden Stundentafeln (einschließlich der Fußnoten)

„1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

Förderunterricht

Siehe die nachfolgende Z 2 und im ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen) die Z 6 (Förderunterricht).

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Wie Z 2, wobei das Ausmaß der Unterrichtsstunden geändert werden darf und zusätzliche

Freigegenstände und unverbindliche Übungen zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung des in den Pflichtgegenständen ausgedrückten Konzeptes der Allgemeinbildung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen

23. In Anlage B sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet im Pflichtgegenstand „Deutsch" der Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"

„Bildungs- und Lehraufgabe

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler im Anschluß an die Lernerfahrungen der Volksschule in ihrer Handlungs-, Kommunikations- und Denkfähigkeit durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Die Schüler und Schülerinnen sollen

— ihre kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten,

— ihren Erfahrungshorizont erweitern und Kenntnisse über Erscheinungsformen und Anwendungsbereiche von Sprache erwerben.

Dadurch sollen sie in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung gefördert und zum Eintritt ins Berufsleben bzw. zum Besuch weiterführender Schulen sowie zum selbständigen Bildungserwerb befähigt werden.

Der Deutschunterricht ist in folgende gleichwertige Lernbereiche gegliedert

— Sprechen,

— Schreiben,

— Lesen und Textbetrachtung,

— Sprachbetrachtung und Sprachübung.

Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler sollen als Sprechende und Hörende die Sprache der Situation, der Absicht und dem Sachverhalt gemäß partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen können. Sie sollen imstande sein, die emotionale Ebene von Gesprächssituationen zu erkennen und auf sie einzuwirken. Auf die Bedeutung der Beziehungsebene ist im Sprechverlauf ebenso einzugehen wie auf die Inhaltsebene.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,

— eigene Interessen zu erkennen und zu vertreten,

— der Partnerin bzw. dem Partner eine offene und vorurteilslose Einstellung entgegenzubringen,

— berechtigte Interessen zu unterstützen,

— den Wahrheitsgehalt und die Verbindlichkeit von Aussagen abzuwägen,

— Manipulationen zu durchschauen und abzuwehren,

— die Wirkung des Gesprächsverhaltens zu berücksichtigen,

— die Standardsprache als die überregionale Sprachform, die in Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortschatz geregelt ist, zu gebrauchen.

Schreiben

Der Lernbereich gliedert sich in drei Teilbereiche: a) Verfassen von Texten

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,

— Sachverhalte gegenstands-, situations- und leserbezogen zu formulieren,

— Gefühle, Meinungen und Absichten für sich und andere schriftlich darzustellen,

— Verhaltensweisen und Standpunkte schriftlich zu begründen,

— mit Sprache spielerisch und kreativ umzugehen,

— die Wirkungen sprachlicher Mittel zu erproben und einzuschätzen.

Das sach- und zweckbezogene Schreiben soll genauso geübt werden wie das Schreiben für sich und für andere sowie der phantasieerfüllte, spielerisch-schöpferische Sprachgebrauch.

Die Formen des Schreibens werden als eine Verbindung von Textsorte und Schreibabsicht verstanden. Daher ist es beim Schreiben eines Textes wichtig, die Schreibabsicht mit der Textsorte in Beziehung zu setzen. So kann zB ein Werbetext appellieren, informieren, beschreiben und unterhalten.

b) Übungen zur Textgestaltung

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Texte durch angemessene Formulierung und sinnvollen Textaufbau für die Lesenden einsichtig zu machen. Sie sollen lernen, durch konkrete Übungen ihren Wortschatz planmäßig zu erweitern, Wörter und Sätze im Text sinnvoll miteinander zu verknüpfen und Texte gedanklich einsichtig zu gliedern.

c) Rechtschreiben

Die Schülerinnen und Schüler sollen mit der Funktion der Rechtschreibung vertraut gemacht werden, weil Rechtschreiben ein wichtiges Kriterium der Sprachbeherrschung ist. Sie sollen aber auch erkennen, daß sich Rechtschreibnormen verändern können. Den Schülerinnen und Schülern soll ein so großes Maß an Sicherheit in diesem Lernbereich vermittelt werden, daß sie in ihrem Alltag mögliche Schreibsituationen bewältigen können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Gebrauch des Österreichischen Wörterbuches eingeführt werden und ein orthographisches Problembewußtsein entwickeln. Durch regelmäßige Verwendung des Wörterbuches (auch bei Schularbeiten) sollen sie Zweifelsfälle klären lernen.

Lesen und Textbetrachtung

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu Bereitschaft und Interesse für den Umgang mit Texten aller Art angeregt werden und Einsicht in Strukturen und Wirkungen gewinnen, sodaß sie Freude an der Beschäftigung mit Literatur haben.

Sie sollen befähigt werden,

— Texte verständlich und sinnerfassend zu lesen,

— Gelesenes und durch Hörfunk, Fernsehen, Film und ähnliche Medien Vermitteltes zu verstehen und dazu Stellung zu nehmen,

— dichterische Texte in ihren vielfältigen Wirkungsmöglichkeiten zu erfahren und Verständnis dafür zu gewinnen, ua. durch darstellendes Spiel.

Die Texte sind so auszuwählen, daß die Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung ihrer Erlebnisfähigkeit und ihres Erfahrungshorizonts sowie eine Sensibilisierung für zwischenmenschliche Beziehungen und Probleme der Umwelt erfahren. Bei der Auswahl der Texte ist auf die Interessenlage und den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Auch mundartliche und umgangssprachliche Texte sollen behandelt werden. Besondere Beachtung ist der ständigen Übung von Aufnahme- und Analysetechniken, von Lesefertigkeit und Lesefähigkeit zu schenken. Besonders durch die Arbeit an Sachtexten schaffen der Leseunterricht und die Textbetrachtung auch elementare Voraussetzungen für das Lernen in anderen Unterrichtsgegenständen.

Die Benützung von Bibliotheken und der Erwerb von geeigneten Büchern sind besonders anzuregen.

Sprachbetrachtung und Sprachübung

Der Bereich gliedert sich in

— Sprache im Verwendungszusammenhang (Pragmatik),

— Bedeutung sprachlicher Zeichen (Semantik),

— Wort-, Satz- und Textgrammatik (Morphologie, Syntax, Textgrammatik),

— Sprachübung.

Die Schülerinnen und Schüler sollen übliche Sprachstrategien in entsprechenden Situationen erkennen.

Durch planmäßige Erweiterung des Wortschatzes sollen sie in die Lage versetzt werden, Situationen sprachlich besser zu bewältigen.

Sie sollen Einblicke in den Bau der Sprache gewinnen und in enger Bindung an sprachliches Handeln sowie an Texten Funktion und Leistung der Sprache erkennen, um über Sprache sprechen zu können.

Sie sollen Unterschiede zwischen ihrer Umgangssprache/Mundart und der Standardsprache erkennen und den Gebrauch der Standardsprache durch Übung sichern.

In diesem Zusammenhang soll — insbesondere in der 3. und 4. Klasse — auch eine Einführung in die sinnvolle und kritische Nutzung von neuen Informations- und Kommunikationstechniken vor allem zur Informationsspeicherung und -rückgewinnung sowie zur Textverarbeitung erfolgen."

24. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Deutsch" im Abschnitt „Lehrstoff" der Text für die 1. Klasse

„1. Klasse: Sprechen

a) Sprachliche Handlungsfähigkeit in realen und gespielten Situationen fördern

Sich in die Gemeinschaft einbringen und gemeinsames Handeln ermöglichen

Beispiele zur Auswahl und Gewichtung

— Sich vorstellen; über sich selbst, seine Vorlieben und Abneigungen sprechen; Gefühle benennen; eigene Meinungen und Handlungen begründen; zum Mittun auffordern; Hilfe anbieten und erbitten. Sich für Benachteiligte einsetzen; Kritik äußern und begründen.

siehe auch Schreiben, Sprachbetrachtung Erzählen, unterhalten und informieren Beispiele zur Auswahl und Gewichtung

Erlebtes und Erfundenes erzählen; Gehörtes und Gelesenes wiedergeben.

— Einfache Erzähltechniken (wie Spannung, Höhepunkt, Pointe, Raffung) erproben. Verständlich erklären lernen, zB Wörter, Spielregeln, einfache Sachverhalte aus Natur und Technik, Gebrauch und Funktion von Geräten.

siehe auch Schreiben, Sprachbetrachtung

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze Z 1)

b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten erproben und üben

Gesprächsverhalten üben

— Sich zu Wort melden, zuhören und ausreden lassen, sich auf einen Vorredner beziehen, beim Thema bleiben.

— Den unterschiedlichen Gebrauch von Standard- und Herkunftssprache in entsprechenden Situationen erproben und üben. Ausdrucksvolles Sprechen üben und Verständlichkeit anstreben (Sprechtechnik).

siehe auch Lesen, Sprachbetrachtung

Verschiedene Gesprächsformen erproben Beispiele zur Auswahl und Gewichtung

— Partner-, Kleingruppen- und Klassengespräch; Rollen- ua. Spiele; Sprechen vor anderen (sowohl spontan als auch vorbereitet).

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze Z 2)

Schreiben a) Verfassen von Texten

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze Z 3)

Erzählen/Spielen mit Sprache

— Schreiben über sich und den persönlichen Lebensbereich.

siehe auch Sprechen

— Schreiben nach Vorgaben,

Beispiele zur Auswahl und Gewichtung

— Bilderfolgen, Reizwörter, Erzählkerne, Geschichten ua.

Mit Lauten, Wörtern, Sätzen spielen; einfache Gedichte schreiben und umformen . . .

siehe auch Sprechen, Lesen, Sprachbetrachtung

Informieren/Erklären/Argumentieren Beispiele zur Auswahl und Gewichtung

— Gedanken und Informationen schriftlich festhalten und ordnen; Sachverhalte für andere verständlich darstellen; Skizzen als Erklärungsund Veranschaulichungshilfe erstellen; Vorschläge für Problemlösungen erarbeiten . . . siehe auch Sprechen, Lesen, Sprachbetrachtung

Appellieren

In kurzen Texten zu Handlungen auffordern. Beispiele zur Auswahl und Gewichtung

Werben, einladen, sich entschuldigen, sich bedanken...

siehe auch Sprechen, Lesen, Sprachbetrachtung

b) Übungen zur Textgestaltung

Aus Einzelsätzen und Notizen Kurztexte entwickeln; Bilder und Gedankenfolgen ordnen; Sätze

und Texte verknappen, erweitern und umstellen.

siehe auch Sprechen, Lesen, Sprachbetrachtung

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze Z 4)

Rechtschreiben

Rechtschreibbewußtsein entwickeln; erkennen, daß nicht jedem Laut ein Buchstabe entspricht.

Einen altersgemäßen Gebrauchswortschatz orthographisch sichern, dabei optische, akustische, schreib- und sprechmotorische Lernhilfen anwenden.

In der Klasse oder Gruppe auftretende Problembereiche laufend durch Übungen gezielt bearbeiten.

Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und gezielt durch regelmäßige Übungen abbauen (zB Fehlerkartei); Methoden für Selbsttraining erarbeiten und üben.

Regelmäßige Arbeit mit dem Wörterbuch (Alphabetisieren, Stichwörter erkennen, Grenzwörter benutzen lernen . . .).

siehe auch Sprechen, Lesen, Sprachbetrachtung

Lesen und Textbetrachtung

a) Lesetechniken

Individuelle Lesefertigkeit im Anschluß an die Grundschule weiterentwickeln.

Entwickeln von Lesetechniken zum rascheren Erfassen der Wortbilder und zum besseren Sinnerfassen beim Still- und Lautlesen.

Vorlesen in natürlichen Situationen mit entsprechender Vorbereitung.

Beispiele zur Auswahl und Gewichtung

Überschriften, Bilder und graphische Gestaltung eines Textes wahrnehmen lernen; Wörter unterstreichen, Pausen erkennen . . .

siehe auch Sprechen, Sprachbetrachtung

b) Texte und Textverständnis

Eine Vielfalt an dichterischen und nichtdichterischen Texten, Kinder- und Jugendliteratur lesen, um sich zu unterhalten, Spannung zu erleben, sich anregen zu lassen und selbständig schöpferisch damit umzugehen.

Hilfen zum besseren Verständnis erarbeiten. Beispiele zur Auswahl und Gewichtung

— Nacherzählen, Spielen, Umerzählen, Illustrieren, Herausarbeiten und Ordnen von Grundgedanken . . .

— Schulbüchereien und öffentliche Bibliotheken benützen. In geeigneten Lexika und Sachbüchern gezielt Informationen suchen.

siehe auch Sprechen, Schreiben

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze Z 5)

c) Medienerziehung/Umgang mit Massenmedien

Die eigene Erfahrung der Schülerinnen und Schüler mit den Massenkommunikatiohsmitteln thematisieren; besprechen, aus welchen Gründen sie genutzt oder nicht genutzt werden.

Unterschiedliche Möglichkeiten und Aussagewirkungen der modernen Medien erkennen lernen (Film, Fernsehen, Rundfunk, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Comics, Computer, Videospiele . . .). siehe auch Sprechen, Sprachbetrachtung

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze Z 6)

Sprachbetrachtung und Sprachübung

a) Sprache im Verwendungszusammenhang

Leistungen sprachlicher und nichtsprachlicher Zeichen unterscheiden; Möglichkeiten des Mißverstehens und Nichtverstehens erörtern; den Sprachgebrauch in verschiedenen Kommunikationssituationen vergleichen. Den Vorrat an sprachlichen Mitteln für verschiedene Sprech- und Schreibanlässe systematisch erweitern.

siehe auch Sprechen, Schreiben, Lesen

b) Bedeutung sprachlicher Zeichen

Wortschatz (in Sachkreisen) planvoll erweitern und dabei Möglichkeiten der Wortbildung erörtern. Mit Bedeutungen spielen; Bedeutungsumfang von Wörtern im Wörterbuch und im jeweiligen Textzusammenhang untersuchen.

siehe auch Sprechen, Schreiben, Lesen

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze Z 7)

c) Text-, Satz- und Wortgrammatik

Den Textzusammenhang untersuchen: Leitwörter (Themawörter) in Texten feststellen, daraus Thema erschließen.

Redeabsichten (Informieren, Fragen, Auffordern, Wünschen . . .) und adäquate grammatische Bauformen der (Haupt-)Sätze untersuchen und üben.

Aussage-, Frage- und Aufforderungssatz grammatisch richtig bauen, das Umstellen und Austauschen von Satzgliedern entsprechend der Redeoder Schreibabsicht üben (Verschiebeprobe, Ersatzprobe). Finite Verbform (Personalform) erkennen und Übereinstimmung mit Subjekt üben.

Das Nomen, seine Begleiter und wichtigsten Stellvertreter erkennen und in Geschlecht, Zahl und Fall grammatisch richtig bilden und anwenden lernen.

Das Adjektiv in seiner Funktion erkennen und sinnvoll einsetzen. Natürliche Zeitstufen und grammatische Zeitformen unterscheiden, Aufgaben der gebräuchlichsten Zeitformen besprechen und in Sprech- und Schreibzusammenhängen üben.

Individuelle und regionale Problembereiche in der Sprachverwendung erkennen und gezielt an deren Behebung arbeiten.

siehe auch Sprechen, Schreiben, Lesen

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze Z 8)

Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je drei im Semester."

25. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Deutsch" der Abschnitt „Didaktische Grundsätze"

„Didaktische Grundsätze

a) Für alle Leistungsgruppen

Der Lehrplan gliedert die Inhalte des Deutschunterrichts in vier gleichwertige Lernbereiche. Der Unterricht soll jedoch immer wieder ein bereichsübergreifendes Lernen in Handlungszusammenhängen ermöglichen.

Lernen im Deutschunterricht soll nach Möglichkeit an Themen erfolgen, die für die einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und die aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist unter anderem folgenden fächerübergreifenden Aufgabenbereichen Rechnung zu tragen : Persönlichkeitsbildung, politische Bildung, Friedenserziehung, Medienerziehung, Umwelt- und Konsumentenerziehung, Berufsorientierung.

Ein kommunikations- und handlungsorientierter Deutschunterricht soll in entsprechenden Kommunikations- und Sozialformen erfolgen, insbesondere in Gruppen- und Partnerarbeit sowie in bestimmten Gesprächsformen (zB Rundgespräch, Diskussion).

Sprachverwendung in Handlungszusammenhängen soll nach Möglichkeit im projektorientierten Unterricht und in Projekten (sowohl innerhalb des Faches als auch fächerübergreifend) durchgeführt werden.

Einen wesentlichen Aspekt in der Auseinandersetzung mit Sprache stellen spielerische und entdeckende Verfahren dar.

Der Deutschunterricht zielt in keinem Lernbereich auf vordergründiges Begriffswissen ab, er hat jedoch erarbeitete Kenntnisse und Fertigkeiten durch wiederholendes Üben zu sichern. Die im Lehrplan verwendeten Fachausdrücke gelten als verbindliche Terminologie. Es sind jedoch nur diejenigen Begriffe an die Schülerinnen und Schüler weiterzugeben, die in altersadäquater Weise im Unterricht verwendet werden können.

Zureichende Sicherheit im Gebrauch der Standardsprache ist anzustreben. In manchen Situationen jedoch (zB Diskussionen, Konfliktaufarbeitung) kann sich die Herkunftssprache als angemessene Sprachform erweisen und soll in diesem Fall ohne Wertung zugelassen werden.

Bei der Leistungsbeurteilung sollen alle vier Lernbereiche berücksichtigt werden. Dabei sollen kreatives Sprechen und Schreiben als besondere Leistung anerkannt und in die Beurteilung einbezogen werden. Auf die „Besonderen Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung bei den schriftlichen Leistungsfeststellungen" (§ 15 der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974, in der jeweils geltenden Fassung) wird hingewiesen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages und zur Vorbereitung auf den weiteren Unterricht sind nach Bedarf mündliche und schriftliche Hausübungen zu geben.

Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken: Der Beitrag des Unterrichtsgegenstandes „Deutsch" besteht vor allem in der Förderung des Verständnisses grundlegender Arbeitsweisen am Computer, besonders beim Zurechtkommen mit Informations- und Ordnungssystemen sowie mit Standardanwendungen zur Textverarbeitung, Textgestaltung und zum Schriftverkehr.

Dies schließt auch kritisches Prüfen der Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Computern mit ein. Der Werkzeugcharakter des Computers, der von Menschen gemacht bzw. verwendet wird, also auch von Menschen zu verantworten ist, soll in den Vordergrund gestellt werden.

b) Differenzierung in Leistungsgruppen

Bei der Differenzierung in Leistungsgruppen ist zu beachten, daß Lerndefizite der Schülerinnen und Schüler nicht in gleicher Weise in allen vier Lernbereichen bestehen. Daher werden Differenzierungshinweise für jeden Lernbereich gesondert angegeben. Die Einteilung in Leistungsgruppen hat unter Beachtung der unterschiedlichen Leistungen in den einzelnen Lernbereichen zu erfolgen. Eine besondere Lernschwäche in nur einem Lernbereich darf nicht zur Zuordnung in die unterste Leistungsgruppe führen. Auf Grund der Vielfältigkeit des Deutschunterrichts ist ein möglichst später Einstufungstermin zu empfehlen.

Die Hinweise zur Differenzierung in Leistungsgruppen beziehen sich in der 1. und 2. Klasse überwiegend auf die Schülerinnen und Schüler der III. Leistungsgruppe. Die Anforderungen für die II. Leistungsgruppe liegen daher zwischen jenen der I. und III. Leistungsgruppe.

Die Differenzierung in den Teilbereichen Sprechen, Schreiben, Lesen und Textbetrachtung erfolgt

— nach Quantität durch eine der Klassensituation angepaßte Auswahl an Situationen und Themen (beim Sprechen), der vorgesehenen Möglichkeiten des Schreibens (wobei die vorgegebenen Bereiche „Erzählen", „Informieren", „Appellieren" zu berücksichtigen sind), an Lesestoffen (wobei die verschiedenen Textsorten — epische, lyrische, dramatische und nichtdichterische Texte — zu berücksichtigen sind);

— nach Qualität und Verständlichkeit durch eine unterschiedliche Höhe des Anspruchs an Situationgsgerechtheit (zB unter welchen Bedingungen spreche/schreibe ich?), Adressat/innenge-

rechtheit (an wen richte ich mich?), Intentionsgerechtheit (in welcher Absicht äußere ich mich?) und Sachgerechtheit (entsprechen meine Aussagen dem Sachverhalt?), an Angemessenheit des Umfangs und der Wortwahl beim Schreiben, an innerer Folgerichtigkeit, Einfallsund Gedankenreichtum beim Sprechen und Schreiben;

— nach dem Lerntempo. Die Lehrerin und der Lehrer haben die Möglichkeit, je nach Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Teilbereich ein Stoffgebiet kurz- oder längerfristig zu behandeln.

Beim Lesen sind neben dem Schwierigkeitsgrad der Texte auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie die Art der Aufgabenstellung bei der Textbetrachtung (Inhaltsaspekt, Formaspekt, Sprachaspekt) wichtige Differenzierungskriterien.

Der Rechtschreibunterricht erfordert über die Differenzierung in Leistungsgruppen hinaus eine individuelle Vorgangsweise bei der Aufarbeitung der Fehler bzw. erfordert er verschiedene Arten von Lernhilfen (optische, akustische, grammatische, semantische, etymologische). Rechtschreiben ist nämlich nur eines von mehreren Einstufungskriterien, und es ist zu berücksichtigen, daß sich in jeder Leistungsgruppe Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Rechtschreibniveau befinden können.

Die Differenzierung in Sprachbetrachtung und Sprachübung hat doppelten Aufgabencharakter: Sie berücksichtigt einerseits die zunehmende Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, Einsicht in Bau und Funktion der Sprache zu gewinnen, andererseits dient sie dazu, durch Übungen den Gebrauch der Standardsprache zu sichern.

1. Klasse

1. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprechen

In der III. Leistungsgruppe sollen einfache Sachverhalte aus Natur und Technik als Inhalte gewählt werden.

2. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprechen

Spontanes Reden soll in der III. Leistungsgruppe im Vordergrund stehen.

3. Leistungsdifferenzierung bezüglich Schreiben

Die Arbeit in der III. Leistungsgruppe zielt auf einfache strukturierte Texte ab. Im Vordergrund steht die klare und lineare Anordnung von Erzählschritten.

4. Leistungsdifferenzierung bezüglich Schreiben

Durch entsprechende Übungen sind ein ausreichender Wortschatz und eine passende Wortwahl zu sichern.

5. Leistungsdifferenzierung bezüglich Lesen und Textbetrachtung

Grundgedanken und mögliche Textintentionen sollen in der III. Leistungsgruppe zunächst gemeinsam erarbeitet werden.

6. Leistungsdifferenzierung bezüglich Lesen und Textbetrachtung

Die modernen Medien sollen in der III. Leistungsgruppe vor allem anhand einfacher Merkmale unterschieden werden.

7. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprachbetrachtung und Sprachübung

In der III. Leistungsgruppe sollen sich Wortschatzübungen vor allem am Alltag der Schülerinnen und Schüler orientieren.

8. Leistungsdifferenzierung bezüglich Sprachbetrachtung und Sprachübung

Das Erkennen von Nomen, Verb und Adjektiv soll geübt werden; auf eine Unterscheidung der finiten und infiniten Verbformen kann verzichtet werden. Die Bildung und der Gebrauch der Zeitformen beim Sprechen und Schreiben sollen besonders geübt werden (Präsens, Perfekt, Präteritum)."

26. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache" der Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"

„Bildungs- und Lehraufgabe

Wichtigstes Ziel des Fremdsprachenunterrichts ist der Aufbau einer altersgemäßen Kommunikationsfähigkeit. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht zu handeln, dh. Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich richtig auszudrücken. Weiters soll durch den Erwerb einer Fremdsprache und von Kenntnissen aus Landes- und Kulturkunde eine aufgeschlossene Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise entwickelt und das Wertbewußtsein entfaltet werden.

Da der Erwerb und der Gebrauch einer Fremdsprache eng mit der Gesamtpersönlichkeit und dem sozialen Verhalten eines Menschen verbunden sind, sollen die Schülerinnen und Schüler sowohl ihre Interessen und Bedürfnisse ausdrücken können als auch in ihrer Bereitschaft zum Zuhören, zum Gespräch, zur Zusammenarbeit und zur Verantwortung in der Gemeinschaft gefördert werden. Schließlich sollen sie zu einer positiven Einstellung zum Fremdsprachenerwerb im allgemeinen hingeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch motiviert und angeleitet werden, die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten

selbständig anzuwenden und weiterzuentwickeln und so auf den Eintritt in das Berufsleben bzw. den Besuch einer weiterführenden Schule vorbereitet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch Einsichten in das Funktionieren der Sprache als Mittel der Kommunikation gewinnen. Sie sollen die Beziehungen der sprachlichen Äußerungen zueinander und deren Gebundenheit an bestimmte Situationen verstehen sowie imstande sein, Sprechintentionen zu erkennen und darauf entsprechend zu reagieren.

Im Rahmen des Unterrichts sind den Schülerinnen und Schülern nach Möglichkeit Ziele und Arbeitsweisen einsichtig zu machen sowie zeitgemäße und zukunftsorientierte Lerntechniken zu vermitteln, die den selbständigen Fremdsprachenerwerb unterstützen.

Nur für Englisch

Dabei soll auch eine sinnvolle und kritische Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechniken zur Informationsspeicherung und -rückgewinnung, zur gezielten Lernunterstützung sowie zum Arbeiten mit Texten (wie Textkonstruktion, Textmanipulation, Textverarbeitung) erfolgen.

Für alle Sprachen: Hörverstehen

Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande sein, gesprochene Sprache in direktem Kontakt oder über Medien zu verstehen. Diese Anforderung bezieht sich auf die Standardaussprachen mit nur geringen regionalen und soziokulturellen Varianten sowie durchschnittliche Sprechgeschwindigkeit.

Mündliche Kommunikation

Die Schülerinnen und Schüler sollen imstande sein, in der Fremdsprache einerseits am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen und die in der Klassensituation auftretenden Sprechanlässe zu bewältigen, andererseits auch in den wichtigsten Alltagssituationen außerhalb der Schule sich sach-, situations- und partnergerecht auszudrücken.

Leseverstehen

Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und Sprachmittel imstande sein, den Sinn fremdsprachlicher Texte selbständig zu erfassen. Darüber hinaus soll die Freude am Umgang mit altersgemäßer fremdsprachlicher Lektüre geweckt werden.

Schriftliche Kommunikation

Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und

Sprachmittel imstande sein, sich in der Fremdsprache vorwiegend in jenen Formen schriftlich auszudrücken, welche von kommunikativem Wert sind bzw. Kreativität erfordern."

27. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Englisch" im Abschnitt „Lehrstoff" der Text für die 1. Klasse

„1. Klasse: Hörverstehen

Die Schulung des Hörverstehens erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der in der Volksschule grundgelegten Kenntnisse der englischen Sprache. Es sind Texte heranzuziehen, die von kommunikativem Wert sind und authentischen Vorbildern nahekommen. (Textsorten siehe Didaktische Grundsätze, Leistungsdifferenzierung siehe Didaktische Grundsätze).

Die Schülerinnen und Schüler sollen

— einfache Äußerungen und das Klassengespräch (wie zB Anweisungen, Fragen und Auskünfte der Lehrerin bzw. des Lehrers ) verstehen

— kurze Texte verstehen, die aus bekannten Elementen bestehen

— themenbezogene Hörtexte verstehen, die einige unbekannte Elemente (ohne Schlüsselfunktion) enthalten.

Mündliche Kommunikation

Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit bildet einen Schwerpunkt des Unterrichts der 1. Klasse. Je nach Ausgangslage sollen dabei Vorkenntnisse aus der Volksschule entsprechend berücksichtigt und weitergeführt werden. Die Sprechanlässe sind auf die Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler abzustimmen. Im Vordergrund steht die Entwicklung der Kommunikationsfähigkeit (Leistungsdifferenzierung siehe Didaktische Grundsätze).

Die Schülerinnen und Schüler sollen

— sich am Klassengespräch beteiligen

— einfache Reime und Sprüche aufsagen

— kurze Spielszenen aufführen

— in Zusammenhang mit erarbeiteten Texten und Themen Informationen geben und erfragen

— in gelenkter Form kurze zusammenhängende Äußerungen machen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Laufe von vier Jahren eine Aussprache und Intonation erwerben, die sie dazu befähigt, im internationalen Kontakt möglichst gut verstanden zu werden. Die wichtigsten Symbole der internationalen Lautschrift sollen allmählich als Hilfe zur Aussprache genutzt werden. (Aussprache und Intonation siehe Didaktische Grundsätze)

Schwerpunkte

— stimmhafte/stimmlose Konsonanten

— Stark- und Schwachtonformen

— bedeutungsunterscheidende Phoneme

— Intonationsmuster

Leseverstehen

Ziel für die 1. Klasse ist die Grundlegung des stillen, sinnerfassenden Lesens. (Textsorten, lautes Lesen, Leistungsdifferenzierung siehe Didaktische Grundsätze)

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Textsorten verstehen

— kurze Gebrauchstexte und Mitteilungen

— einfache Briefe persönlichen Inhalts

— dialogische Texte als Basis für die Entwicklung des Sprechens

— einfache fiktionale Texte

— Reime, Gedichte und Lieder

Schriftliche Kommunikation

Das Schreiben hat in der 1. Klasse zunächst vorwiegend lernunterstützende Funktion. Erst allmählich ist es zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln, wobei die Altersgemäßheit entsprechend zu beachten ist. Wie beim Sprechen ist auch hier die kommunikative Leistung vorrangig (Leistungsdifferenzierung siehe Didaktische Grundsätze).

Die Schülerinnen und Schüler sollen

— erarbeitete Texte umgestalten

— einfache Äußerungen und Mitteilungen abfassen

— einfache Briefe persönlichen Inhalts verfassen.

Rechtschreibung (für alle vier Klassen): Die Schülerinnen und Schüler sollen im Laufe des Lehrgangs jene Wörter soweit wie möglich fehlerfrei schreiben lernen, die für die schriftliche Produktion wichtig sind (Leistungsdifferenzierung siehe Didaktische Grundsätze).

Themen und Wortschatz

Die Auseinandersetzung mit den Themen soll persönlichkeitsbildend sein, den Schülerinnen und Schülern Vergnügen bereiten und von konkreten Kommunikationsanlässen ausgehen. Anzustreben ist zunächst ein Basiswortschatz, der sich aus den behandelten Themen und Situationen unter Beachtung der Kriterien der Häufigkeit, Verwendbarkeit und Erlernbarkeit ergibt. Für die 1. Klasse sind Themen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler mit folgenden Schwerpunkten zu wählen (Leistungsdifferenzierung siehe Didaktische Grundsätze)

— das Kind, seine Familie und Freunde

— der Alltag des Kindes

— Interessen und Erlebniswelt.

Grammatik

Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Grammatik soll der Sicherstellung der Kommunikation dienen. Regelerarbeitung und Grammatikübungen sollen aus Kommunikationssituationen erwachsen und auf diese bezogen sein. Die Auswahl der Formen und Strukturen richtet sich daher nach den Erfordernissen der Themen und Fertigkeitsbereiche (Leistungsdifferenzierung siehe Didaktische Grundsätze).

Folgende Schwerpunkte sollen gesetzt werden

Sentence pattern: Fragen, Antworten, Verneinung, Imperativ (Anweisung, Verbote); Wortstellung, einfache Satzverknüpfungen.

Verb : Daily routines, facts (Present simple) Present activity (Present progressive) Past events (Past simple) : Verstehen im Kontext, Verwendung einiger wichtiger Formen Intention (going to)

Erlaubnis, Fähigkeit, Möglichkeit, Verpflichtung (can, may, must)

Wünsche erfragen, Bitten, Bereitschaft äußern (Would you like .. .? I'd like ... I'll...)

Noun, article: Pluralbildung, 's-Genitiv (Zugehörigkeit ausdrücken), bestimmter und unbestimmter Artikel.

Pronouns, quantifiers: persönliche, hinweisende Pronomen; Fragewörter; einige Mengenangaben (some, many . . .)

Possessive adjectives: my, your . . .

Numerals: Grundzahlwörter, Ordnungszahlwörter (zB Datumsangaben)

Prepositions: einige wichtige Orts- und Zeitangaben

Sprachfunktionen (für alle vier Klassen)

Sprachfunktionen stehen im untrennbaren Zusammenhang mit konkreten Kommunikationssituationen, die sich im Klassengespräch oder in Anlehnung an die erarbeiteten Themen ergeben. Eine auf einzelne Schulstufen bezogene Festlegung ist nicht möglich. Der Lernfortschritt im Laufe der vier Jahre zeigt sich an der Zunahme der Geläufigkeit, der schnelleren Verfügbarkeit, der Länge und der Komplexität des sprachlichen Ausdrucks (Leistungsdifferenzierung siehe Didaktische Grundsätze).

Bereiche

Soziale Kontakte, zB

— eine Person ansprechen, grüßen

— eine Person/sich vorstellen

— Einladungen aussprechen/annehmen/ablehnen

— Entschuldigung/Dank aussprechen

— Wünsche und Bitten äußern

Beziehungen regeln, zB

— Erlaubnis erbitten / erteilen / verweigern

— Ratschläge und Warnungen erteilen

— Lob und Tadel ausdrücken

— Hilfe anbieten/erbitten

Kommunikation, zB

— Nichtverstehen/Nichtwissen äußern

— um Wiederholung/langsameres Sprechen ersuchen

Stellungnahmen, zB

— Zustimmung/Ablehnung ausdrücken

— widersprechen/verneinen/bezweifeln/vermuten

— Begründungen geben/erfragen

— Vergleiche anstellen

— Erwartungen/Absichten zum Ausdruck bringen

Gefühle und Meinungen erfragen bzw. ausdrücken, zB

— Gefallen, Interesse und deren Gegenteil ausdrücken

— Zuneigung, Freude und deren Gegenteil ausdrücken

Handlungen steuern, zB

— Vorschläge machen/annehmen/ablehnen

— Anordnungen/Verbote erteilen

Informationen geben und erfragen, zB

— berichten/erzählen/erklären/benennen

— Zustände, Eigenschaften, Aussehen beschreiben

— Besitzverhältnisse angeben

— örtliche und zeitliche Angaben machen

— Mengenangaben geben

— über Gehörtes/Gelesenes berichten

— Fähigkeit/Unfähigkeit ausdrücken

— Bedingungen und deren Folgen ausdrücken

Lernen lernen (für alle vier Klassen)

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den Erwerb der englischen Sprache grundlegende Fertigkeiten erlernen, die auch den späteren Erwerb weiterer Fremdsprachen unterstützen.

Daher ist auf die Vermittlung von Techniken und Lernstrategien abzuzielen, die den Schülerinnen und Schülern helfen

— Schwächen und Hemmnisse im Spracherwerb zu überwinden

— die eigenen fremdsprachlichen Leistungen in den Fertigkeitsbereichen und in anderen wichtigen Teilbereichen (zB beim Vokabellernen) zu verbessern

— den eigenen Sprachlernprozeß zu reflektieren und diesen selbständig zu steuern.

Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen.

Vier Schularbeiten, davon eine im ersten Semester (nicht vor Ende November)."

28. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Englisch" der Abschnitt „Didaktische Grundsätze"

„Didaktische Grundsätze

a) Für alle Leistungsgruppen 1. Allgemeines

1.1 Einstiegsphasen : Ziel der ersten Unterrichtswochen ist es, ausgehend von den unterschiedlichen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Dabei ist von den Unterrichts- und Arbeitsformen auszugehen, die den Schülerinnen und Schülern von der Grundschule her vertraut sind.

1.2 Einsprachigkeit: Von Beginn an ist der Gebrauch des Englischen als Unterrichtssprache anzustreben. In Einzelfällen kann von diesem Grundsatz gelegentlich abgewichen werden (Erklärungen von Strukturen usw.).

1.3 Methodenvielfalt: Die Wahl der Unterrichtsmethoden steht der Lehrerin bzw. dem Lehrer grundsätzlich frei; auf den neuesten Stand der Wissenschaft sowie auf die spezifischen Bedürfnisse der Klassen ist Bedacht zu nehmen. Der Methodenvielfalt ist gegenüber jeder einseitigen Vorgangsweise der Vorzug zu geben.

Bei Erarbeitung des Lehrstoffes sind die Schülerinnen und Schüler zu möglichst großer Selbsttätigkeit anzuleiten, wofür sich soziale Arbeitsformen (zB Partner- und Gruppenarbeit) besonders eignen. Der Veranschaulichung kommt in allen Phasen des Spracherwerbs größte Bedeutung zu. Audiovisuelle Medien (Tuchtafel, Tafelskizze, Folie, Gegenstände, Wandbilder, Filme, Dias, Video, Tonträger, Wort- und Bildkarten) sowie neue Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere der Computer, sollen lernzielbewußt und schülerorientiert eingesetzt werden.

Dem Spielerischen und Musischen kommt im Englischunterricht große Bedeutung zu. Reime, Lieder und Spiele (Rollenspiele, Ratespiele, Denkspiele usw.) sind wirkungsvolle Motivationsträger. Sie ermöglichen es der Lehrerin bzw. dem Lehrer, sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen, darüber hinaus auch grundlegende Redemittel in einer die Schülerinnen und Schüler sehr ansprechenden Form zu üben, zu festigen und anzuwenden. Zu beachten ist, daß das Nachspielen von Lehrbuchdialogen nicht zum Selbstzweck wird.

Neue Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere der Computer, bieten zusätzliche Alternativen und Möglichkeiten in der Unterrichtsgestaltung und sollen daher unter Nutzung geeigneter, benutzungsfreundlicher Software eingesetzt werden.

1.4 Themen: Bei der Auswahl und Gewichtung der vorgesehenen Themen ist auf die individuellen Bedürfnisse der Klasse einzugehen. Landesund kulturkundliche Informationen sollen mit den übrigen Themen sinnvoll verbunden werden. Das Vermitteln und Abprüfen von isolierten Informationen ist zu vermeiden.

Es sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu anderen Gegenständen herzustellen. Größere Themengebiete zB aus Bereichen der Umwelt, Arbeitswelt und zwischenmenschlichen Beziehungen sollen gelegentlich als Projekte — auch in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Gegenstände — erarbeitet werden.

1.5 Sprachrichtigkeit: Grundsätzlich ist das Erreichen von größtmöglicher Sprachrichtigkeit anzustreben. Andererseits ist den Schülerinnen und Schülern in bestimmten Phasen des Lernprozesses Gelegenheit zu geben, im freien Gebrauch das bisher Gelernte zu „erproben", auch wenn dabei Fehler gemacht werden. Das Hinweisen auf Fehler soll die Schülerinnen und Schüler zum richtigen Sprachgebrauch und längerfristig zu einer Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenz führen. Korrekturen sind so vorzunehmen, daß das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler nicht beeinträchtigt wird. Beim Sprechen sollen die natürliche Sprechsituation und Kommunikation durch Korrekturen möglichst wenig gestört werden. Dies bedingt aber regelmäßige Diagnose mit zielgerichteten Übungen in späteren Phasen.

1.6 Sicherung des Unterrichtsertrags: Gezielten, abwechslungsreichen Wiederholungen ist genügend Zeit zu widmen.

1.7 Leistungsfeststellung: Grundsätzlich ist zu beachten, daß die Maßnahmen zur Leistungsfeststellung alle vier Fertigkeitsbereiche in gleichem Maße erfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, daß sie sich an den Zielen für die Fertigkeitsbereiche orientieren; sie sollen evaluieren helfen, ob diese Ziele erreicht wurden. Grundlage der Bewertung sind positive Aspekte rezeptiver und produktiver fremdsprachlicher Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Die Zahl der formalen Fehler ist nur ein Kriterium und kann nicht alleine ausschlaggebend für die Gesamtbeurteilung sein.

Schularbeiten sollen auf mündlichem und schriftlichem Üben aufbauen; die Aufgabenstellungen müssen im Rahmen der schriftlichen Übungsformen bleiben, die in der Unterrichtsarbeit verwendet wurden. Schularbeiten können kleinere, isolierte und ganzheitliche, fertigkeitsorientierte Aufgabengruppen umfassen, wobei mit zunehmendem Lernfortschritt längere, geschlossene Aufgabenstellungen (zB Kurzdialoge, Briefe, Aufgaben zum Hör- und Leseverstehen) überwiegen sollen.

2. Erwerb der vier Fertigkeiten

Zum Erwerb der Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache sind rezeptive (Hören, Lesen) und produktive Fertigkeiten (Sprechen, Schreiben) gleichermaßen notwendig. Diese vier Fertigkeiten können in der Regel nicht isoliert voneinander unterrichtet werden, da Sprachhandeln meist mehrere Fertigkeiten umfaßt. Die Schülerinnen und Schüler werden mit einer Vielzahl von Situationen und Texten in verschiedenen thematischen Zusammenhängen konfrontiert. Sie sollen sich mit ihnen auseinandersetzen, auf sie reagieren und eigene sprachliche Äußerungen bzw. Texte produzieren.

Übungen sind dann sinnvoll, wenn erkennbar ist, daß sie Voraussetzung für das Gelingen von Kommunikation sind. Auch beim Üben von Teilfertigkeiten (zB Üben sprachlicher Formen) soll deren Wert für eine spätere kommunikative Aufgabe ersichtlich sein. Wenn nötig, soll sprachliche und situative Vorentlastung geboten werden.

2.1 Hörverstehen

Regelmäßige Hörübungen (Medieneinsatz!) haben als Ziel

— das Erfassen des inhaltlich Wesentlichen (listening for gist)

— das Erfassen bestimmter Einzelheiten (listening for detail)

— das Erschließen von unbekanntem Sprachmaterial aus dem Zusammenhang.

Außerdem leisten sie einen Beitrag

— zur Verbesserung der Aussprache und der Intonation

— zur Erweiterung und Festigung des Wort- und Phrasenschatzes und der Strukturen

— zur Sachinformation

— zur Gesprächsmotivation

Als Textsorten kommen vor allem in Frage

— Gespräche, Interviews, kurze Spielszenen, Lieder

— einfache Sachtexte, Erzählungen, Fabeln, Märchen, Beschreibungen, Berichte.

Als Übungs- und Überprüfungsformen eignen sich besonders

— Aufträge ausführen (zB Zeichnungen anfertigen bzw. vervollständigen)

— Aussagen als richtig oder falsch erkennen

— Auswahlantworten

— Aussagen, in eine dem Text entsprechende Reihenfolge bringen

— Informationen in einen Raster eintragen (Zeit-, Ortsangaben, Eigenschaften usw.)

— Notizen machen, Zusammenfassungen erstellen

— mündlich oder schriftlich Stellung nehmen.

2.2 Leseverstehen

Der Schwerpunkt des Lesens liegt auf dem stillen, sinnerfassenden Lesen. Dieses zielt darauf ab,

— Freude am Lesen zu fördern

— das Wesentliche eines Textes zu erfassen (extensives Lesen, reading for gist)

— einem Text Einzelinformationen zu entnehmen (intensives Lesen, reading for detail)

— unbekanntes Sprachmaterial aus dem Zusammenhang zu erschließen

Außerdem leistet es einen Beitrag

— zur Erweiterung und Festigung des Wort- und Phrasenschatzes und der Strukturen

— zur Gesprächsmotivation

Als Textsorten kommen vor allem in Frage

— verschiedene Aufschriften, Briefe, Sachtexte

— erzählende Texte

— Berichte und Beschreibungen

— Reime, Gedichte

Als Übungs- und Überprüfungsformen eignen sich besonders

— Aussagen als richtig oder falsch erkennen

— Auswahlantworten

— Textteile in der richtigen Reihenfolge anordnen

— Informationen in einen Raster eintragen

— Notizen machen

— Zusammenfassungen erstellen

— in geeigneter Form mündlich oder schriftlich Stellung nehmen.

Die Art der Darbietung und Auswertung von Texten richtet sich nach der Textsorte und dem Unterrichtsziel. Beim extensiven Lesen werden längere Texte mit dem Ziel gelesen, den Inhalt im allgemeinen zu verstehen und auch die Freude am Lesen zu wecken. Die Schülerinnen und Schüler sollen angeleitet werden, selbständig zu lesen; die dafür verwendeten Texte sollen die Sprachkenntnisse der Schülerinnen und Schüler in den sinntragenden Teilen möglichst nicht übersteigen. Das Abprüfen unwesentlicher Einzelheiten kann diese Zielsetzung zunichte machen.

Beim intensiven Lesen steht das Detailverstehen im Vordergrund. An die inhaltliche Auswertung der Texte kann eine sprachliche angeschlossen werden (zB Unterstreichen bestimmter Formen).

Lautes Lesen dient der Mitteilung (Hausübung, Ergebnis einer Gruppenarbeit usw.) und der Vorbereitung auf szenische Darstellung. Darüber hinaus erfüllt es eine wichtige Aufgabe bei der Schulung der Aussprache und Intonation sowie beim Einprägen der Beziehung Schriftbild — Aussprache. In der Regel sollen nur erarbeitete Texte von den Schülerinnen und Schülern laut gelesen werden. Leseverstehen wird durch lautes Lesen nicht erreicht.

2.3 Mündliche Kommunikation

Im Unterricht soll möglichst viel gesprochen werden, wobei Themenvielfalt und größtmögliche Beteiligung aller Schülerinnen und Schüler anzustreben sind. Von Beginn ist auf ein natürliches Sprechtempo zu achten. Das Mitteilungsbedürfnis und die Sprechfreudigkeit der Schülerinnen und Schüler sollen genützt und gefördert werden. Dafür eignen sich

— Themen, die die Schülerinnen und Schüler interessieren

— natürliche Gesprächssituationen in der Klasse

— Sprechanreize zB durch Bilder, Texte

— der Einsatz von Austauschassistenten und -assistentinnen oder englischsprachigen Gästen.

Als Übungs- und Überprüfungsformen des Sprechens bzw. des Gesprächs eignen sich besonders

— Nachsprechen, Wiedergeben von Auswendiggelerntem

— Antworten auf Fragen der Lehrkraft sowie von Schülerinnen und Schülern

— kurze Dialoge, Partnergespräche, Rollenspiele, Interviews

— Gruppengespräch, Klassengespräch

— Spiele, Aufführen von Spielszenen, Singen, Reime, Sprüche

— Berichte, Beschreibungen, Sprechen über Bilder, freie Wiedergabe des Inhalts von Gelesenem und Gehörtem, Stellungnahme.

Eine Auswahl und Schwerpunktsetzung ist entsprechend dem jeweiligen Lehrstoff zu treffen. Innerhalb der Vielfalt der Übungsformen sind zwei grundlegende Vorgangsweisen zu unterscheiden, deren Einsatz vom jeweiligen Übungszweck abhängt

Redemittel werden erarbeitet bzw. vorgegeben; davon ausgehend, erbringen die Schülerinnen und Schüler in gelenkter Form oder in freiem Transfer eigene Leistungen.

Die Schülerinnen und Schüler versuchen eine Sprechsituation ohne gezielte Vorbereitung zu bewältigen; die Lehrerin bzw. der Lehrer hilft unaufdringlich und ohne Zeitdruck zu erzeugen weiter, damit einerseits das Gespräch nicht versiegt, andererseits ein Übersetzen aus der Muttersprache vermieden wird.

Aussprache und Intonation: Die dem Deutschen fremden Laute, die bedeutungsunterscheidenden Phoneme, die Schwachtonformen, die Intonation und der englische Sprechrhythmus müssen vor allem imitativ eingeübt und wiederholt werden. Die Zeichen der internationalen Lautschrift dienen den Schülerinnen und Schülern nur als Hilfe. Es ist unzulässig, von den Schülerinnen und Schülern die Übertragung von Sätzen oder Texten in die Lautschrift zu verlangen.

2.4 Schriftliche Kommunikation

Zu unterscheiden sind Übungen, die der Fertigkeit des produktiven Schreibens dienen und Übungen, die lernunterstützende Funktion haben. Übungen zur Schulung der schriftlichen Kommunikationsfertigkeit sollen

— organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen

— in einem zeitlich angemessenen Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen

— kontextualisierbar sein

— die kommunikative Leistung betonen

— in der Regel mündlich vorbereitet werden

— die Kreativität und Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler fordern.

Geeignete Übungs- und Überprüfungsformen, die der Vorbereitung und Entwicklung schriftlicher Kommunikation dienen, sind vor allem

— Einsetz- und Zuordnungsübungen

— Fragen stellen und beantworten

— Diktate (Lückendiktate)

— schriftliche Spiele und Rätsel

— Notizen machen (note taking und note making)

— Sammeln von Aussagen zu einem Thema

— Abfassen persönlicher Briefe, Berichte, Beschreibungen, Zusammenfassungen und kurzer Erzählungen

— Abfassen kurzer Texte, ausgehend von Bildern, Impulswörtern, Impulstexten (zB: Erzählkern, open-ended story uä.).

Eine Auswahl und Schwerpunktsetzung ist entsprechend dem jeweiligen Lehrstoff zu treffen. Für das Abfassen eigener Texte sind den Schülerinnen und Schülern nach Möglichkeit Muster zur Verfügung zu stellen; mit zunehmendem Lernfortschritt ist die Unabhängigkeit von vorgegebenen Hilfen anzustreben.

3. Übersetzungen

Es sollen nur kurze Texte von praktischem Wen (Aufschriften, Arbeits- und Bedienungsanleitungen, . . .) zum gelegentlichen Üben dieser Fertigkeit herangezogen werden. In Ausnahmefällen können Übersetzungen als lernunterstützende Maßnahme zur Verdeutlichung von Eigentümlichkeiten des Englischen sinnvoll sein. Übersetzungen dürfen

keinesfalls Gegenstand von Leistungsfeststellungen sein.

4. Grammatik

4.1 Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten auf diesem Gebiet hat der Sicherstellung der Kommunikation zu dienen. Daraus ergibt sich der Vorrang des funktionalen Aspekts der Grammatik gegenüber dem formalen Aspekt.

Auch in einem kommunikativen Englischunterricht bildet das Üben grammatischer Formen einen wichtigen Bestandteil des Lernprozesses. Sie sollen aber nicht losgelöst von Redeabsicht und Situationsbezug geübt werden, da die bloße Beachtung formaler Regeln noch keine sinnvolle Äußerung gewährleistet.

4.2 Der Begriff „Schwerpunkt" im Lehrstoff bezieht sich auf Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich der Grammatik, deren produktive Beherrschung auf der jeweiligen Schulstufe angestrebt werden soll. Grammatikstoffe für den vorwiegend rezeptiven Gebrauch (dh. für die Bedeutungserfassung) orientieren sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Lernsituation. Zu beachten ist, daß die Fähigkeit zum Verstehen einer Struktur schneller entwickelt werden kann als deren produktive Anwendung.

4.3 Gebiete der Grammatik werden nicht in all ihren Erscheinungen in einem einzigen Arbeitsgang vermittelt, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg erarbeitet und wiederholt. Dabei ist auf sinnvolle kommunikative Zusammenhänge zu achten. Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Lehrkraft, wie intensiv die Beschreibung und Benennung eines Teilbereichs der Grammatik vorgenommen wird. Der Kenntnisstand und das Abstraktionsvermögen der Schülerinnen und Schüler sind aber entsprechend zu berücksichtigen.

4.4 Eine lückenlose Darstellung (auch von Teilbereichen) ist in der Erarbeitungsphase nicht vorzunehmen, etwaige Zusammenfassungen und Übersichten dienen lediglich der Verdeutlichung, besserem Einprägen und vertieftem Verstehen.

5. Wortschatz

Im Bereich des Wortschatzes muß rezeptiv und produktiv beherrschtes Wortmaterial unterschieden werden. Der rezeptive Wortschatz gewinnt vor allem bei der Entwicklung des sinnerfassenden Hörens und Lesens große Bedeutung. Wörter sollen im allgemeinen in sinnvollen Kontexten vermittelt, eingeübt und überprüft werden. Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist nicht die Zahl isoliert

gelernter Wörter, sondern ihre Verfügbarkeit. Unerläßliche Voraussetzung dafür ist gründliches Einüben, ständiges Wiederholen und häufiges Anwenden des Wortmaterials, wobei alle Sinne angesprochen werden sollen.

6. Lehrnunterstützende Maßnahmen

6.1 Die Schülerinnen und Schüler sind von Beginn an zu ökonomischem und selbständigem Lernen anzuleiten. Sie sollen in fertigkeitsorientierten Arbeits- und Lerntechniken wiederholt geschult werden: zB Lesetechniken, Notizenmachen, Wichtiges unterstreichen, Arten des Vokabellernens, Gebrauch von Wörterbüchern.

6.2 Schriftliche bzw. mündliche Hausübungen sind regelmäßig und in angemessenem Umfang zu geben und in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.

6.3 Förderunterricht.

b) Differenzierung in Leistungsgruppen

Allgemeine Hinweise zur Differenzierung

Differenzierung im Englischunterricht soll unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen auf den folgenden Gebieten berücksichtigen

— im Bereich der Lerntypen

— im Lerntempo und damit im Umfang des zu erarbeitenden Stoffes

— in den Vorerfahrungen und Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler

— in den Neigungen und Interessen

— im Bereich sozialer Fertigkeiten.

Dadurch soll allen Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit gegeben werden, die Grundintention des kommunikativen Englischunterrichts zu erreichen.

Differenzierungsmaßnahmen sind zu treffen in bezug auf den Umfang des Lehrstoffes, die Komplexität in den Anforderungen und die Unterrichtsmethoden (zB Art und Umfang der Hilfestellungen, Arbeitstechniken, Art der Darbietung). Bei der Planung der Differenzierungsmaßnahmen sind folgende Kriterien zu berücksichtigen

— Umfang der Hör- und Lesetexte, die die Schüler und Schülerinnen verstehen

— Grad des Verständnisses gehörter oder gelesener Texte

— Umfang der mündlichen und schriftlichen Äußerungen der

— Schülerinnen und Schüler

— Komplexität der Ausdrucksmittel

— Grad des Verständnisses sprachlicher Gesetzmäßigkeiten

— Selbständigkeit der Arbeit

— Zeitausmaß, das die Schülerinnen und Schüler zur Erreichung der Lehrziele benötigen.

Zur Arbeit mit lernschwachen Schülerinnen und Schülern

Von entscheidender Bedeutung ist dabei der Aufbau eines positiven Lernklimas. Lernschwächere Schülerinnen und Schüler brauchen im besonderen Maße die Zuwendung der Lehrkraft, Ermutigung zur fremdsprachlichen Äußerung, Geduld und eine methodische Aufbereitung des Unterrichts, die den spezifischen Voraussetzungen der Lernenden gerecht wird.

Folgendes ist besonders zu beachten

— Den Schülerinnen und Schülern soll der praktische Wert des Englischunterrichtes einsichtig gemacht werden. Klare Zielangaben sollen den Schülerinnen und Schülern den Verwendungszweck des Gelernten deutlich machen.

— Spontan geäußerte Schüler/inneninteressen sollen flexibel ausgenützt werden. Es ist nicht zielführend, zu lange bei einem Thema zu verweilen.

— Der Unterricht ist durch häufigen Wechsel der Arbeitsformen und die Verwendung vielfältiger Anschauungsmittel möglichst abwechslungsreich zu gestalten.

— Phasen der Entspannung (zB durch gezielte Entspannungsübungen, den Einsatz von Liedern, Reimen, Lernspielen) sollen regelmäßig eingebaut werden.

— Übungen sollen zunächst in stark gelenkter Form erfolgen; erst allmählich kann versucht werden, die Steuerung durch die Lehrkraft zu reduzieren.

— Kleine, für die Schülerinnen und Schüler erreichbare Teilschritte sind eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg zur Selbständigkeit.

— Es sind Arbeitsformen vorzuziehen, die ein konkretes Handeln der Schülerinnen und Schüler möglich machen und erfordern.

Hörverstehen und Leseverstehen

Hör- und Leseverstehen bieten — bei entsprechender Aufgabestellung — lernschwachen Schülerinnen und Schülern zahlreiche Möglichkeiten, bei der Beschäftigung mit der Fremdsprache Erfolge zu erleben.

Daher sind Hörverstehensübungen (Kassetten!) von Anfang an in den Unterricht einzubauen, wobei das Hören und Tun im Vordergrund stehen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler ermutigt werden, den Bedeutungskern einer Aussage aus dem Zusammenhang zu erschließen, auch wenn sie nicht jedes einzelne Wort verstehen.

Es ist wichtig, daß die Lehrkraft sich bemüht, möglichst oft im Unterricht die englische Sprache zu verwenden. Die Sprache der Lehrerin bzw. des Lehrers kann durch die Verwendung kürzerer Sätze, durch Wiederholungen und Sprechpausen und durch die Verwendung von Hilfsmitteln wie Mimik und Gestik für die Schülerinnen und Schüler leichter verständlich gemacht werden.

Das Assoziieren von Lautbild und Schriftbild bereitet lernschwachen Schülerinnen und Schülern große Schwierigkeiten. Daher sind kurze, gezielte Leseübungen zweckmäßig. Es soll die Freude am Lesen gefördert, aber auch die Informationsentnahme geübt werden. Geeignete Aufgabenstellungen sind zB Zeichnen nach Angaben, Zuordnungsaufgaben aller Art, Richtig/Falsch-Aufgaben, kurze mündliche Zusammenfassungen (allenfalls auch in der Muttersprache).

Narrative Texte, die die Lesefähigkeit der Schülerinnen und Schüler übersteigen, können durch Vorlesen bzw. Erzählen nahegebracht werden. Der Einsatz von Erzähltechnik (Mimik, Gestik, Dramatisierung) und Anschauungsmittel sind wichtige Verstehenshilfen und machen Spaß.

Mündliche Kommunikation

Für die Arbeit mit lernschwachen Schülerinnen und Schülern ist es wesentlich, daß es gelingt, ihre Bereitschaft zu wecken, sich in der Fremdsprache zu äußern. Imitative und reproduktive Aufgaben bzw. Unterstützung durch Redemittel bzw. Einflüstern („prompting") durch die Lehrkraft bieten wesentliche Hilfen auf dem Weg zu eigenständigen Äußerungen. Diese sind unbedingt anzustreben. Wichtig ist dabei eine hohe Fehlertoleranz durch die Lehrkraft.

Schriftliche Kommunikation

Schreiben kann für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler eine wichtige lernunterstützende Funktion haben. Es ist Konzentrationshilfe und Gedächtnisstütze. Die praktische Verwertbarkeit (zB Briefschreiben) und die Wahrung der Durchlässigkeit sind weitere Gründe für die Förderung der Schreibfähigkeit. Darüber hinaus kann das Abfassen kurzer Texte — zB unter Verwendung von Modelltexten — wichtige Erfolgserlebnisse ermöglichen. Wesentlich ist auch hier ein sensibler Umgang der Lehrkraft mit den Fehlern.

Grammatik

Im produktiven Bereich ist es notwendig, sich auf einige wenige Elementarstrukturen zu beschränken (siehe Lehrstoff). In der Rezeption (vor allem im Hörverstehen) ist diese Einschränkung nicht notwendig, da auch lernschwache Schülerinnen und Schüler Strukturen verstehen können, die sie selbst produktiv nicht verwenden können.

Grammatikvermittlung erfolgt überwiegend durch Imitation und Reproduktion, unterstützt durch behutsames Einsichtigmachen. Zur Unterstützung des Lernprozesses sollten Skizzen, Symbole, Tabellen, Signalwörter oder einfachste Regeln verwendet werden.

Elementare Strukturen müssen immer wieder in kurzen, situativ abgesicherten Übungen wiederholt und gefestigt werden. Dabei sind Übungsformen zu verwenden, die von den Schülerinnen und Schülern ein angemessenes Mitdenken verlangen und ein Abgleiten in einen rein mechanischen Drill vermeiden.

Wortschatzarbeit

Neue Wörter sollen im Zusammenhang und nach Möglichkeit unter Verwendung vielfältiger Anschauungsmittel (reale Gegenstände, Bilder, Tafelskizzen usw.) eingeführt werden.

Intensives, vielfältiges Üben und regelmäßige Wiederholung (Ansprechen aller Sinne !) machen es möglich, daß auch lernschwächere Schülerinnen und Schüler einen vielseitig verwendbaren Wortschatz erwerben.

Hinweise zur Differenzierung in Leistungsgruppen in einzelnen Klassen

1. Klasse

Die Hinweise zur Differenzierung in Leistungsgruppen beziehen sich in der 1. Klasse überwiegend auf die Schülerinnen und Schüler der III. Leistungsgruppe. Die Anforderungen für die II. Leistungsgruppe liegen daher zwischen jenen der I. und III. Leistungsgruppe.

Hörverstehen

Zum Verständnis einfacher Äußerungen muß die Lehrerin bzw. der Lehrer in der III. Leistungsgruppe in kurzen Sätzen und mit Wiederholungen sprechen.

Zum Verständnis themenbezogener Hörtexte ist in der III. Leistungsgruppe verstärkt sprachliche und situative Vorentlastung zu bieten.

Mündliche Kommunikation

Kurze zusammenhängende Äußerungen zu erarbeiteten Themen sind in der III. Leistungsgruppe in stark gelenkter Form zu erreichen.

Aussprache: In der III. Leistungsgruppe gilt als Minimalforderung, daß die Verständlichkeit beim

Sprechen gesichert sein muß. Das Verständnis der Lautschriftsymbole ist nicht erforderlich.

Leseverstehen

Das Verstehen einfacher fiktionaler Texte wird in der III. Leistungsgruppe unter Anleitung der Lehrerin bzw. des Lehrers erreicht (Erzähltechniken!)

Schriftliche Kommunikation

Der Anspruch an sprachliche Korrektheit hängt von der Leistungsgruppe ab.

Das Verfassen einfachster Briefe erfolgt in der III. Leistungsgruppe unter Anleitung der Lehrerin bzw. des Lehrers.

Rechtschreibung

Das Ausmaß der Fehlertoleranz richtet sich nach der Leistungsgruppe; als Minimalforderung gilt, daß die Verständlichkeit schriftlich formulierter Aussagen gesichert sein muß.

Grammatik

Der Lehrstoff der 1. Klasse enthält grundlegende grammatische Strukturen, die mit allen Schülerinnen und Schülern erarbeitet werden müssen. Die Leistungsdifferenzierung wird daher in erster Linie unterschiedliche Arbeitsweisen umfassen (mehr Lernhilfen, intensive Anleitung).

Sprachfunktionen

Für lernschwächere Schülerinnen und Schüler ist das Lernziel erreicht, wenn es ihnen gelingt, sich mit einfachsten Mitteln auszudrücken."

29. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A („Lehrstoff") entfällt bei den Pflichtgegenständen „Französisch", „Italienisch", „Russisch", „Kroatisch", „Slowenisch" und „Ungarisch" in der Zeile „1. Klasse" der die Wochenstundenanzahl betreffende Klammerausdruck.

30. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" der Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgäbe"

„Bildungs- und Lehraufgabe

„Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde setzt sich mit Raum und Wirtschaft, vor allem mit den Aktivitäten des Menschen darin auseinander. Dabei wird neben der bewußten Wahrnehmung die Beschreibung, Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns in den beiden eng verflochtenen Bereichen Raum und Wirtschaft angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll den Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich später verantwortungsbewußt und tolerant zu urteilen und zu handeln. Damit leistet der Unterricht einen wesentlichen Beitrag zur politischen Bildung.

Im einzelnen sind in der 1. bis 4. Klasse nachstehende Ziele anzustreben

Grundlegende Kenntnisse und Einsichten erwerben, die zum Verständnis räumlicher und wirtschaftlicher Sachverhalte und Zusammenhänge erforderlich sind.

Geographisch-wirtschaftskundliche Orientierungs- und Bezugssysteme aufbauen und einen weltweiten topographischen Raster sichern, um erworbene Kenntnisse und Informationen einordnen zu können.

Befähigung entwickeln, fachspezifische Arbeitsmittel und Arbeitstechniken zu handhaben, um selbständig Informationen erwerben, bewerten und umsetzen zu können.

Ausgewählte naturräumliche Gegebenheiten und Vorgänge in ihrer Gesetzlichkeit und ihrer Bedeutung für den Menschen erkennen, um Verantwortungsbewußtsein gegenüber der natürlichen Umwelt aufzubauen.

Hinführen zum bewußten Erleben von Landschaften, um ihre Bedeutung als Lebensraum zu erfassen.

Erfassen, daß der Mensch wirtschaftet, um seine Bedürfnisse zu befriedigen, und daß Erzeugung und Verbrauch auf der Erde unterschiedlich sind.

Einsichten in die Kräfte und Veränderungen der Raumentwicklung durch den wirtschaftenden Menschen gewinnen, um den Zusammenhang zwischen Ökonomie und Ökologie auch unter dem Aspekt der Raumordnung zu verstehen.

Erkennen und verstehen, wie sich aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen von Einzelpersonen und Gruppen Konfliktsituationen ergeben. Bereitschaft fördern, an Konfliktbewältigungen mitzuwirken.

Die Bedeutung des Konsumverhaltens für die einzelnen und die Gesamtwirtschaft erkennen, um als Verbraucher verantwortungsbewußt zu handeln.

Gegebenheiten und Wandlungen, Möglichkeiten und Schwierigkeiten in der Arbeitswelt erfassen, um auf die Berufswirklichkeit vorbereitet zu sein.

Einblick in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme gewinnen, um bereit zu sein, sich mit politischen Fragen der Gegenwart und Zukunft auseinanderzusetzen und bewußt demokratisch und tolerant zu handeln.

Fähigkeiten entwickeln, auch Kenntnisse und Einsichten aus anderen Bereichen heranzuziehen, um das geographisch-wirtschaftskundliche Wissen zu erweitern und zu vertiefen."

31. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" im Abschnitt „Lehrstoff" der Text für die

1. Klasse

„1. Klasse

Der Mensch in ländlichen Räumen

Einfache Darstellung von Einzelbildern menschlichen Lebens und Wirtschaftens unter besonderer Berücksichtigung von Naturgegebenheiten und des primären Sektors. Aufzeigen von Gleichartigkeiten und Unterschieden.

Verteilung der Raumbeispiele auf die 1. und

2. Klasse

Österreich und Europa sowohl in der 1. und 2. Klasse,

außereuropäische Erdteile wenigstens einmal in einer der beiden Klassen.

Jedes Beispiel ist räumlich einzuordnen, um ein geschlossenes topographisches Weltbild aufzubauen. Zusätzlich sollen auch Regionen mit ähnlichen Natur- und Wirtschaftsbedingungen sowie Schauplätze aktueller Ereignisse lokalisiert werden.

Ein Blick auf die Erde Lernziele

Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, Karten und Bildern.

Erkennen, daß Karten mit unterschiedlichen Maßstäben unterschiedliche Informationen enthalten.

Lerninhalte

Kugelähnliche Gestalt der Erde, Globus (Äquator, Pole)

Abbildungen der Erde, Bilder aus dem Weltraum, Luftbilder

Karten (Erdkarte, Europakarte, Osterreichkarte)

Arbeit mit der Maßstabsleiste und dem Suchgitter sowie dem Register

Topographisches Grundgerüst (Weltmeere, Kontinente, Europa, Österreich)

Wie Menschen in unterschiedlichen geographischen Räumen leben

Lernziele

Einsicht in die Auseinandersetzung mit räumlichen Gegebenheiten.

Erkennen, wie Menschen mit Naturgefahren umgehen.

Erkennen, wie Temperatur, Niederschlag und Relief Klima und Vegetation bestimmen.

Erfassen, daß es auf der Erde eine Regelmäßigkeit in der Anordnung klimatischer Erscheinungen gibt.

Lerninhalte

Einige Beispiele aus Räumen mit unterschiedlichen natürlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen.

Einfache Gliederung der Erde in Klima- und Vegetationszonen; Gebirge, Küste.

Bedrohung des Menschen durch Naturvorgänge, gezeigt an ausgewählten aktuellen Beispielen.

Wie Menschen den Boden landwirtschaftlich nutzen

Lernziele

Erkennen, wie agrarische Wirtschaftsformen von Naturbedingungen und Produktionsweisen beeinflußt werden.

Erfassen, daß der Mensch unterschiedliche Techniken in der Landwirtschaft einsetzt.

Lerninhalte

Einige landwirtschaftliche Betriebs- und Produktionsformen. Zum Beispiel: Tropische Plantagenwirtschaft, Bewässerungsfeldbau, mechanisierter großflächiger Ackerbau, großflächig betriebene Viehwirtschaft, biologischer Landbau.

Wie Menschen Rohstoffe und Energie gewinnen

Lernziele

Erkennen, wie Rohstoffe und Energie gewonnen und zum Verbraucher gebracht werden.

Einsicht, daß Rohstoffe und Energieträger auf der Erde ungleichmäßig verteilt und begrenzt vorhanden sind, und wie ihre Gewinnung und Nutzung die Umwelt beeinflussen und belasten.

Lerninhalte

Einige Rohstoffe und Energieträger. Zum Beispiel: Erz, Erdöl, Kohle, Holz, Wasserkraft, alternative Energien."

32. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" der Abschnitt „Didaktische Grundsätze"

„Didaktische Grundsätze

Aufbauend auf den Sachunterricht der Volksschule und der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler, wird von einfachen zu schwierigen Beispielen, von Einzelbildern zur Zusammenschau vorgegangen.

Dabei sollen geographische und wirtschaftskundliche Inhalte im Unterricht in starkem Maße miteinander verflochten werden.

In der 1. und 2. Klasse wird der Erwerb elementarer Begriffe, Fertigkeiten und Einsichten anhand einfacher Sachverhalte angestrebt. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern die Vielfalt menschlichen Lebens und Wirtschaftens auf der Erde bewußt werden.

In der 3. und 4. Klasse erfolgen die Erweiterung und Vertiefung dieser Qualifikationen. Es werden grundlegende Kenntnisse und Einsichten über Österreich und Europa sowie Verständnis für weltweite Fragestellungen angebahnt.

Der Lehrplan sieht für jede Klasse ein Jahresthema vor. Dieses ist in mehrere Themenkreise gegliedert, die durch Zielstellungen und Hinweise auf geeignete Inhalte näher bestimmt werden. Für den Unterricht kommt den Zielstellungen vorrangige Bedeutung zu. Der Rahmencharakter des Lehrplans verlangt in folgenden Punkten eine verantwortungsvolle Entscheidung der Lehrerin bzw. des Lehrers

a) Reihenfolge der Themenkreise und Zielstellungen

b) Auswahl und Gewichtung oder Ergänzung der Lerninhalte.

Lückenlosigkeit im Hinblick auf die Lerninhalte ist keinesfalls anzustreben.

Topographisches Arbeiten durchzieht alle vier Schulstufen und erfolgt durch die regionale Einordnung der Lerninhalte. Beim Einordnen der Unterrichtsbeispiele ist anhand topographischer Übungen eine großräumige Übersicht über die jeweils betreffende Region der Erde anzustreben, um den Aufbau eines erdumspannenden topographischen Grundgerüsts sicherzustellen.

Topographische Begriffe sollen aber nie um ihrer selbst willen gelernt, sondern immer mit bestimmten Sachverhalten bzw. Fragestellungen verbunden werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Unterricht vorerst weitgehend angeleitet und beraten werden, allmählich sollen sie selbständiger und eigenverantwortlicher handeln. Dabei sind unterschiedliche Sozialformen, Arbeitsweisen und Arbeitsmittel gezielt und abwechselnd einzusetzen, um den Unterricht motivierend zu gestalten .

Besondere Bedeutung kommt dem projektorientierten Unterricht, fächerübergreifenden Veranstaltungen sowie didaktischen Spielen zu.

Vermehrt muß sich der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde der erreichbaren Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Lehrwanderungen, Betriebserkundungen und ähnlichem können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen und Probleme beobachten und erleben.

Auch Besuche von Fachleuten und in den Klassenraum mitgebrachte Objekte können den Bezug zur Wirklichkeit herstellen.

Im Rahmen einer Projektwoche sollte jede Schulklasse im ländlichen Bereich eine Woche im städtischen, eine Klasse aus dem städtischen Lebensraum eine Woche im ländlichen Raum verbringen.

Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung und Beobachtung nicht zugänglich, deshalb ist der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung von Medien angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Betrachtung der Lerninhalte und dienen der Objektivierung und Zuordnung von Einzelbeobachtungen. Die Medienauswahl soll so erfolgen, daß individuelles und soziales Lernen und Üben möglich sind.

Die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler soll durch Heranziehen von Zeitschriften, Zeitungen und anderen Druckwerken besonders für das aktuelle Geschehen, durch Anfertigung einfacher Skizzen, Profile, Diagramme sowie einfacher, kurzer schriftlicher Zusammenfassungen ihren Ausdruck finden.

Die Verwendung elektronischer Medien, besonders aber der Einsatz des Computers soll zu arbeitsorientierter Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern.

Um in der Lernarbeit häufig Medien einbauen zu können, empfiehlt sich die Einrichtung von Fachräumen für Geographie und Wirtschaftskunde. Dort sollten alle Arbeitsmittel für Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler jederzeit erreichbar sein."

33. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Mathematik" der Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"

„Bildungs- und Lehraufgabe

Der Mathematikunterricht soll beitragen, daß die Schülerinnen und Schüler dazu geführt werden, — sorgfältig, konzentriert, planmäßig und überlegt zu arbeiten,

— mit rationalen Denkweisen Situationen zu untersuchen und Probleme zu bearbeiten, dabei aber Grenzen des Anwendern solcher Denkweisen zu erkennen,

— kritisches Denken zu entwickeln und Offenheit gegenüber verschiedenen Standpunkten und Sichtweisen zu gewinnen,

— ihre Kommunikationsfähigkeit zu entwickeln,

— sowohl selbständig als auch kooperativ zu arbeiten,

— Freude an kreativem Verhalten und intellektuellen Leistungen zu gewinnen,

— Verständnis für Denk- und Arbeitsweisen bei der Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechniken anzubahnen.

Dabei soll der Mathematikunterricht Beiträge zu allgemeinen Unterrichtsprinzipien, im besonderen Maße zu den Prinzipien ,Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt', ,Wirtschaftserziehung einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung' und ,Politische Bildung' sowie in der 3. und 4. Klasse Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informationsund Kommunikationstechniken' und ,Umwelterziehung' liefern.

Der Mathematikunterricht soll Qualifikationen für Berufsausbildung und weiterführende Schulen vermitteln.

Um diesen allgemeinen Aufgaben gerecht zu werden, sind folgende fachspezifische Ziele anzustreben

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Erwerb und Anwendung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Einsichten in die Gebiete Arithmetik, elementare Algebra und Geometrie gewinnen.

Im Bereich der Arithmetik sollen sie mit rationalen Zahlen rechnen, Rechenergebnisse abschätzen und elektronische Taschenrechner benützen können sowie Gesetzmäßigkeiten des Rechnens kennen und anwenden können.

Auf dem Gebiet der elementaren Algebra sollen die Schülerinnen und Schüler Variablen als Mittel zum Beschreiben von Sachverhalten, insbesondere von Gesetzmäßigkeiten und funktionalen Beziehungen, und zum Lösen von Problemen verwenden können; sie sollen algebraische Ausdrücke und Formeln bzw. Gleichungen umformen können.

Im Bereich der Geometrie sollen die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden geometrischen Begriffen und mit Beziehungen zwischen diesen Begriffen vertraut werden, sorgfältig zeichnerische Darstellungen von ebenen und räumlichen Gebilden anfertigen können, räumliches Vorstellungsvermögen entwickeln und elementare Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen durchführen können. Sie sollen ferner geeignete Sachverhalte geometrisch veranschaulichen und umgekehrt solche Veranschaulichungen deuten können.

In allen Bereichen der Mathematik sollen die erarbeiteten Begriffe ebenso wie das Operieren mit diesen Begriffen mit möglichst vielfältigen Vorstellungen verbunden werden, damit die Mathematik als beziehungsreicher und nicht isolierter Tätigkeitsbereich erscheint.

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihr mathematisches Wissen und Können in verschiedenen Bereichen, insbesondere in solchen, die zu ihrer Erlebnis- und Wissenswelt Bezug haben, anwenden. Dabei sollen sie Einsichten in Probleme des Anwendens von Mathematik — wie Probleme des Bildens von mathematischen Modellen oder der Grenzen der Anwendbarkeit von Mathematik — gewinnen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen über ihr mathematisches Wissen und Handeln reflektieren und dabei auch Beziehungen und Abgrenzungen zu anderen Erlebens- und Wissensbereichen herstellen.

Den Schülerinnen und Schülern soll bewußt werden, daß Mathematik verantwortungsvoll und nicht mißbräuchlich verwendet werden soll.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb mathematischer Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einsichten, mit der Erarbeitung mathematischer Methoden und Denkweisen, mit deren Anwendung in außermathematischen Bereichen und mit der Reflexion über das Arbeiten in der Mathematik sollen die Schülerinnen und Schüler die folgenden mathematischen Grundtätigkeiten durchführen und damit entsprechende Lernziele anstreben

Produktives geistiges Arbeiten, insbesondere: Kombinieren vertrauter Methoden; Analysieren von Problemen, Begründungen, Darstellungen, mathematischen Objekten; Anwenden bekannter Verfahren in Anwendungssituationen oder in teilweise neuartigen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren; Verallgemeinern und Spezialisieren.

Argumentieren und exaktes Arbeiten, insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten, Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewußter Verwendung von Regeln; Begründen (Beweisen); Arbeiten mit logischen Schlußweisen; Rechtfertigen von Entscheidungen (etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).

Kritisches Denken, insbesondere: Überprüfen von Vermutungen; Überprüfen von Ergebnissen; Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle; Erkennen von Mängeln in Darstellungen oder Begründungen; Überlegungen von Bedeutungen mathematischer Methoden

und Denkweisen; Überlegen der Bedeutung des Mathematikunterrichts für die eigene Person.

Darstellen und Interpretieren, insbesondere: verbales, formales oder graphisches Darstellen von Sachverhalten; geometrisch-zeichnerisches Darstellen von Objekten; Finden und Interpretieren graphischer Darstellungen; Erstellen und Interpretieren von mathematischen Modellen außermathematischer Sachverhalte.

Zur Persönlichkeits- und Sozialentwicklung soll der Mathematikunterricht folgende Beiträge liefern

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, selbständig mathematisches Wissen zu erwerben, vor allem auch durch Auseinandersetzen mit mathematischen Texten, selbständig Aufgaben zu bearbeiten und Probleme zu lösen, und zwar sowohl in Einzelarbeit als auch im Rahmen von Partner- und Gruppenarbeit. Sie sollen die Vorteile der verschiedenen Arbeitsformen erfahren. Durch das Arbeiten im Mathematikunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Freunde und Interesse an diesem Gegenstand gewinnen.

Zum Erwerb von informations- und kommunikationstechnischer Grundbildung soll die Mathematik insbesondere das Verständnis für Arbeits- und Anwendungsweisen von Computern, vor allem hinsichtlich des Algorithmierens, Formalisierens und Symbolisierens, aber auch hinsichtlich des Veranschaulichens sowie des Kennenlernens verschiedener Arbeitserleichterungen entwickeln. In diesem Zusammenhang können unter Anleitung der Lehrerin und des Lehrers auch einige einfache Programme erstellt und am Computer angewendet werden".

34. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A entfällt im Pflichtgegenstand „Mathematik" im Abschnitt „Lehrstoff" nach der Überschrift „Lehrstoff" die Zeile „1. Klasse" und wird folgender Absatz eingefügt

„Die Reihenfolge, in der die einzelnen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler angegeben sind, ist für den Unterricht nicht verbindlich. Wünschenswert ist ein sinnvolles Verbinden verschiedener Tätigkeiten und Aspekte. Entsprechend dem Rahmencharakter des Lehrplans obliegen die Auswahl und die Schwerpunktsetzung den Lehrerinnen und Lehrern. Das Ausmaß, in dem die verschiedenen Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden, ist altersgemäß entsprechend ihrem Beitrag zu allgemeinen Lernzielen sowie entsprechend den Didaktischen Grundsätzen des Lehrplans von der Lehrerin und dem Lehrer im Rahmen des § 17 des Schulunterrichtsgesetzes festzulegen."

35. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Mathematik" der Abschnitt

„Lehrstoff" nach dem 1. Absatz (... des Schulunterrichtsgesetzes festzulegen)

„1. Klasse

1. Natürliche Zahlen

Die natürlichen Zahlen sind von besonderer Bedeutung für den Aufbau der weiteren Stoffgebiete. Ausgehend von den in der Grundschule erworbenen Fertigkeiten, Kenntnissen und Einsichten im Umgehen mit natürlichen Zahlen soll eine Festigung, Erweiterung und Vertiefung erfolgen; das Kopfrechnen soll regelmäßig geübt werden. Das Zahlenverständnis ist durch Veranschaulichungen und Vorstellungen aus Sachsituationen sowie durch formales Operieren mit Zahlen zu schulen und zu festigen. Dem Abschätzen kommt eine besondere Bedeutung zu für die vorstellungsmäßige Einordnung und für die Prüfung von Ergebnissen, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung elektronischer Hilfen. Sachprobleme, die aus der Erfahrungs- und Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler stammen, sollen strukturiert und bearbeitet werden.

1.1 Veranschaulichen und Vergleichen

Graphisches Darstellen, Wählen geeigneter Einheiten; Ablesen und Eintragen von Skalenwerten. Mit großen Zahlen — auch über 1 Million hinausgehend — Vorstellungen verbinden.

Kennen von Eigenschaften des dezimalen Stellenwertsystems. Lesen von römischen Zahldarstellungen. Erkennen der Zeiteinheiten als nichtdezimales System.

Beschreiben von Beziehungen zwischen Zahlen durch Ungleichungen, als Vielfache, als Teiler; Beschreiben von Zahlenmengen durch Ungleichungen; zweckmäßiges Vergleichen von Zahlen etwa durch Betrachten ihrer Differenz oder ihres Verhältnisses (Quotienten).

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6 und A 6.1)

1.2 Deuten von Rechenoperationen und ihrer Ergebnisse in Verbindung mit anschaulichen Vorstellungen

Verbinden von Rechenoperationen mit anschaulichen Vorstellungen. Geometrisches Veranschaulichen und vielfältiges Deuten der vier Grundrechenoperationen.

Erläutern der vier Grundrechenoperationen auf verschiedene Weise durch konkrete Beispiele in Sachsituationen; dazu Formulieren entsprechender Textaufgaben.

1.3 Durchführen von Rechenverfahren

Die vier Grundrechenoperationen geläufig und sicher mit einfachen Zahlen im Kopf durchführen. Die vier Grundrechenoperationen geläufig und sicher schriftlich durchführen, beschränkt auf Zahlen, wie sie in Anwendungssituationen auftreten.

Abschätzen von Rechenergebnissen, etwa durch Rechnen mit Näherungswerten, Ermitteln von Schranken.

Erkennen, wie sich Änderungen einer Rechengröße auf das Ergebnis auswirken.

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6 und A 6.2)

1.4 Bearbeiten von Problemen in Sachsituationen etwa aus den Bereichen: Familie, Arbeits- und Berufswelt, Freizeit, Umwelt, Haushaltsbudget, Konsumgüter, Verkehr (Fahrplan), Sport, Geographie

Erkennen von Rechenstrukturen (möglichen Rechenoperationen und deren Abfolge) in Sachsituationen, die durch Texte, durch Datenmaterial (Tabellen) oder graphisch gegeben sein können; Beschreiben solcher Rechenstrukturen auch mit Variablen; Überführen einer gegebenen Darstellungsart von Sachsituationen in eine andere.

Umwandeln von Größen, beschränkt auf sinnvolle Sachzusammenhänge.

Finden von Problemen in Sachsituationen; Lösen von Problemen in Sachsituationen, fallweise durch verschiedene Lösungsstrategien; Beschreiben von Lösungswegen mit Variablen oder verbal; Begründen von Lösungswegen.

Kritisches Betrachten von Ergebnissen und der Genauigkeit der Ergebnisse; Untersuchen, für welche Werte eine funktionale Beziehung zwischen Größen gültig sein kann.

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6 und A 6.3)

1.5 Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken

Kennen und Anwenden der Vereinbarungen über den Gebrauch von Klammern und über die Reihenfolge von Rechenoperationen.

Verbales Beschreiben von Rechenausdrücken (Termen) und Darstellen von verbal beschriebenen Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke; Beschreiben von Rechenausdrücken mit Variablen.

Kennen, Beschreiben mit Variablen und bewußtes Anwenden von Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken. Interpretieren von Rechenregeln durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrische Deutungen und in Sachsituationen. Begründen von Rechenverfahren. Umkehren von Rechenoperationen.

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6, A 6.4 und A 6.5)

1.6 Spielerisches Umgehen mit Zahlen

Beispielsweise Lösen von Denksportaufgaben, einfachen Zahlenrätseln, auch durch Lösen von einfachen Gleichungen und Ungleichungen.

2. Brüche bzw. Dezimalzahlen (Positive rationale Zahlen)

Aufbauend auf Vorerfahrungen und auf anschaulichen Vorstellungen sollen die positiven rationalen Zahlen erarbeitet werden. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler sowohl mit der Darstellung in Bruchschreibweise als auch mit der Darstellung in endlicher Dezimalschreibweise vertraut werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen mit Dezimalzahlen an einfachen Beispielen die vier Grundrechnungsarten auf Grund von Deutungen und Veranschaulichungen durchführen können. Darüber hinaus sollen sie Rechenverfahren für endliche Dezimalzahlen lernen. Dabei sollen nur solche Aufgaben gestellt werden, deren Ergebnisse abschätzbar sind.

Entsprechend kann mit Brüchen gearbeitet werden, ohne die formalen Rechenverfahren der 2. Klasse vorwegzunehmen.

Eine Erweiterung und Festigung der Rechenfertigkeit ist für die 2. Klasse vorgesehen. Vor allem durch das Rechnen mit Dezimalzahlen sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um Sachprobleme, die aus der Erfahrungs- und Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler stammen, bearbeiten zu können.

2.1 Veranschaulichen, Darstellen und Vergleichen von Brüchen und Dezimalzahlen

Anwenden zum Beschreiben von Teilen von Objekten und Größen.

Deuten von Brüchen als Teile von Objekten und Größen, als Größenverhältnisse, als Quotienten; Darstellen auf dem Zahlenstrahl.

In einfachen Fällen Dezimalzahlen in Brüche überführen und umgekehrt.

Vergleichen von positiven rationalen Zahlen; Erkennen von Größenbeziehungen, Beschreiben unter Verwendung entsprechender Symbole; Beschreiben von Zahlenmengen durch Ungleichungen.

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6 und A 6.1)

2.2 Deuten von Rechenoperationen mit Brüchen und Dezimalzahlen in Verbindung mit anschaulichen Vorstellungen

Geometrisches Veranschaulichen und vielfältiges Deuten der vier Grundrechenoperationen.

2.3 Durchführen von Rechenverfahren mit Dezimalzahlen

Die vier Grundrechenoperationen mit einfachen Zahlen im Kopf durchführen; schriftlich durchführen, eingeschränkt auf Rechnungen, die zu einem leicht abschätzbaren Ergebnis führen. Weitere Schülerinnen- und Schülertätigkeiten analog zu Punkt 1.3

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6 und A 6.6)

2.4 Bearbeiten von Problemen in Sachsituationen

Schülerinnen- und Schülertätigkeiten analog zu Punkt 1.4

2.5 Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken

Schülerinnen- und Schülertätigkeiten analog zu Punkt 1.5

2.6 Spielerisches Umgehen mit Bruchzahlen

Schülerinnen- und Schülertätigkeiten analog zu Punkt 1.6

3. Gleichungen

Das Beschreiben von Zahlenbeziehungen, Rechenstrukturen, geometrischen Beziehungen und anderen Sachsituationen mit Variablen führt zu Gleichungen bzw. Formeln. Durch das Arbeiten mit solchen Gleichungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein Mittel zum Lösen von Problemen kennenlernen.

3.1 Lösen von einfachen Gleichungen mit einer Variablen

Lösen durch systematisches Probieren; durch geometrisches Veranschaulichen; durch Umkehren von Rechenoperationen.

Anwenden in Sachsituationen; zu vorgegebenen Texten Gleichungen aufstellen; zu vorgegebenen Gleichungen Texte finden.

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6, A 6.7 und A 6.8)

3.2 Arbeiten mit einfachen Formeln, die mehrere Variablen enthalten

Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechengängen mit Variablen) in der Geometrie und in Sachsituationen.

Umformen dieser Formeln durch Umkehren von Rechenoperationen; gegebenenfalls unter Zuhilfenahme geometrischer Veranschaulichungen.

Aus einer Formel eine Größe berechnen, wenn alle anderen Größen gegeben sind.

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6 und A 6.9)

4. Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler sollen aufbauend auf Vorkenntnisse aus der Grundschule Fähigkeiten erwerben, um geometrische Lage- und Maßbeziehungen in ihrer Umwelt erfassen und bearbeiten zu können. Von Objekten der Umwelt und von Zeichnungen ausgehend sollen durch Abstraktion und Idealisierung grundlegende geometrische Begriffe erarbeitet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Zeichengeräte zu gebrauchen und geometrische Konstruktionen genau und sorgfältig auszuführen.

4.1 Untersuchen und Beschreiben von Quadern und von Körpern, die aus Quadern bestehen

Hantieren mit Quadern, Betrachten und Anfertigen von Modellen und Skizzen. Beschreiben von Quadern mit Hilfe von geometrischen Begriffen.

Erkennen von Eigenschaften von Quadern und Körpern, die aus Quadern bestehen, anhand von vorgegebenen Zeichnungen, nach Möglichkeit in Verbindung mit Modellen.

Untersuchen von geometrischen Eigenschaften von Gebrauchsgegenständen im Hinblick auf deren Verwendungszweck.

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6, A 6.10 und A 6.11)

4.2 Bestimmen von Längen; Darstellen von Rechtecken und Figuren, die aus Rechtecken bestehen

Vergleichen, Messen und Schätzen von Längen unter Verwendung geeigneter Längenmaße; Umrechnen von Längenmaßen, beschränkt auf Umrechnungen von praktischer Bedeutung; mit vorgegebenen Längenmaßen Vorstellungen verbinden.

Skizzenhaftes Zeichnen und Konstruieren von Rechtecken und Figuren, die aus Rechtecken aufgebaut sind, in unterschiedlichen Lagen.

Maßstäbliches Zeichnen, beschränkt auf Aufgaben mit einfachen Umrechnungen; Wählen von geeigneten Maßstäben; Bestimmen von Längen aus maßstäblichen Zeichnungen.

Berechnen der Länge von Streckenzügen, insbesondere von Umfängen; Lösen von Umkehraufgaben; Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechengängen mit Variablen).

Anfertigen von Quadernetzen; Erkennen, ob vorgegebene Kombinationen von Rechtecken Netze eines Quaders sein können.

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6 und A 6.12)

4.3 Spielerisches Umgehen mit Flächen und Körpern

Beispielsweise Zusammensetzen von Teilen zu einer Gesamtfigur bzw. zu einem Gesamtkörper, Lösen von Parkettierungsproblemen, Betrachten und Herstellen von symmetrischen Figuren, Durchführen von Planspielen (Festlegen und Suchen von Objekten in gerasterten Plänen), Überlegungen an Spielwürfeln.

4.4 Arbeiten mit Flächeninhalten von Rechtecken und Figuren, die aus Rechtecken bestehen

Bestimmen von Flächeninhalten von Rechtecken. Kennen von Flächenmaßen; Herstellen und Begründen von Beziehungen zwischen verschiedenen Flächenmaßen, soweit sie von praktischer Bedeutung sind.

Anwenden der Formel für den Flächeninhalt des Rechtecks; Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechengängen mit Variablen) zur Berechnung von Flächeninhalten, auch von Oberflächeninhalten; Lösen von Umkehraufgaben.

Zu vorgegebenen Flächeninhalten Beispiele angeben.

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6 und A 6.13)

4.5 Arbeiten mit Rauminhalten von Quadern und von Körpern, die aus Quadern bestehen

Bestimmen des Inhalts von Quadern.

Kennen von Raummaßen; Herstellen und Begründen von Beziehungen zwischen verschiedenen Raummaßen, soweit sie von praktischer Bedeutung sind.

Kennen von Möglichkeiten von Volumsvergleichen (etwa durch Umfüllen, Verdrängen von Flüssigkeiten).

Anwenden der Formel für das Volumen des Quaders; Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechengängen mit Variablen) zur Berechnung von Rauminhalten; Lösen von Umkehraufgaben.

Zu vorgegebenen Rauminhalten Beispiele angeben.

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6 und A 6.14)

4.6 Arbeiten mit grundlegenden geometrischen Begriffen

Kennen von Begriffen (Punkt, Gerade, Strecke, Ebene) und ihren Beziehungen zueinander (Lagebeziehungen in Ebene und Raum).

Darstellen solcher idealisierter Begriffe und ihrer Lagebeziehungen durch konkrete Gegenstände, vor allem zeichnerisches Darstellen von Begriffen und Lagebeziehungen in der Ebene.

Kennen von Abstandsbegriffen bei Punkten, Geraden und Ebenen; Lösen entsprechender Aufgaben, vor allem konstruktives Lösen von Aufgaben in der Ebene. Beschreiben von Abstandsbeziehungen durch Ungleichungen.

Kennen, Beschreiben und zeichnerisches Darstellen von Kreis (Kreislinie, Kreisfläche) und von Kreisteilen. Untersuchen von Lagebeziehungen; Lösen von einfachen Konstruktionsaufgaben.

Untersuchen von geometrischen Eigenschaften von Gebrauchsgegenständen (auch von zylindrischen und kugelförmigen Körpern) im Hinblick auf deren Verwendungszweck. Untersuchen von kreisförmigen Körperschnitten zur Entwicklung des räumlichen Vorstellungsvermögens (zB Breiten- und Längenkreise auf der Erdkugel).

(Leistungsdifferenzierung, siehe Didaktische Grundsätze A 6 und A 6.15)

4.7 Reflektieren über geometrische Begriffe

Unterscheiden zwischen idealisierten Begriffen und deren Konkretisierungen (etwa in Zeichnungen) ; Gegenüberstellen von Begriffen (etwa Strecke — Länge der Strecke, Fläche — Inhalt der Fläche);

Differenzieren von Begriffen (etwa Rechteck als Streckenzug, als Fläche).

4.8 Anwenden der erworbenen Fähigkeiten zur Bearbeitung von Problemen aus der Umwelt der Schülerinnen und Schüler bzw. in fächerverbindenden Vorhaben

Beispielsweise mit Plänen und Landkarten arbeiten, Untersuchen und Vergleichen von Flächen im Zusammenhang mit dem Nutzungszweck, Untersuchen von Objekten der Umwelt nach der Zweckmäßigkeit von geometrischen Formen und Maßen. Kritisches Betrachten von Rechen- und Meßergebnissen.

5. Statistik

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, mit Daten und Informationen aus ihrem Lebensbereich umzugehen. Dabei sollen sie eine unmittelbare Anwendbarkeit ihrer im Unterricht erworbenen Kenntnisse erleben. Aufgaben zur Statistik sollen im Unterricht breit gestreut werden.

5.1 Informationen (Daten) erheben und ordnen

Daten aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sammeln, nach verschiedenen Gesichtspunkten auswählen und ordnen. Absolute Häufigkeiten feststellen.

5.2 Daten darstellen und aus verschiedenen Darstellungsformen ablesen

Daten (Größen) in Form von Tabellen und geeigneten Graphiken darstellen.

Aus Tabellen und graphischen Darstellungen Daten ablesen, in Beziehung setzen und gegebenenfalls Folgerungen ziehen.

5.3 Arbeiten mit dem arithmetischen Mittel

Das arithmetische Mittel berechnen; Abweichungen untersuchen.

Projektorientierter Unterricht

Bearbeiten mindestens eines Problems aus der Umwelt der Schülerinnen und Schüler in projektartiger Form (nach Möglichkeit fächerverbindend).

Schriftliche Arbeiten

Schul- und Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je drei im Semester."

36. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Mathematik" der Abschnitt „Didaktische Grundsätze"

„Didaktische Grundsätze

a) Hinweise zur Unterrichtsgestaltung

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe genannten Ziele des Mathematikunterrichts sind planmäßig und in ausgewogenem Maße anzustreben. Dazu ist notwendig, daß die Schülerinnen und Schüler zu einer aktiven Auseinandersetzung mit mathematischen Inhalten geführt werden, daß sie lernen, mathematisches Können und Wissen selbständig zu entwickeln, zu rekonstruieren und zu reproduzieren, und daß sie durch passende Aufgabenstellungen zu Tätigkeiten geführt werden, die den allgemeinen Lernzielen entsprechen.

1. Unterrichtsformen

Einzelarbeit, Partnerarbeit und Gruppenarbeit fördern selbständige Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler. Dabei sollen Hilfen oder Informationen dann erfolgen, wenn sie verlangt oder benötigt werden.

Das schriftliche Vorführen von Lösungswegen — allenfalls auch in Verbindung mit Zwischenfragen an einzelne Schülerinnen und Schüler — sollte daher nicht die vorherrschende Unterrichtsform sein. Vielmehr sollen schriftliche Darstellungen von Lösungswegen erst dann angeboten werden, wenn sich die Schülerinnen und Schüler mit einer Aufgabe — zumindest teilweise — auseinandergesetzt haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch planmäßig dazu angeleitet werden, Texte zu ihrer Information und Hilfe zu verwenden.

Für selbständiges und produktives Arbeiten muß den Schülerinnen und Schülern Zeit für Überlegungen zur Verfügung stehen, es muß ein Klima des Vertrauens geschaffen werden, das sie ihre Probleme artikulieren läßt, und es muß auf ihre Fehler und Mißverständnisse eingegangen werden, vor allem müssen deren Ursachen geklärt werden. Solche Klärungen können durch die Lehrerinnen und Lehrer, aber auch durch Mitschüler und Mitschülerinnen erfolgen.

In allen Bereichen haben die Lehrerinnen und Lehrer die Auswahl der Aufgaben und die Anforderungen im Hinblick auf die Ziele des Mathematikunterrichts genau zu überlegen. Solche Überlegungen sollen sich auch auf Möglichkeiten einer inneren Differenzierung und Individualisierung des Unterrichts beziehen. Allgemein sollten vielseitig anwendbare Lösungsstrategien bevorzugt und die Komplexität der Aufgaben reduziert werden.

Projektorientierter Unterricht ist eine Form des Lernens, bei der eine intensive Auseinandersetzung mit praxisbezogenen Sachverhalten möglich ist und gleichzeitig die Verwirklichung allgemeiner Lernziele erreicht werden kann. Projektorientierter Unterricht sollte nach Möglichkeit fächerverbindend betrieben werden, doch ist auch eine Beschränkung auf das Fach Mathematik möglich. Um eine erfolgreiche Durchführung sicherzustellen, ist dieser sorgfältig zu planen.

2. Motivierung der Schülerinnen und Schüler

Eine Möglichkeit, Vorerfahrungen und Interessen festzustellen, sind Gespräche mit Schülerinnen und Schülern oder Befragungen. Weitere Motivierungsmöglichkeiten können sein: Problemstellungen, die Neugier erwecken; Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler; Gespräche über die Ziele des Mathematikunterrichts und über den Sinn einzelner Geschehnisse im Mathematikunterricht; Erfolgserlebnisse. Den Schülerinnen und Schülern soll aber auch klarwerden, daß Erfolge im Mathematikunterricht Anstrengungen erfordern.

Auch mit Hilfe von Problemstellungen aus Themenkreisen, die den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, sollen mathematisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen erfahren.

3. Entwicklung von mathematischem Wissen und Können

Aktives Lernen soll an die Vorkenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler anschließen. Wenn möglich, sollen beim Lernen von Neuem vertraute Methoden und Kenntnisse angewendet werden. Mathematik soll nicht als ein Fertigprodukt angeboten werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen mathematisches Wissen möglichst selbständig erarbeiten und lernen, mathematisches Wissen zu rekonstruieren (zB Formeln herleiten).

4. Lernen in Phasen

Wichtige mathematische Inhalte sollen im allgemeinen nicht in einem Zug, also ohne Unterbrechung, in der vollen (vorgesehenen) Komplexität abgehandelt werden. Sie sollen vielmehr in einer ersten Phase nur nach einigen Gesichtspunkten und in einfachen Anwendungen behandelt werden. Nach Beschäftigung mit anderen Themen kann man die ursprünglichen Inhalte festigen und durch Einbindung weiterer Gesichtspunkte und Anwendungen vertiefen und ergänzen. Analog können weitere Phasen der Vertiefung erfolgen.

5. Sicherung des Unterrichtsertrages

Die Sicherung des Unterrichtsertrages soll in jeder Lernphase mitbedacht werden. Die Schülerinnen und Schüler sind in zielführende Lerntechniken (wie etwa Unterstreichen, Herausheben, Gliedern, übersichtsartiges Darstellen, Veranschaulichen, Verwenden von Einprägehilfen) einzuführen.

Üben soll nicht nur auf die Festigung von Fertigkeiten beschränkt bleiben, sondern den Schülerinnen und Schülern sollen auch planmäßig Aufgaben zur Schulung der mathematischen Grundtätigkeiten (produktives geistiges Arbeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, kritisches Denken, Darstellen und Interpretieren) gestellt werden.

Eine Festigung von Gelerntem tritt auch durch dessen Anwendung in verschiedenen, teils neuartigen Zusammenhängen ein. Anwenden hat aber auch das Ziel, Gelerntes flexibel zu handhaben und damit für weitere Anwendungen und Übertragungen verfügbar zu machen. Durch Wahl interessanter Anwendungen soll eine zusätzliche Motivation zum Üben gegeben werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren und auch zu begründen.

Zusammenfassen, Einordnen in Bekanntes, Herstellen von Beziehungsnetzen, Untersuchen der Anwendbarkeit und überblickartiges Betrachten sollen bei möglichst hoher Aktivität der Schülerinnen und Schüler zur Festigung und Vertiefung führen.

Wiederholungen zum gleichen Thema sind möglichst häufig durchzuführen und über einen längeren Zeitraum zu verteilen.

6. Differenzierung und Individualisierung

Durch Differenzierungsmaßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnissen und Interessen bestmöglich gefördert werden.

Im Mathematikunterricht soll Differenzierung nicht nur auf den Lehrstoff bezogen werden, sondern vor allem prozeßorientiert (bezogen auf die Durchführung der im Lehrstoff angeführten Schülerinnen- und Schülertätigkeiten auf unterschiedlichem Niveau) erfolgen.

Die stoffliche Differenzierung nimmt mit höherer Schulstufe zu. Ein schrittweises Anstreben einer höheren Abstraktionsebene soll auch bei leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern von handelnden Tätigkeiten ausgehen.

Für die Arbeit mit leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern ist folgendes zu beachten

— Der Rahmencharakter des Lehrplanes soll genützt werden.

— Zur Bewältigung der mathematischen Alltagsprobleme sollen thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Zu solchen Schwerpunktthemen sollen vielfältige mathematische Zugangsmöglichkeiten geschaffen werden, wobei auch didaktisch neue Einstiegsmöglichkeiten geboten werden.

— Methodischer Zugang und Lerntempo sind den besonderen Unterrichtserfordernissen entsprechend zu gestalten.

— Große Bedeutung kommt dem Veranschaulichen und dem Arbeiten mit konkreten Objekten zu.

— Die vorgesehenen Schülerinnen- und Schüleraktivitäten sind an besonders anschaulichen Beispielen durchzuführen, keinesfalls darf aber der Unterricht auf das Erlernen von Verfahren und Fertigkeiten beschränkt werden.

— Die grundlegenden Tätigkeiten sollen besonders oft und auch in höheren Schulstufen immer wieder geübt werden.

— Es sollen keine komplizierten Rechnungen durchgeführt werden; diese können mit Taschenrechner oder Computer durchgeführt werden.

— Das Arbeiten mit Gleichungen soll auf überschaubare Formeln beschränkt bleiben.

— Die mathematische Fachsprache spielt eine eher untergeordnete Rolle, sprachliche Formulierungen sollen möglichst einfach sein.

Aus dem Rahmencharakter des Lehrplanes ergibt sich, daß das Ausmaß des Lehrstoffes an die konkrete Situation in der Gruppe, Klasse bzw. Schule angepaßt werden soll. Im folgenden werden dazu einige Einschränkungen für die II. und III. Leistungsgruppe vorgeschlagen

1. Klasse

6.1 Das Beschreiben von Zahlenmengen durch Ungleichungen kann entfallen.

6.2 Das Erkennen, wie sich Änderungen einer Rechengröße auf das Ergebnis auswirken, kann entfallen.

6.3 Beim Bearbeiten von Problemen in Sachsituationen sollten die Themen auf einige wenige aus der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler eingeschränkt werden. Die Texte sollten möglichst einfach sein. Die Aufgaben sollten nur wenige Rechenschritte umfassen. Beispiele mit indirekter Proportionalität sollten nur in Ausnahmefällen behandelt werden.

6.4 Verbales Beschreiben von Termen und Darstellen von verbal beschriebenen Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke soll auf einfache Beispiele beschränkt werden bzw. kann entfallen.

6.5 Das Begründen von Rechenverfahren mit Hilfe von Rechenregeln soll sich auf einfachste Fälle beschränken oder kann entfallen.

6.6 Bei der Division sollte der Divisor im allgemeinen größer als 1 sein.

6.7 Das Lösen von Gleichungen mit einer Variablen durch Umkehren von Rechenoperationen soll bei Schülerinnen und Schülern der III. Leistungsgruppe mit Zahlen erfolgen, die das Lösen im Kopf ermöglichen.

6.8 Texte, die zu Gleichungen führen sollen, sind in der III. Leistungsgruppe so zugestalten, daß sie nur einen Rechenschritt enthalten. Gleichungen, die zu Texten führen, können entfallen.

6.9 Das rein formale Umformen von Formeln kann entfallen.

6.10 Auch nach erfolgter Abstraktion immer wieder auf Objekte aus der Umwelt der Schülerinnen und Schüler Bezug genommen werden.

6.11 Das Erkennen von Eigenschaften von Quadern und Körpern, die aus Quadern bestehen, anhand von vorgegebenen Zeichnungen soll nur in Verbindung mit Modellen erfolgen.

6.12 Das Gewinnen von Quadernetzen wird hauptsächlich handelnd (zB über das Kippen von Körpern und Nachzeichnen der Begrenzungsflächen) erfolgen. Das Feststellen, ob vorgegebene Kombinationen von Rechtecken Netze eines Quaders sein können, kann entfallen.

6.13 Das Umrechnen von Flächenmaßen wird hauptsächlich auf benachbarte Maßeinheiten beschränkt bleiben. Das Aufstellen und Anwenden von Formeln zur Berechnung von Flächeninhalten bleibt in der III. Leistungsgruppe auf die Formel für das Rechteck beschränkt. Die Berechnung der Oberfläche des Quaders soll bei diesen Schülerinnen und Schülern über die Bildung der Summe der sechs Rechtecksinhalte erfolgen. Das Lösen von Umkehraufgaben im Zusammenhang mit der Berechnung von Flächeninhalten soll vor allem auf solche Aufgaben beschränkt bleiben, die im Kopf gelöst werden können.

6.14 Für die Behandlung der Rauminhalte gelten analoge Beschränkungen wie bei den Flächeninhalten. Ferner entfällt das Lösen von Umkehraufgaben.

6.15 Bei der Behandlung der Abstandsbegriffe ist der Schwerpunkt hauptsächlich auf das

Kennen der Begriffe „Abstand zweier Punkte", „Abstand eines Punktes von einer Geraden" zu legen. Konstruktive Lösungen sind für Schülerinnen und Schüler der III. Leistungsgruppe auf Aufgaben zur unmittelbaren Abstandsbestimmung zu beschränken.

Das Beschreiben von Abstandsbeziehungen durch Ungleichungen kann entfallen."

b) Hinweise zu mathematischen Grundtätigkeiten 1. Produktives geistiges Arbeiten

Probleme sollen im allgemeinen so beschaffen sein, daß zu ihrer Lösung grundlegendes Wissen und Können ausreicht. Begriffe, Verfahren, Formeln, die die Schülerinnen und Schüler lernen müssen, sollen in inner- und außermathematischen Bereichen vielfältig angewendet werden; die Zahl der Begriffe, Verfahren und Formeln soll aber klein gehalten werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich nach Möglichkeit mit mehreren Lösungswegen eines Problems auseinandersetzen, ein Festlegen auf einen bestimmten Lösungsweg soll nicht immer angestrebt werden.

Aufgaben, die nur deshalb gestellt werden, damit die Schülerinnen und Schüler lernen, produktiv zu arbeiten, verlieren ihren Sinn, wenn ihre Lösung nach einem festen eingeübten Schema erfolgt. Die Schülerinnen und Schüler sollen jedoch mit mathematischen Problemlösestrategien vertraut werden.

Zur Schulung des Problemlösens können auch Aufgaben gestellt werden, bei denen die Schülerinnen und Schüler nur den Lösungsweg beschreiben.

Mathematische Begriffe (einschließlich ihrer Beziehungen und des Operierens mit ihnen) sollen im allgemeinen von Inhalten, die den Schülerinnen und Schülern vertraut sind, oder von Veranschaulichungen ausgehend erarbeitet und abstrahiert werden. Umgekehrt sollen Begriffe immer wieder vielfältig inhaltlich gedeutet oder anschaulich dargestellt werden. Das Wechselspiel von Abstraktion und Interpretation sollen die Schülerinnen und Schüler möglichst oft durchführen. Interpretationen können von verschiedenen Schülerinnen und Schülern unterschiedlich aufgenommen werden. Eine Häufung verschiedener Interpretationen in einem kurzen Zeitraum kann verwirrend wirken.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gelegenheit haben, zu experimentieren, Vermutungen anzustellen und Gesetzmäßigkeiten zu erkennen. Gesetzmäßigkeiten sollten aber nicht nur auf Grund einer Reihe von Einzelbeispielen vermutet und dann durch weitere Beispiele überprüft werden. Vielmehr sollen die Schülerinnen und Schüler zum Erfassen

von Gesetzmäßigkeiten (Regeln) Überlegungen durchführen, die auf alle Objekte, für die die Gesetzmäßigkeit gilt, übertragbar und daher auch mit Variablen durchführbar sind. Durch passende Aufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler Regeln weitgehend selbständig erarbeiten können. Sie sollen angeleitet werden, Regeln zu rekonstruieren und zu begründen. Allerdings ist die Herleitung einer Regel von deren Anwendung im allgemeinen zu trennen: Das Benützen einer Regel soll gerade von den Denkarbeiten befreien, die zum Erkennen der Regel führen.

2. Darstellen

Das Darstellen mathematischer Sachverhalte — durch geometrisches Veranschaulichen, mit Hilfe von Variablen und anderen Symbolen oder auch mit Worten — kann ein Mittel zum besseren Erfassen und Verstehen sein, besonders dann, wenn es von den Schülerinnen und Schülern selbst durchgeführt wird. Eine Beschreibung durch die Schülerinnen und Schüler setzt voraus, daß sie mit dem Sachverhalt schon vertraut sind. Vielfach wird man Begriffe erst dann definieren, wenn man mit ihnen schon gearbeitet hat. Da das Darstellen von Sachverhalten ein Lernziel ist, sind entsprechende Lern- und Übungsaufgaben zu stellen.

Ein Wechsel der Darstellungsart kann eine Hilfe zum Erfassen einer Situation sein und soll auch von den Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen angeleitet werden, den gleichen Sachverhalt mit verschiedenen Bezeichnungen darzustellen, und sie sollen Aufgaben zu sprachlichen Präzisierungen bearbeiten.

Der unterschiedliche Gebrauch gewisser Wörter in der mathematischen Fachsprache und in der Umgangssprache soll behandelt werden.

Gebräuchliche mathematische und auch logische Symbole sind jeweils dann einzuführen, wenn sie eine zweckmäßige und übersichtliche Darstellung ermöglichen.

3. Argumentieren

Im Rahmen von Partner-, Gruppen- und Klassenarbeit und durch entsprechende Aufgabenstellungen, die auch in Einzelarbeit schriftlich zu bearbeiten sind, soll eine Schulung im Argumentieren erfolgen. Verschiedene Begründungsmöglichkeiten sollen einander gegenübergestellt, Mängel in Argumentationen sollen erkannt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch mit einer vorgegebenen Argumentationsbasis begründen können.

Argumentationen in der Mathematik können Argumentationen in anderen Lebens- und Wissensbereichen gegenübergestellt werden. Die Schülerin-

nen und Schüler sollen erfahren, daß das Auseinandersetzen mit Argumentationen anderer sowie rationales Argumentieren Mittel zum Lösen von Konflikten sein können.

c) Hinweise zur Behandlung einzelner Themen

1. Umgang mit Zahlen

In allen Schulstufen soll das Kopfrechnen regelmäßig geübt werden, sodaß die Schülerinnen und Schüler einfache Rechnungen im Kopf rascher als mit dem Taschenrechner ausführen können und auf diesen dabei verzichten. Ebenso ist das Abschätzen von Rechenergebnissen sowohl vor als auch bei der Verwendung des Taschenrechners ständig zu schulen. Der Taschenrechner selbst bietet die Möglichkeit, Zahlenangaben (etwa beim Einsetzen in Formeln) zu variieren und so das Gefühl für Zahlenbeziehungen weiterzuentwickeln und Probleme der Rechengenauigkeit und Fehlerauswirkungen zu behandeln. Er ermöglicht ferner die Bearbeitung von Problemen mit größerem Rechenaufwand. Möglichkeiten, mathematische Sachverhalte mit Hilfe von Computern zu verdeutlichen, können ab der ersten Klasse genützt werden.

Das Rechnen mit Dezimalzahlen ist für Anwendungen wichtig, das Rechnen mit Brüchen hat Bedeutung im Hinblick auf die Algebra und sollte deshalb auf einfache Zahlen beschränkt bleiben. Brüche können vielfältig zur Beschreibung von Beziehungen (etwa Größenverhältnissen) verwendet werden. Die Deutung von Brüchen als relativer Anteil und ihre Darstellung in Prozentschreibweise ermöglichen eine einfache Behandlung der Prozentrechnung.

Beim Rechnen mit Dezimalzahlen sollte das Bestimmen des Stellenwertes von Rechenergebnissen auch durch Abschätzen erfolgen.

2. Umgang mit Variablen

Durch vielseitige Verwendung von Variablen beim Beschreiben von Sachverhalten sollen die Schülerinnen und Schüler erfahren, daß Variablen ein Mittel sind, um Beziehungen zwischen Größen, Rechenstrukturen, Rechenregeln ua. übersichtlich darzustellen und mathematische Zusammenhänge deutlich zu machen. Solche Beschreibungen, insbesondere das Aufstellen von Formeln, sollen in allen Schulstufen von den Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden. Umgekehrt sollen auch Aufgaben gestellt werden, solche Darstellungen (Formeln) zu interpretieren, etwa durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrisches Veranschaulichen oder durch Deuten in Sachsituationen, sodaß die Schülerinnen und Schüler mit Variablen Vorstellungen verbinden. Die Schülerinnen und Schüler sollen ab der ersten Klasse in zunehmendem Maße mit verschiedenen Aspekten des Funktionsbegriffes vertraut werden.

Das Arbeiten mit Darstellungen, insbesondere das Umformen von Formeln und das Lösen von Gleichungen, soll in erster Linie ein Hilfsmittel sein, um Probleme der Mathematik und Probleme in Sachsituationen zu lösen. Dazu ist notwendig, daß die Schülerinnen und Schüler Sicherheit im Umformen von einfachen Termen und Formeln bzw. Gleichungen erlangen. Es ist wünschenswert, daß die Schülerinnen und Schüler die den Umformungen zugrundeliegenden Regeln angeben können.

Der Übergang zur Umformung von komplexeren Termen und Formeln bzw. Gleichungen ist sehr behutsam (in Phasen) vorzunehmen. Dabei ist zu überlegen, welches Maß an Komplexität noch sinnvoll ist. Zum Arbeiten mit komplexeren Ausdrücken ist notwendig, daß die Schülerinnen und Schüler das Erkennen von Termstrukturen üben, um die jeweils richtigen Rechen- bzw. Umformungsregeln anwenden zu können.

3. Geometrie

Beim Erwerb grundlegender geometrischer Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sollen in allen Schulstufen die folgenden Aspekte beachtet werden

Geometrie ist ein Mittel zur Umwelterschließung; geometrische Begriffe und deren Eigenschaften sowie Maßbeziehungen an geometrischen Objekten sollen möglichst oft mit Objekten unserer Umwelt in Beziehung gebracht werden; die Schülerinnen und Schüler sollen besonders mit zeichnerischen Darstellungen von solchen Objekten vertraut werden; ihr räumliches Vorstellungsvermögen soll geschult werden. Geometrie ist ein Bereich, in dem beim Konstruieren zur Sorgfalt und Genauigkeit erzogen werden kann. Die Schülerinnen und Schüler sollen aber auch skizzenhaftes Zeichnen üben. In der Geometrie sind vielfältige Problemstellungen möglich, die produktives Denken fördern können; dafür sind insbesondere Aufgaben nützlich, die verschiedene Lösungsmöglichkeiten bieten; auch das selbständige Entwerfen von Zeichnungen kann dazu dienen. Das Begründen geometrischer Beziehungen ist eine Gelegenheit, das Argumentieren zu üben, die häufig benützt werden soll. Geometrisch anschauliche Darstellungen und deren Interpretation sind ein wichtiges Mittel zum besseren Erfassen mancher mathematischer Inhalte. Die Geometrie bietet viele Möglichkeiten für Übungen im Aufstellen und Umformen von Formeln.

4. Verwenden von Begriffen und Symbolen aus der Mengenlehre

Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen aus der Mengenlehre können zur Beschreibung mathematischer und außermathematischer

Sachverhalte sinnvoll verwendet werden. Mit wachsender Geläufigkeit im Umgang mit dieser Symbolik kann diese Verwendung auch zur Klärung von Begriffen und zur Klärung von logischen Zusammenhängen dienen. Damit kann in allen Klassen ein Beitrag zum allgemeinen Lernziel „Darstellen" geleistet werden.

An Beispielen aus verschiedenen Bereichen — wie etwa bei Textaufgaben über Mengenbeziehungen, bei geometrischen Lagebeziehungen und -beschreibungen, zur Darstellung der Lösungen von Ungleichungen, in der Statistik als Strukturierungsmittel von Daten — können die Schülerinnen und Schüler die Nützlichkeit von Beschreibungsmitteln wie zB Durchschnitt, Vereinigung, Teilmenge erfahren.

5. Anwenden von Mathematik in Sachsituationen

Probleme aus verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen können Ausgangspunkt für die Entwicklung mathematischen Wissens und Könnens sein; umgekehrt soll dieses Wissen und Können in solchen Bereichen vielseitig angewendet und damit vertieft werden.

Dabei sollen die unmittelbare Erlebenswelt der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Haushalt, Freizeit, Verkehr, Sport), Probleme der Umwelt, die Arbeits- und Berufswelt, Fragen der Wirtschaft und der Landwirtschaft, aktuelle Probleme auf der Erde (zB Ernährungsprobleme, Rohstoff- und Energieprobleme), Fragen aus den Naturwissenschaften, der Technik und der Geographie Beachtung finden.

Beim Arbeiten in Sachsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler nicht nur vorgegebene Fragen beantworten, sondern sie sollen auch selbst versuchen, Fragestellungen zu finden.

Um Sachsituationen erfolgreich bearbeiten zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler mit der Situation und passenden mathematischen Strukturen (Modellen) vertraut werden. Sie sollen deshalb angeleitet werden, notwendige Informationen einzuholen, insbesondere auch durch Stellen von Fragen. Auch knappe übersichtliche oder anschauliche Darstellungen können hilfreich sein. Überlegungen, welche Folgerungen aus den vorliegenden Daten gezogen werden können, und ein experimentierendes Umgehen mit den Angaben können helfen, mathematische Strukturen zu erkennen. Falls es überhaupt möglich ist, kann das Erfassen einer solchen Struktur durch eine Formel hilfreich sein.

Die durch mathematische Verfahren und Überlegungen gefundenen Ergebnisse sollen kritisch betrachtet werden, etwa im Hinblick auf ihre Genauigkeit oder ob sie sinnvoll sind. Ferner kann untersucht werden, wie genau eine mathematische

Struktur die Wirklichkeit beschreibt, in welchen Bereichen sie sinnvoll angewendet werden kann und welche Vernachlässigungen und Vereinfachungen beim Beschreiben mit mathematischen Mitteln vorgenommen wurden. Schließlich können auch die gegebenen Daten kritisch betrachtet und durch ihre Variation weitere Erkenntnisse gewonnen werden.

Die für die Bearbeitung von Sachsituationen nötigen Kenntnisse über Maßeinheiten und Beziehungen von Maßeinheiten werden größtenteils schon in der Volksschule vermittelt und teilweise auch im Geometrieunterricht der 1. Klasse behandelt. Im Bedarfsfall sollen solche Kenntnisse wiederholt oder entsprechende Informationen gegeben werden. Bei einem verständnisvollen Anwenden dieser Kenntnisse werden sie im allgemeinen ausreichen, um die bei praktischen Aufgaben nötigen Umrechnungen vornehmen zu können; ein Mechanisieren des Umrechnens von Maßeinheiten soll nicht angestrebt werden. Lediglich das Rechnen mit Zeitunterschieden (etwa beim Arbeiten mit Fahrplänen) bedarf einiger Übung."

37. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Biologie und Umweltkunde" der Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"

„Bildungs- und Lehraufgabe

Mit den Schülerinnen und Schülern der 1. und 2. Klasse sind Kenntnisse über charakteristische Vertreter der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches insbesondere der Heimat und unter Beachtung jener, die für den Menschen Bedeutung haben, zu erarbeiten. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt möglichst auf Grund der unmittelbaren Beobachtung zu berücksichtigen. Das Verständnis für die verwandtschaftlichen Zusammenhänge im Tier- und Pflanzenreich ist zu wecken und ein Einblick in die wechselseitigen Beziehungen im Rahmen ihrer Umwelt zu geben. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Ganzheitsstruktur des menschlichen Organismus als Voraussetzung für die Bejahung einer gesunden Lebensführung erfassen und Verantwortung für ihre Umwelt entwickeln.

In der 1. und 2. Klasse sind an Hand von monographischen Betrachtungen allgemeinbiologische und ökologische Einsichten zu gewinnen. In der 3. Klasse stehen ökologische Überblicke, in der 4. Klasse der Mensch im Mittelpunkt.

Die Erziehung zum verantwortungsbewußten Verhalten wird in zunehmendem Maße zur zentralen Aufgabe eines auf den Menschen und die Umwelt bezogenen Unterrichts. Die Kenntnis der Vorgänge und Zusammenhänge zwischen belebter und unbelebter Natur soll Umweltbewußtsein fördern, das sich praktisch in Natur- und Landschaftsschutz und im Streben nach Erforschung der Natur zeigt.

Die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte im Hinblick auf die Erarbeitung der Lernziele stehen der Lehrerin bzw. dem Lehrer frei und werden sich nach den regionalen, jahreszeitlichen sowie schulinternen Gegebenheiten richten. Die Schülerinnen und Schüler müssen mit Problemen und Fakten aus der ökologischen, humanbiologischen und sozialen Wirklichkeit konfrontiert werden. Dabei ist eine auf Einsicht und Wissen begründete verantwortungsbewußte Haltung anzustreben.

Biologie und Umweltkunde hat in diesem Zusammenhang einen wesentlichen Beitrag für eine Umwelterziehung zu leisten, die über eine reine Wissensvermittlung hinausgeht und die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen soll, verantwortungsbewußt und wirksam am Erkennen und Lösen von Umweltproblemen teilzuhaben, Umweltschutzmaßnahmen als überlebensnotwendig und daher vorrangig zu erkennen und auch diese im Bewußtsein der Mitmenschen zu fördern."

38. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Biologie und Umweltkunde" im Abschnitt „Lehrstoff" der Text für die 1. Klasse

„1. Klasse: Der Mensch Lernziele

Die Schülerinnen und Schüler sollen in Grundzügen Aufbau und Funktionsweisen ihres Körpers erfassen. Sie sollen die Grundregeln und die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen und Verständnis dafür entwickeln. Sie sollen die Veränderungen während der Pubertät verstehen.

Aus der Einsicht in die Eingebundenheit des Menschen in die Natur sollen die Schülerinnen und Schüler Bereitschaft zu verantwortungsbewußtem Handeln entwickeln.

Lerninhalte

Aufbau und Organsysteme des menschlichen Körpers.

Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Pubertätserscheinungen. Hinweise auf gesunde Ernährung und sinnvolle Körperbetätigung. Erste Hilfe.

Gefahr durch Sucht- und Genußmittel. Auswirkungen verschiedener Umwelteinflüsse (Lärm).

Wirbeltiere Lernziele

Die Schülerinnen und Schüler sollen an exemplarisch ausgewählten Wirbeltieren grundlegende Zusammenhänge zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt erfassen.

Sie sollen sich eine dem Alter entsprechende Formenkenntnis aneignen. Durch das Herstellen von verwandtschaftlichen Beziehungen sollen sie Verständnis für das natürliche System entwickeln.

Durch Aufzeigen der Abhängigkeiten der Lebewesen untereinander sollen die Schülerinnen und Schüler ökologische Zusammenhänge erkennen und die Bereitschaft zum Arten-, Biotop- und Umweltschutz entwickeln.

Lerninhalte

Säuger, Vögel, Kriechtiere, Lurche, Fische: Kennzeichen der einzelnen Wirbeltierklassen am Beispiel ausgewählter Vertreter unter besonderer Berücksichtigung heimischer Arten. Zusammenhänge zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt. Gefährdete Arten und Maßnahmen zu deren Schutz.

Bedecktsamige Pflanzen Lernziele

Die Schülerinnen und Schüler sollen an exemplarisch ausgewählten, einfach gebauten Vertretern der Bedecktsamigen Pflanzen Zusammenhänge zwischen Körperbau, Lebenserscheinungen und Umwelt erfassen. Sie sollen die Bedeutung der Pflanzen für die Existenz des Lebens auf der Erde begreifen.

Sie sollen die Bedrohung bestimmter Arten als Folgen intensiver Eingriffe durch den Menschen erkennen und die Bereitschaft zu deren Schutz entwickeln.

Lerninhalte

Bau und Funktion der Organe einer Samenpflanze. Bestäubung und Bestäubungsanpassungen in Wechselwirkung mit Blütenbesuchern. Fruchtbildung, Samenverbreitung, Keimung. Wild-, Nutz- und Zierpflanzen. Geschützte Pflanzen. Biotopschutz."

39. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A lautet im Pflichtgegenstand „Biologie und Umweltkunde" der Abschnitt „Didaktische Grundsätze"

„Didaktische Grundsätze

Zum Abschnitt „Der Mensch"

Bei der Erarbeitung aller Problemkreise sollte stets in altersadäquater Weise von der persönlichen Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden. Ebenso wichtig ist im Hinblick auf eine kontinuierliche Motivation der Schülerinnen und Schüler die ständige Herstellung praktischer Bezüge und beispielhafter Vergleiche unter Berücksichtigung der Selbsttätigkeit der

Schülerinnen und Schüler. Keinesfalls sollte in dieser Altersstufe versucht werden, eine umfassende Somatologie zu vermitteln; dies bleibt einer späteren Schulstufe vorbehalten.

Das Wissen um den Bau und die Funktionsweise des Körpers ist eine grundlegende Voraussetzung für den Aufbau eines positiven Körperverständnisses und kann helfen, mögliche physische und psychische Probleme während der Pubertät besser zu verstehen und zu bewältigen.

Über die Grundlagen zum Verständnis des eigenen Körpers hinaus werden die Grundlagen für die Erarbeitung des Verständnisses des Wirbeltierkörpers gelegt. Der Einblick in einfache Funktionszusammenhänge innerhalb eines Organismus sowie die Einsicht in Wechselbeziehungen zwischen Organismen und ihrer Umwelt sind die Voraussetzungen für das Begreifen der Verantwortlichkeit für sich selbst und anderen gegenüber.

Zum Abschnitt „Wirbeltiere"

Ausgehend von der Erfahrungswelt und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind ausgewählte Vertreter der Wirbeltiere unter Berücksichtigung ihrer Beziehungen zum Lebensraum, ihres Verhaltens und ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen zu erarbeiten. Praktische Bezüge sind herzustellen. Dabei sollen möglichst viele Wahrnehmungsebenen der Kinder angesprochen werden. Haustiere, Terrarien, Aquarien, Tiergärten, Märkte, Futterplätze, Freiland und dgl. sollen dabei die Möglichkeit zu direktem Kontakt mit Tieren schaffen.

Allgemein biologische Erkenntnisse sind altersgemäß an Beispielen einzelner typischer Vertreter aus verschiedenen systematischen Gruppen zu erarbeiten. Bei deren Auswahl sollen neben den biologischen Kriterien wie Verbreitung, Anpassung, Lebensweise, Verhalten auch regionale Gegebenheiten, wirtschaftliche Bedeutung und Aktualitätsprinzipien berücksichtigt werden.

Die Systematik soll keinesfalls Schwerpunkt des Unterrichts sein. Systematische Ordnungsprinzipien sollten in dem Ausmaß Verwendung finden, als sie einem besseren Verstehen und einem klaren Überblick dienen. Eine ausgewählte Formenkenntnis dient als Hilfe für das Erfassen einfacher ökologischer Zusammenhänge.

Im Sinne der Umwelterziehung soll auf Arten- und Biotopschutz eingegangen werden. Gefährdungen von Wirbeltieren und Maßnahmen zu deren Schutz sollen aufgezeigt werden. (zB artgerechte Nutztierhaltung, Amphibienschutz).

Zum Abschnitt „Bedecktsamige Pflanzen"

Bei der Auswahl der zu bearbeitenden Samenpflanzen ist von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Für die praktischen Arbeiten mit lebenden Objekten sind die entsprechenden Naturschutzbestimmungen zu beachten. Das Arbeiten mit einfachen Geräten (Pinzette, Lupe, Stereolupe) soll geübt, das Betreuen von Pflanzen angeregt werden.

Beim Erwerb der Formenkenntnis ist auf Altersgemäßheit und regionale Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.

Die Bedeutung der Photosynthese (Pflanzen als Sauerstoff- und Nahrungslieferanten) für die Existenz tierischer Organismen und des Menschen soll in einfacher Form vermittelt werden."

40. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A entfällt bei den Pflichtgegenständen „Musikerziehung" und „Bildnerische Erziehung, Schreiben" in der Zeile „1. Klasse" der die Wochenstundenanzahl betreffende Klammerausdruck.

41. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A tritt an die Stelle des Lehrplanes für „Werkerziehung" „Technisches Werken" und „Textiles Werken"

„TECHNISCHES WERKEN Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung in den Bereichen Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung, Maschinentechnik sowie Produktgestaltung sollen

Einsichten in die Werkstoffgegebenheiten, Technologien, in Zusammenhänge von Funktion — Werkstoff — Form und in die Problemzusammenhänge von Mensch — Maschine — Produktion — Wirtschaft — Umwelt durch Einblicke in die Arbeitswelt gewonnen werden,

Fähigkeiten zum technischen Denken, zum Erfinden, zum planenden Organisieren und zum kritischen Konsumverhalten entwickelt werden,

Fertigkeiten zur Handhabung von Werkzeugen und Maschinen erworben werden,

Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und zur technischen Bildung sowie zur Berufsorientierung gleistet werden.

Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich mit Problemen der Umweltgestaltung und denen einer weitgehend technisierten Welt auseinanderzusetzen, und versuchen, einen Beitrag zu ihrer Humanisierung zu leisten.

Lehrstoff

1. Klasse

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Modellhaftes Lösen von Gleichgewichtsproblemen bei Massiv- und Gerüstbau (zB Mauerverband, Überdeckung, Bogen, Gewölbe, Auskragungen ua.). Bauen unter Bedachtnahme auf Funktionen und Größenbezüge.

Begriffe

Massiv-, Gerüstbau (zB Druck, Zug, Schub, Balken, Auflager, Bogen, Gewölbe, Mauerverband), Raumfunktion (zB Haupt- und Nebenräume, Verkehrsflächen, Umraum).

Maschinentechnik

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Gewinnen von Einsichten in einfache Mechanismen an Objekten mit Hebel-, Zug- und Drehbewegungen (zB Kurbel, Welle, Achse, Lager, Sperr- und Bremsmechanismen).

Begriffe

Gestell (Bodenplatte, Abstützung), Hebel, Achse, Welle, Lager Bremsen, Reibung.

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Entwicklung einfacher Werkzeuge und Geräte unter Beachtung von Form, Zweck und Werkstoff, Herstellen einfacher Gefäße aus leicht formbaren Werkstoffen.

Begriffe

Gerät, Gefäß, Werkzeug, Gebrauchsgut, Keramik.

2. Klasse

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Gewinnen von elementaren Einsichten in statische Sachverhalte beim Bau von Modellen (zB durch Überbrücken, Abstützen und Verspannen). Aufschließen für Probleme der gebauten Umwelt (zB offene und geschlossene Verbauung), Anbahnen des Verständnisses für Funktion und Form von Bauten (zB Wohnbau, Kommunalbau, Sakralbau, Industriebau, Verkehrswege).

Begriffe

Tragwerk, Fachwerk (zB Knoten, Strebe, Stütze), Skelettbau, Tragkraft; Häuserzeile, Straße, Platz; Funktion von Bauten (zB Wohnbau, Kommunalbau, Industriebau, Sakralbau, Verkehrsbauten).

Maschinentechnik

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Beim Bau von Objekten Untersuchen von Übertragungsmöglichkeiten von Bewegungen (zB Erkundung von Übersetzungen ins Langsame und ins Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben), Lenkmöglichkeiten bei Fahrzeugen ua.

Begriffe

Getriebe, Maschine (Antriebsteil, Arbeitsteil, Übertragungsteil), Drehsinn, Drehzahl, Übersetzung, Zahnrad, Riemenscheibe, Kegelrad.

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Anbahnen formal-ästhetischer und funktionaler Einsichten bei der Gestaltung von Gebrauchsgütern (zB an Objekten der Aufbaukeramik). Verständnis gewinnen für die Oberflächengestaltung, Erarbeiten elementarer Kriterien für die Beurteilung von Gebrauchsgütern.

Begriffe

Aufbaukeramik, Ton, Schlicker, Rohbrand, Glasurbrand, Dekor.

3. Klasse

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Herstellen und Erproben von Konstruktionen mit vorgefertigten Bauelementen, vorwiegend für Trag-

werke. Verstehenlernen von Konstruktionsprinzipien in Natur und Technik (zB Form, Funktion, Werkstoff und Ökonomie).

Vergleichen von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung anhand von Beispielen aus verschiedenen Epochen.

Begriffe

Konstruktion (zB Zug — Druck — Spannung, Biegebelastung, Torsionsbelastung, Fertigteilbau), Baukörper, Fassade, Bauplan (Grund- und Aufriß).

Maschinentechnik

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Beim Bau von Objekten Untersuchen von Übertragungsmöglichkeiten von Bewegung (zB Erkunden von Übersetzungen ins Langsame und ins Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben), Lenkmöglichkeiten bei Fahrzeugen ua.

Begriffe

Getriebe, Maschine (Antriebsteil, Arbeitsteil, Übertragungsteil), Drehsinn, Drehzahl, Übersetzung, Zahnrad, Riemenscheibe, Kegelrad.

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Gestalten und Herstellen von Produkten in Serienanfertigung. Planen und Darstellen von Patrizen und Matrizen. Ausführung in verschiedenen Verfahren (zB Gießen, Laminieren, Tiefziehen ua.).

Begriffe

Proportion, Maß, Patrize, Matrize, Gießen, Schwund, hinterschnittene Form, Produktion.

4. Klasse

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Planen von Wohnungen (Skizze, Modell). Lesenlernen von Bauplänen. Kritische Auseinandersetzung mit Wohneinrichtungen (Detailanalysen zB von Form — Funktion — Werkstoff, Wohnwert und Kosten). Artikulation von Wohnbedürfnissen.

Erschließen des Verständnisses für Umweltschutz (zB Zersiedelung, Problematik von Verkehrsflächen, Industrie- und Wohnbau, Landschafts- und Denkmalschutz).

Begriffe

Flächenwidmungsplan, Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan, Wohnwert, Wohnbedürfnis, Zersiedelung, Verkehrsflächen, Denkmalschutz.

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgegenständen nach vorangegangener Produktanalyse.

Entwickeln eines Problembewußtseins für ein konsumkritisches Verhalten gegenüber dem Gebrauchsgut (zB durch Unterscheidenlernen von Design, Industrial Design als Produktgestaltung und Styling als Modetrend).

Erarbeiten einfacher Produktanalysen (zB von Haushaltsgeräten, Möbeln und Fahrzeugen). Auseinandersetzung mit Funktionswert, persönlichem Gebrauchswert und der Kosten-Nutzen-Relation sowie dem Problem Mensch — Maschine — Industrie — Wirtschaft — Umwelt.

Begriffe

Design, Industrial Design, Styling, Produktanalyse, Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Verhältnis, Stückzahl, Preis, Unikat, Massenware, Qualität, Anmutung, Kitsch).

Erweiterungsstoff

Maschinentechnik

Herstellen mechanischer oder elektrischer Schaltungen.

Begriffe

Schaltung, Licht- und Tonschranken, Thermowächter.

Didaktische Grundsätze

Die Gliederung in die Bereiche Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung, Maschinentechnik und Produktgestaltung grenzt die Inhalte ab. Die Anbahnung formal-ästhetischer Qualitäten sowie die Ausbildung des technisch-funktionalen Denkens sind gleichbedeutende Ziele. Zur Durchführung des Unterrichtes ist die wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.

Die vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung verwirklicht werden, daher sind die in den einzelnen Klassen angegebenen Teilziele auch in den Unterricht der folgenden Klassen einzubeziehen.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, es ist jedoch sicherzustellen, daß alle Bereiche des Lehrstoffes in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.

Querverbindungen zwischen den einzelnen Bereichen werden empfohlen. Bei Projekten werden Koordinierungsgespräche mit den Lehrerinnen und Lehrern der angrenzenden Unterrichtsgegenstände (wie Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Geometrisches Zeichnen, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Bildnerische Erziehung) empfohlen.

Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in Form von Durchgängen (Passagen) oder Lehrgängen ist anzustreben.

Anthropogene und soziokulturelle Gegebenheiten (zB die räumlichen und ausstattungsmäßigen Voraussetzungen) sind zu berücksichtigen. In der 1. und 2. Klasse sind verschiedene Werkstoffe mit geringerem Bearbeitungswiderstand zu bevorzugen. Die Schülerinnen und Schüler sollen das Grundwerkzeug sachgerecht verwenden lernen. In der 3. und 4. Klasse sind Werkstoffe mit erhöhtem Bearbeitungswiderstand sowie anspruchsvollere Arbeitsverfahren und die dazu notwendigen Werkzeuge und Maschinen zu bevorzugen.

Zur praktischen Arbeit

Der Gegenstand Technisches Werken soll zu grundlegenden Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen.

Das Vor- und Nachmachen ist ausschließlich auf die Fertigkeiten (Technologien) zu beschränken. Kreative Prozesse sind durch Problemlösungsstrategien zu fördern, dies schließt auch das Erfinden von Arbeitsmitteln und Vorrichtungen ein.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen soll das Finden persönlicher Lösungen durch die Schülerinnen und Schüler gefördert werden.

Unterrichtsformen, welche schematisches Nachbauen nach vorgegebenen Modellplänen festlegen, sind unzulässig.

Aufgabenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter haben. Das gelegentliche Erproben von Werkstoffen und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden.

Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische Darstellung als Mittel der Information zu fördern (Werkskizzen und Stücklisten, fallweise Werkzeichnungen). Die Beschriftung von Werkzeichnungen soll in Normschrift erfolgen.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern.

Bei Objekten, die Präzisionsbearbeitung der Bauteile erfordern (Zahnräder, Fassungen und ähnliches), ist auf Elemente aus Baukastensystemen oder ähnliches auszuweichen.

Dem Problem der Ökonomie hinsichtlich der Werkstoffe und der Technologien ist in allen Klassen Rechnung zu tragen.

Einfache Kosten-Nutzen-Rechnungen sollen vor allem in der 3. und 4. Klasse zu elementarem wirtschaftlichem Denken führen.

Bei der praktischen Arbeit ist der Unfallverhütung besondere Beachtung zu schenken.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind zu beachten. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht an Kreissägen und Hobelmaschinen arbeiten.

Die Elektro-Bohrmaschine soll nur aufgeständert und unter Beaufsichtigung der Lehrerin bzw. des Lehrers von Schülerinnen und Schülern bedient werden.

Bei Arbeiten, die mit einer Gefährdung der Augen verbunden sein können, sind Schutzbrillen zu tragen.

Zur theoretischen Auseinandersetzung

Entwurf, Planung und Fertigung eines Werkstückes innerhalb eines Projektes sollen zur Auseinandersetzung mit ähnlichen Projekten in Wirtschaft und Industrie führen. Die theoretische Auseinandersetzung schließt in allem das Besprechen der Arbeiten der Schülerinnen und Schüler ein.

Fallweise Exkursionen in Betriebe sollen zu Einsichten in die jeweiligen Produktionsprozesse führen.

Dem historischen und gegenwärtigen Aspekt besonders von österreichischen Erfindungsleistungen ist gegebenenfalls Rechnung zu tragen.

Neben allen ökonomischen und kognitiven Zielstellungen ist der emotionelle Anteil des Spieles als wesentliches Motivationsmerkmal bei Planung und Werkbetrachtung zu beachten.

Bei jeder theoretischen Auseinandersetzung wird über die Aktionsformen Planen — Entwickeln — Herstellen — Beurteilen — Erkennen — Verbessern zu reflektieren sein.

Besonders bei den Werkanalysen soll die Aufnahmefähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

Grundlegende Begriffe, wie sie im Lehrstoff genannt werden, sollen in möglichst anschaulicher Weise sowohl bei der praktischen Tätigkeit wie auch bei der theoretischen Auseinandersetzung erarbeitet werden.

TEXTILES WERKEN Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen. Durch vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten mit verschiedenen Materialien und Techniken sollen die Freude am selbständigen Schaffen geweckt, die Fertigkeiten gesteigert und das kreative Verhalten gefördert werden.

Durch Erproben verschiedener Werkstoffe und Arbeitsverfahren soll das Zusammenwirken von Funktion, Material, Form sowie Struktur und Farbe erfaßt werden.

Die Problemstellungen und die Arbeitsergebnisse sollen aktuelle sein, Neigungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler sind dabei zu berücksichtigen.

Grundlegende Kenntnisse aus Materialienkunde zur sachgerechten Verarbeitung der Werkstoffe und zur Instandhaltung der Werkstücke sind zu vermitteln, Fertigkeiten zur Handhabung und Pflege von Werkzeug und Maschinen zu erwerben.

Durch fachgebundenes Zeichnen und Anfertigen von körperlichräumlichen Objekten sind das Vorstellungsvermögen und die Darstellungsfähigkeit zu schulen.

Das Vermitteln elementarer Einsichten in Wohnprobleme soll die Schülerinnen und Schüler auf die Bewältigung ihrer eigenen Wohnbedürfnisse vorbereiten.

Durch Auseinandersetzung mit Problemen der Umwelt sollen positives Verhalten gefördert und künftige Initiativen angeregt werden. Fähigkeiten zum selbständigen Planen, rationellen Arbeiten und zum kritischen Konsumverhalten sind zu entwickeln.

Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung in den Bereichen Kleidung, Mode, Wohnen sowie Produktgestaltung sollen Beiträge zur Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung und Freizeitbewältigung geleistet werden.

Die Werkbetrachtung soll Arbeitsimpulse geben, Urteilsfähigkeit und Qualitätsempfinden fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen materielle Werte, die sie durch ihre Arbeit schaffen,

abschätzen können, aber auch ideelle Werte erfassen lernen.

Technisches und Textiles Werken stehen in einem engen Zusammenhang und weisen in weiten Bereichen ähnliche Grundanliegen sowie thematische Überschneidungen auf.

Dies soll durch ausdrückliche Abstimmung der beiden Unterrichtsgegenstände sowie gemeinsame Projekte und Vorhaben offensichtlich gemacht werden.

Sowohl Technisches als auch Textiles Werken sind unter Vermeidung traditioneller Rollenklischees und unter Beachtung von Grundsätzen breit streuender Berufsorientierung beiden Geschlechtern koedukativ zugänglich zu machen.

Lehrstoff

1. Klasse

Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit

Lösungsversuche von einfachen Gestaltungsaufgaben unter Beachtung von Material, Verfahren, Struktur, Form und Farbe: Erweiterung der Kenntnisse und Steigern der Fertigkeiten in den bereits erlernten Techniken; Stricken, Sticken (Zierstiche), Webe (Bildwebe). Wiederholen und Anwenden der Strick- und Häkelschrift.

Vermitteln von Grundlagen zur Herstellung von Bekleidung

Sichern und Erweitern der Kenntnisse im Handnähen. Einführen in das Maschinnähen. Erlernen einfacher Nähte und Anwenden an einem Werkstück.

Einführen in fachgebundenes Zeichnen

Steigern der Anschauung und Vorstellung sowie des Darstellungsvermögens. Entwickeln einer Schnittform für das gewählte Werkstück. Anbahnen des Planzeichnens; Einzelraum mit Einrichtung (zB mit selbsterfundenen Planzeichen).

Fördern des Sinnes für passende Farbzusammenstellung.

Grundlagen der Materialienkunde

Erkennen, Benennen und fachgerechtes Einsetzen von Materialien und Werkzeugen, Bezeichnen und Unterscheiden der wichtigsten Eigenschaften verwendeter Werkstoffe. Vermitteln von Grundkenntnissen in der Pflege und Instandhaltung der Werkstücke.

Wirtschaftliches Verhalten

Anbahnen einfacher Kostenberechnungen für die im Unterricht hergestellten Objekte.

Erweiterungsstoff

Gestalten mit verschiedenen Materialien in den entsprechenden Techniken (Strohflechten, Binden, Bastweben, Häkeln usw.).

Teilziele der Werkbetrachtung

Erfassen der Unterschiede von Ausführung und Gestaltung durch Gegenüberstellung und Besprechung der Arbeiten von Schülerinnen und Schülern.

Wecken des Interesses für Gestaltungsvorhaben durch Zeigen von Beispielen aus Zeitschriften und Büchern sowie Diapositiven, die mit der praktischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Begriffe

Verfahren, Strukturen, Planzeichen, Mode, Bildwebe, Musterwebe.

2. Klasse

Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit

Selbständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben

Wählen geeigneter Materialien. Lesen und Ausführen einfacher Verfahrensanleitungen.

Anwenden und Auswerten (Kombinieren) der Techniken; Häkeln oder Stricken, Sticken (frei oder fadengebunden) oder Applizieren. Befähigen zu dekorativ-ornamentalen Lösungen.

Grundbegriffe für die Herstellung von Bekleidung, Anbahnen des Modebewußtseins

Hand- und Maschinnähen mit erhöhten Anforderungen. Erwerben weiterer nähtechnischer Fertigkeiten und Anwenden an einem Werkstück für den persönlichen Gebrauch.

Fachgebundenes Zeichnen

Fördern der Anschauung und Vorstellung sowie des Darstellungsvermögens. Schnittgewinnung für das gewählte Werkstück nach persönlichen Maßen.

Planzeichnung nach einem Maßstab. Versuch einer Anordnung von Wohnräumen zu einer Wohneinheit, nach funktionellen Gesichtspunkten, unter Bedachtnahme auf die Größenverhältnisse.

Ansprechen räumlicher Vorstellung durch Herstellen plastischer Objekte aus textilen oder anderen geeigneten Materialien (zB Span, Folie ua.).

Materialkunde

Kennenlernen unterschiedlicher Eigenschaften von Textilien und anderen Werkstoffen und der Möglichkeit ihres Einsatzes.

Wirtschaftliches Verhalten

Kostenberechnung der im Werkunterricht erarbeiteten Werkstücke. Anbahnen des Verständnisses für Unterschiede zwischen industriell hergestellten und selbstgefertigten Gegenständen.

Erweiterungsstoff

Anwenden der bereits bekannten Techniken mit erhöhten Anforderungen: zB Weben.

Fadenlegen auf textilem Grund.

Teilziele der Werkbetrachtung

Fördern und Erweitern des Interesses an verschiedenen Gestaltungen mit ausgeführten Techniken durch Betrachtung und Besprechung der eigenen Arbeit, nach Möglichkeit auch durch Zeigen erlesener Handarbeit aus Gegenwart und Vergangenheit.

Vorstellen von Plänen unterschiedlicher Wohneinheiten zur Anbahnung des Planlesens und zur Vermittlung von elementaren Einsichten in Wohnbedürfnisse und einfache Funktionszusammenhänge.

Begriffe

Ornament, Funktion, Objekt, Folie, applizieren, dekorativ, kombinieren.

3. Klasse

Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit

Fördern kreativen Verhaltens durch Anwendung und Kombinieren unterschiedlicher Materialien unter besonderer Berücksichtigung des Farbsinnes

Festigen der Grundkenntnisse in den erworbenen Techniken durch höhere Anforderungen an Ausdauer, Fertigkeit und Gestaltungsfähigkeit. Stricken (nach Schnitt), Weben (Bildwebe, experimentelles Weben), Knüpfen.

Stoffdruck (Stempel aus Naturmaterialien oder selbstgefertigten Linolschnitten).

Herstellung von Bekleidung nach modischen Gesichtspunkten: Lernen weiterer nähtechnischer Details zur Anfertigung eines einfachen Wäscheoder Kleidungsstückes.

Fachgebundenes Zeichnen; Herstellen plastischräumlicher Objekte.

Anbahnung räumlicher Vorstellung

Entwicklung eines Schnittes von der Fläche zur Form für das geplante Werkstück.

Anfertigen eines Verständigungsmodells nach Plan für einen Raum (nach Maßstab). Erproben verschiedener Möglichkeiten von Möbelgruppierung mit dreidimensionalen Elementen.

Erlangen von Fertigkeiten im Umgang mit nichttextilen Materialien (Papier, Karton ua.) und den entsprechenden Werkzeugen.

Materialienkunde

Erkennen der gebräuchlisten Bindungs- und Stoffarten.

Wirtschaftliches Verhalten

Fördern wirtschaftlichen Verhaltens durch Qualitäts- und Preisvergleiche.

Erweiterungsstoff

Gestalten von Objekten für den persönlichen Gebrauch und den Wohnbereich (Draht, Peddigrohr ua.).

Teilziele der Werkbetrachtung

Erfassen des Zusammenhanges von Material, Form, Farbe und Funktion, erläutert an praktischen Arbeiten, allenfalls an Beispielen aus dem Bereich der Mode.

Lesenlernen von Bauplänen und Planzeichen.

An ausgewählten Beispielen die Abhängigkeit der Raumwirkung von Farbkombinationen veranschaulichen.

Textile Gestaltung als wesentlicher Beitrag zur Wohnatmosphäre.

Begriffe

Experiment, Formaufgabe, Verständigungsmodell, dreidimensional, Element, Wohnatmosphäre.

4. Klasse

Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit

Erkennen unterschiedlicher Wirkungen textiler Materialien und Verfahren. Befähigen zu richtiger Einplanung der Werkstücke in den Wohnbereich und richtiger Zuordnung zur Kleidung

Kreatives Gestalten in einer aktuellen Technik nach Wahl; Weben, Knüpfen, Fadengraphik, Sticken, Stricken, Häkeln ua. Textilfärben in Reservetechnik (Tritik- oder Plangi-Technik oder Batik).

Berücksichtigung modischer und persönlicher Gegebenheiten bei der Herstellung von Kleidung

Anstreben weitgehender Selbständigkeit im Zuschneiden und Nähen eines einfachen Kleidungsstückes mit schwierigeren nähtechnischen Details.

Fachgebundenes Zeichnen; Entwickeln räumlicher Vorstellung

Zeichnen des Grundschnittes für das gewählte Werkstück nach persönlichen Maßen. Entwickeln des Schnittes von der Fläche zur körpergerechten Paßform.

Abnehmen von Schnitten aus Modejournalen.

Planen unterschiedlicher Wohnmöglichkeiten (in Zusammenhang mit der Werkbetrachtung).

Materialkunde

Kenntnis der im Werkunterricht verwendeten Materialien und deren sinnvoller Einsatz.

Arbeitsanleitungen aus Büchern und Zeitschriften verstehen und anwenden. Kennenlernen und Auswerten internationaler Pflegekennzeichen. Pflege und Instandhaltung von Wäsche- und Kleidungsstücken.

Sachgerechter und ökonomischer Einsatz sowie Pflege der verwendeten Werkzeuge und Maschinen.

Wirtschaftliches Verhalten

Bewußtseinsbildung zu konsumkritischem Verhalten.

Erweiterungsstoff

Experimentelles Gestalten mit verschiedenen Materialien (Leder, Metall ua.).

Teilziele der Werkbetrachtung

Ausgehend von der praktischen Arbeit und durch entsprechende Beispiele der Werkbetrachtung sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, das Zusammenwirken der Persönlichkeit, der Zweckmäßigkeit und der Mode zu erkennen und zu beurteilen.

Zeigen von Wohnmodellen zum Erkennen von Wohnqualitäten (Wohnraumbedarf, Raumgröße, Proportionierung, Raumordnung, Funktionswege, Einrichtung, Raumerlebnis). Wohnwert und Wohnkosten.

Anbahnen des Verständnisses für Umweltgestaltung und Umweltschutz.

Begriffe

Wohnqualität, Proportionierung, Wohnwert, Umweltgestaltung, Landschafts- und Denkmalschutz.

Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan.

Reservetechnik, Tritik- oder Plangi-Technik, Batik.

Didaktische Grundsätze

Der Gegenstand Textiles Werken soll zu grundlegenden Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen.

Den Gegebenheiten der Klasse, dem Leistungsvermögen und den individuellen Neigungen ist durch Differenzierung Rechnung zu tragen.

Reihenfolge und Auswahl der Arbeiten innerhalb einer Klasse bleiben der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen, ein aufbauender Unterricht muß jedoch gewährleistet sein.

Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden, wirtschaftlichen Arbeitsablauf und den sinnvollen Einsatz technischer Hilfsmittel, ist Bedacht zu nehmen. Zeitraubende Techniken und Werkstücke sind zu vermeiden.

Auf den Unterschied zwischen handwerklicher Einzelanfertigung und Massenproduktion ist hinzuweisen.

Ein fächerübergreifender Unterricht, vor allem mit dem Gegenstand Bildnerische Erziehung, soll angestrebt werden.

Arbeitsproben sollen im Zusammenhang mit dem geplanten Werkstück gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsweise durchzuführen.

Die Ausführung der Planzeichnung und die Anfertigung von Wohnmodellen dienen vornehmlich der räumlichen Vorstellung und Verständlichmachung von lebenspraktischen Problemen. Die werktechnischen Anforderungen sollen daher nicht zu hoch angesetzt werden. Die Selbständigkeit bei der Lösung von Arbeitsvorhaben und das kreative Verhalten sind zu fördern.

Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen dekorativer Art ist daher auszuschließen (ausgenommen Volkskunstmuster).

Der Erweiterungsstoff bietet Möglichkeiten, dem unterschiedlichen Leistungsniveau und den Gegebenheiten der Klasse Rechnung zu tragen.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen.

In allen Klassen ist das wirtschaftliche Denken in Form von Kostenberechnungen zu den Werkstücken zu fördern.

Kooperatives Arbeiten soll ermöglicht werden.

Die Werkbetrachtung soll möglichst in Zusammenhang mit praktischer Arbeit stehen. Sie kann an Arbeiten von Schülerinnen und Schülern, Journalen für Mode und Wohnen, Bildern oder Diapositiven mit Werken aus Gegenwart und Vergangenheit (auch Volkskunst und Brauchtum) durchgeführt werden.

Das Betrachten von Originalen kann durch gelegentliche Ausstellungs- oder Museums- sowie Industriebesuche ermöglicht werden. Das Sammeln von Reproduktionen aus dem Bereich der Mode und des Wohnens ist anzuregen."

42. In Anlage B sechster Teil Abschnitt A entfällt beim Pflichtgegenstand „Leibesübungen" in der Zeile „1. und 2. K1asse" der die Wochenstundenanzahl betreffende Klammerausdruck.

43. In Anlage B sechster Teil Abschnitt B (Freigegenstände) entfällt in allen Freigegenständen in den Abschnitten „Lehrstoff" jeweils der die Wochenstundenzahl betreffend Klammerausdruck.

44. In Anlage B sechster Teil Abschnitt B lautet der Freigegenstand „Lebende Fremdsprache"

„LEBENDE FREMDSPRACHE Bildungs- und Lehraufgaben

Ziel des Unterrichts ist es, die Lernenden zur Beschäftigung mit einer weiteren Fremdsprache zu motivieren. Damit soll ihre Kommunikationsfähigkeit über den Unterricht in der Muttersprache und der ersten Fremdsprache hinaus vertieft und erweitert werden. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, einerseits eine weitere Sprache in kommunikativen Handlungszusammenhängen kennenzulernen, andererseits sich mit ihren Grundzügen auseinanderzusetzen.

Der Erwerb einer weiteren Fremdsprache soll zur Durchsetzung von Wünschen und Bedürfnissen auch mit Hilfe verkürzter Sprachmuster befähigen („Überlebensstrategie").

Der Unterricht in der weiteren Fremdsprache orientiert sich an den grundsätzlichen Aufgaben des Fremdsprachenunterrichts, dem Aufbau einer altersgemäßen, situationsgerechten Kommunikationsfähigkeit. Darüber hinaus sollen über das Kennenlernen einer weiteren Sprachgemeinschaft und ihrer Kultur, andere Lebensformen als mögliche Alternativen zur eigenen Lebenswirklichkeit aufgezeigt und eine aufgeschlossene Haltung entwickelt werden.

Es soll die Bereitschaft gefördert werden, die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit einer Fremdsprache weiterzuverfolgen. Daher stehen vor allem jene Arbeits- und Lerntechniken im Vordergrund, die den selbständigen Erwerb von Fremdsprachen begünstigen.

Das Erlernen der Fremdsprache und die damit verbundene Kulturbegegnung sind für die Sozialisation und Entfaltung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler von großer Bedeutung. Es sollen besonders gefördert werden

— einander zuhören und aufeinander eingehen

— einander als Partnerinnen und Partner für gemeinsames Handeln akzeptieren

— dabei Probleme lösen lernen

— Entscheidungen mittragen lernen

— im Rahmen der Möglichkeiten auf das Unterrichtsgeschehen Einfluß nehmen können.

Der Unterricht in einer weiteren Fremdsprache hat das Ziel, ausgehend von Alltagssituationen, die mündliche Kommunikationsfertigkeit sowie das Verstehen von Gehörtem und Gelesenem zu entwicklen. Darüber hinaus sind nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Zeit, Formen schriftlicher Kommunikation zu erarbeiten. Diese Fertigkeiten dienen als Basis für einen weiteren, vertiefenden Unterricht einerseits sowie als Grundlage für die Anwendung in privatem und beruflichem Bereich andererseits. Je nach regionalen Gegebenheiten können Schwerpunkte gesetzt werden.

Lehrstoff

Themen

Die Bearbeitung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf mögliche Realsituationen vorbereiten helfen, persönlichkeitsbildend sein und von konkreten Kommunikationssituationen ausgehen. Dabei sind die kulturellen und sozialen Gegebenheiten in den Ländern, in welchen die gewählte Fremdsprache gesprochen wird, zu berücksichtigen (zB Gemeinsamkeiten oder Unterschiede im Verhalten beim Begrüßen, beim Essen, in der Schule).

Die Auswahl und Schwerpunktsetzung im thematischen Bereich soll in Übereinstimmung mit den regionalen Bedürfnissen erfolgen. Dem zunehmenden Reifegrad und der sich erweiternden Interessenslage der Schülerinnen und Schüler ist Rechnung zu tragen.

Aus folgenden Themenkreisen sind Schwerpunkte zu wählen

— die Schülerinnen und Schüler und ihre Familie, (zB Name, Adresse, Alter, Familienmitglieder, Nationalität, Aussehen, Gesundheit, Krankheit, Erwachsenwerden . . .)

— die Schülerinnen und Schüler, ihre Interessen und Freunde bzw. Freundinnen (zB Freizeitbeschäftigung, Erlebnisse, Wünsche, Freundschaften, Sport, Spiele . . .)

— die Schülerinnen und Schüler und ihre Umgebung (zB Wohnverhältnisse, Ausstattung, Wohnort, Verkehr, Sehenswürdigkeiten, Landschaft, Wetter, bedrohte Umwelt. . .)

— die Schülerinnen und Schüler und ihr Alltag (zB Schule, Gewohnheiten, Berufswünsche, Arbeitsbedingungen, Essen und Trinken, Einkaufen . . .)

Fertigkeiten

Der grundlegende Ausbau der Kommunikationsfähigkeit hinsichtlich einer weiteren Fremdsprache erfordert die situationsgerechte Integration der im folgenden ausgeführten Lernzielbereiche.

Darüber hinaus kann eine Schwerpunktsetzung in Übereinstimmung mit lerngruppenspezifischen bzw. regionalen Bedürfnissen erfolgen.

Lernziel Hörverstehen

Entwicklung eines Hörverständnisses, das die Lernenden befähigt, Äußerungen aus dem alltäglichen Bereich in ihrer Gesamtaussage und/oder in ihren Einzelinhalten zu verstehen, wenn diese mit durchschnittlichem Sprechtempo und mit nur geringen Abweichungen von der Standardsprache gemacht werden.

Folgende Hörtexte sind zu berücksichtigen

— situative Gesprächssituationen

— Lautsprecherdurchsagen (zB in Bahnhöfen, Flughäfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kaufhäusern)

— Radio, Fernsehen, Film (zB aktuelle Informationen, Berichte Werbung, Interviews, kurze Gespräche, Hörspiele).

Lernziel Sprechen

Entwicklung der Fähigkeit, inhaltlich und im Ausdruck der Entwicklungsstufe der Schülerinnen und Schüler angemessen, mit einer das Verständnis

sichernden Aussprache, in Situationen aus dem alltäglichen Bereich spontan und mit einfachen Redemitteln zu reagieren. Später sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, bereits Erlebtes, Gelesenes und Gehörtes zusammenzufassen und dazu Stellung zu beziehen (vgl. auch „Sprachfunktionen"). Inhaltliche Verständlichkeit steht vor Richtigkeit in der Grammatik.

Lernziel Leseverstehen

Ausbildung eines Leseverständnisses, das die Lernenden befähigt, unbekannte Texte in ihrer Gesamtaussage und/oder in Einzelinhalten zu verstehen. Dabei steht das stille, sinnerfassende Lesen im Vordergrund.

Nach Anbahnung und Aufbau des Leseverstehens soll systematisch auf das Ziel hingeführt werden, Texte aus den im folgenden aufgelisteten Quellen zu verstehen. Eine Schwerpunktsetzung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit.

Folgende Texte sind zu berücksichtigen

— Aufschriften (zB Hinweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Automaten, Ankündigungen von Veranstaltungen)

— landeskundliche und spezifische Informationsmaterialien, (zB Speisekarten, Gebrauchsanweisungen, Werbung)

— schriftliche Mitteilungen (zB Briefe, Notizen, Einladungen)

— Zeitungen und Zeitschriften (zB aktuelle Informationen, Reportagen, Interviews)

— Bücher (zB altersadäquate Sachberichte, Kurzgeschichten, in sich geschlossene Ausschnitte oder Kurztext in Prosa)

Lernziel Schreiben

Hinführen zur Fähigkeit, sich in der Fremdsprache angemessen schriftlich auszudrücken. Der kommunikative Wert beziehungsweise die Kreativität soll im Vordergrund stehen.

Während das Schreiben in den ersten Lernjahren vorwiegend lernunterstützende Funktion hat, kann es allmählich zu einer eigenständigen Fähigkeit entwickelt werden. Dabei stehen die Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt.

Eine Schwerpunktsetzung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Unterrichtseinheiten und regionalen Gegebenheiten, zB

— Mitteilungen und Briefe persönlichen Inhalts

— Personen, Situationen, Gegenstände, Gefühle beschreiben

— ein Bild/eine Bildreihe beschreiben/etwas erzählen

— Texte über Erlebtes, Gehörtes, Gelesenes schreiben

— komplexere Texte über sich; Beziehungen, Stimmungen beschreiben

— ein bestimmtes Problem behandeln.

Überlebensstrategien

Neben dem Erwerb von Sprachmitteln für den produktiven Gebrauch einer weiteren Fremdsprache und der Schulung des Hörverstehens ist die Entwicklung von verschiedenen Techniken zur selbständigen Bedeutungserschließung äußerst wichtig. Ebenfalls ist die Entwicklung von Strategien zur Durchsetzung von Wünschen und Bedürfnissen auch mit Hilfe verkürzter Sprachmuster wesentlich.

Diese Techniken, die in Zusammenhang mit der ersten Lebenden Fremdsprache erworben werden, sollen für den Gebrauch einer weiteren Fremdsprache aktiviert und gegebenenfalls modifiziert werden

Beispiele

für Sprechen/Hörverstehen

— Umschreibung verwenden

— Gestik, Mimik einsetzen

— nach ähnlichen Wörtern suchen

— Aussprache aus dem Wörterbuch erschließen

— sich für Unvermögen entschuldigen

— aus dem Kontext Unbekanntes erschließen

— Gestik/Mimik/Situationshinweise interpretieren

für Lesen

— Wörter aus dem Gesamttext erschließen

— Bild/Grafik/Gesamtzusammehang zur Bedeutungserschließung verwenden

— Wörterbuch benützen

— „internationale Wörter" verstehen

für Schreiben

— Wörterbuch benützen

— Textvorlagen benützen

— Umschreibungen verwenden

Sprachfunktion und Kommunikationen

Der Unterricht in einer weiteren Fremdsprache gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, diese in kommunikativen Handlungszusammenhängen kennen und anwenden zu lernen. Selbstverständlich sollen sie dabei auf die Bewältigung außerschulischer Realsituationen vorbereitet werden, die sich aus direkten Kontakten mit Ausländerinnen und Ausländern oder mit Texten ergeben (zB auf der Straße, im Kaufhaus, öffentliche Verkehrsmittel, Post, Bank).

Im Laufe des Unterrichts soll eine grundlegende Handlungskompetenz für folgende funktionale Bereiche anhand einfachster Sprachmittel entwickelt werden, die je nach Dauer und Intensität des Fremdsprachenunterrichts zunehmend ausgebaut und verfeinert werden soll

Soziale Kontakte herstellen und fortführen, zB

— eine Person ansprechen und darauf reagieren

— eine Person/sich vorstellen und darauf reagieren

— gute Wünsche aussprechen, danken

— sich entschuldigen, darauf reagieren

— jemanden einladen und darauf reagieren

Verständigung/Verstehen sicherstellen, zB

— Gesprächsablauf sichern durch Rückfragen usw.

— um Wiederholung/langsameres Sprechen bitten

— sagen können, daß man nicht verstanden hat

Handlungen veranlassen, bzw. zur Unterlassung auffordern, zB

— zum Handeln/Sprechen auffordern

— einen Vorschlag machen, annehmen, ablehnen

— jemandem etwas anraten, von etwas abraten

— verbieten

Wünsche, Gefühle und Meinungen erfragen und ausdrücken, zB

— Freude, Gefallen, Zufriedenheit

— Vorliebe

— Bedauern, Mißfallen

Stellung nehmen, zB

— zustimmen, ablehnen

— Glauben, Überzeugung

— bestätigen, widersprechen

— Absicht

Informationen erfragen und geben, zB

— über den Zeitpunkt, die Dauer, die Häufigkeit

— über die Zahl, die Menge, den Grad

— berichten/erklären/benennen/beschreiben

— Verwendungszweck/Eigenschaften angeben

— Besitzverhältnisse/Zugehörigkeit angeben."

45. In Anlage B sechster Teil Abschnitt B entfällt der Freigegenstand „Esperanto".

46. In Anlage B sechster Teil Abschnitt C (unverbindliche Übungen) entfällt in sämtlichen Abschnitten „Lehrstoff" jeweils der die Wochenstundenzahl betreffende Klammerausdruck.

47. In Anlage B siebenter Teil Abschnitt C tritt an die Stelle der unverbindlichen Übung „Werkerziehung"

„TECHNISCHES WERKEN

Wie Pflichtgegenstand.

TEXTILES WERKEN

Wie Pflichtgegenstand."

48. In Anlage B/m (Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Musikhauptschule)) wird in der Stundentafel nach dem Klammerausdruck eingefügt

„1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:"

49. In Anlage B/sp [Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Sporthauptschule)] wird in der Stundentafel nach dem Klammerausdruck eingefügt

„1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:"

50. In Anlage B/ski [Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der skisportlichen Ausbildung (Skihauptschule)] wird in der Stundentafel nach dem Klammerausdruck eingefügt

„1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

Förderunterricht: wie Z 2.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

wie Anlage B.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:"

51. In Anlage B/ski lautet in der unter Z 2 (neu) enthaltenen Stundentafel der Abschnitt der Pflichtgegenstände Musikerziehung bis Hauswirtschaft

52. In Anlage B/ski entfallen im Unterabschnitt „Bemerkungen zur Stundentafel" die Bemerkungen „5)" bis „7)".

53. In Anlage C 1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule) erster Teil (Allgemeine Bestimmungen) Z 3 (Besondere Bildungsaufgaben und fachübergreifende Lernbereiche [Unterrichtsprinzipien]) wird im zweiten Absatz nach dem Unterrichtsprinzip „Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung)" eingefügt

„Vorbereitung auf die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken (insbesondere in der 6., 7. und 8. Schulstufe)"

54. In der Anlage C 1 erster Teil wird nach Z 4 (Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan — Methodenfreiheit und Methodengerechtheit) folgende Z 4 a eingefügt

„4 a. Fächerübergreifende Integration von Informations- und Kommunikationstechniken in die Unterrichtsgegenstände

Die Anwendung von Computern bringt Chancen und Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler von Sonderschulen in verschiedenen Einsatzbereichen und nach unterschiedlichen Ansätzen

— Computer als Lernhilfsmittel (Computerunterstützter Unterricht)

— Computer als prothetisches Hilfsmittel

— Computer als Hilfsmittel für basales Funktionstraining und/oder als therapeutisches Hilfsmittel

— Informationstechnische Grundbildung an Sonderschulen als Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt

Diese vier Aspekte des Einsatzes von Computern an Sonderschulen bestimmen den Aufbau des didaktisch-methodischen Konzeptes der Integration von Informations- und Kommunikationstechniken.

Bei den drei erstgenannten Verwendungsarten ermöglicht die sinnvolle Verwendung eines elektronischen Hilfsmittels mit allenfalls behinderungsspezifischen Adaptierungen, den Kindern mit besonderen Förderbedürfnissen eine wesentliche Verbesserung der Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Diesen Kindern werden durch computergestützte Lern- und Kommunikationshilfen neue Möglichkeiten eröffnet, sich aktiv an Unterricht und Schulleben zu beteiligen. Zudem unterstützt der Computer die Förderung von Kindern mit Teilleistungsstörungen insbesondere in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sprache. Diese gegenüber nichtbehinderten Kindern wesentlich erweiterten Funktionen des Computers liefern auch die Begründung, daß keine Schulstufenzuordnung erfolgt, sondern der Computer in allen Schulstufen für sonderpädagogische Aufgabenstellungen nutzbar gemacht werden kann.

Der Unterricht und die Förderung in diesen Einsatzbereichen erfordert die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Computern sowie die entsprechende Ausstattung mit Software.

In der Oberstufe (6., 7. und 8. Schulstufe) wird in allen Unterrichtsgegenständen der Ansatz der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung zu beachten sein, der eine bessere Vorbereitung auf die spätere Arbeits- und Berufswelt sowie die persönliche Lebensbewältigung zum Ziel hat.

Dabei sind von allen Unterrichtsgegenständen ihre jeweiligen Aspekte beizutragen, und den Schülerinnen und Schülern je nach den Gegebenheiten des Unterrichtsgegenstandes Möglichkeiten zu eröffnen, besonders durch praktische Übung Erfahrungen im Umgang mit Computern zu sammeln und auszuwerten.

Dieser integrative fächerübergreifende Ansatz wird durch das Klassenlehrersystem begünstigt."

55. In Anlage C 1 erster Teil wird nach Z 11 (Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache") folgende Z 12 angefügt

„12. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) sind im Bereich der unverbindlichen Übungen, in der Oberstufe auch im Bereich der Freigegenstände vorgesehen. Ferner kann in jeder Schulstufe der Oberstufe die Wochenstundenanzahl für den Pflichtgegenstand „Bildnerische Erziehung, Schreiben" um eine Wochenstunde erhöht und für die Gegenstände „Technisches Werken" und „Textiles Werken" um eine Wochenstunde vermindert werden, wobei die Gesamtwochenstundenanzahl der betreffenden Schulstufe nicht geändert werden darf.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten."

56. In Anlage C 1 zweiter Teil (Allgemeines Bildungsziel) wird als vorletzter Absatz eingefügt

„In allen Schulstufen ist im Rahmen der durch die Behinderung gegebenen Möglichkeiten zu einer grundsätzlichen und anwendungsorientierten Auseinandersetzung mit den Informations- und Kommunikationstechniken sowie zu einer sinnvollen Nutzung dieser Techniken hinzuführen."

57. In Anlage C 1 dritter Teil (Allgemeine didaktische Grundsätze) lautet in Z 3 der vorletzte Absatz

„Neben der direkten Anschauung (zB bei Lehrausgängen) kommt Lehrmitteln und audio-visuellen Hilfsmitteln besondere Bedeutung zu. Die Lehrmittel müssen sorgfältig und auf die jeweiligen didaktischen Ziele bezogen ausgewählt werden. Oft ist es notwendig, Lehrmittel nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder zu modifizieren oder überhaupt erst herzustellen. Die Auswahl der audio-visuellen Unterrichtsmittel richtet sich nach den Kriterien der inhaltlichen Klarheit, der überschaubaren Handlungseinheiten und der sprachlichen Verständlichkeit, wobei es manchmal notwendig sein kann, zusätzliche Verständnishilfen zu bieten (Vereinfachung, Auslassung unwesentlicher Bild- und Textangebote ua.). Die Möglichkeiten des lernunterstützenden Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechniken mit geeigneter Software sind sinnvoll zu nutzen."

58. In Anlage C 1 dritter Teil Z 6 wird der Punkt nach dem ersten Absatz durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt

„— der Einsatz von Computern erweist sich oft als wirksames Motivierungs- und Aktivierungsmittel."

59. In Anlage C 1 dritter Teil Z 7 wird der Punkt nach dem zweiten Absatz durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt

„— der Einsatz von besonders auf Differenzierung und Individualisierung abgestimmten Programmen für Computer ua."

60. In Anlage C 1 dritter Teil Z 8 wird der Punkt nach dem zweiten Absatz durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt

„— die Nutzung der Möglichkeiten des computerunterstützten Unterrichts."

61. In Anlage C 1 dritter Teil Z 9 wird nach dem ersten Absatz folgender Absatz eingefügt

„Als wirksames Mittel für motivierende und individualisierende Übungs- und Wiederholungsformen hat sich der Einsatz von computerunterstützten Unterrichtsformen erwiesen."

62. In Anlage C 1 dritter Teil Z 10 lautet der zweite Absatz

„Der Einsatz dieser Übung kann einerseits planmäßig entsprechend den festgestellten Schwächen und andererseits situationsgebunden im Gelegenheitsunterricht erfolgen. Anregungen zur Gestaltung ergeben sich auch aus bereits vorhandenen Förderprogrammen. Auch bestimmte Programme für Computer bieten Anwendungsmöglichkeiten an, die zum Beispiel in den Bereichen Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining, Wahrnehmung, visomotorische Koordination, basales Funktionstraining usw. als therapeutisch-funktionelles Hilfsmittel wirkungsvoll eingesetzt werden können."

63. In Anlage C 1 vierter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, des Förderunterrichtes, der verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen) lautet die Stundentafel

64. In Anlage C 1 vierter Teil entfällt in den Bemerkungen zur Stundentafel die 2 1 und erhält die Z 2 die Bezeichnung „1.".

65. In Anlage C 1 vierter Teil treten an die Stelle der Z 3 und 4 folgende Bestimmungen

„2. Der Unterricht in Hauswirtschaft kann statt mit 2 Wochenstunden mit 4 Stunden in jeder zweiten Woche während des ganzen Unterrichtsjahres oder mit 4 Wochenstunden durch 20 Schulwochen geführt werden.

3. Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen verfügen, daß Entlaßschülerinnen und Entlaßschüler, die die allgemeine Schulpflicht in der sechsten oder siebenten Schulstufe vollenden, den Hauswirtschaftsunterricht bereits in der fünften Schulstufe als Freigegenstand besuchen können.

4. Bei schulartenübergreifender Organisation des Hauswirtschaftsunterrichtes werden die Landesschulräte ermächtigt, im erforderlichen Ausmaß von der Wochenstundenzahl für den Hauswirtschaftsunterricht abzuweichen."

66. In Anlage C 1 sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze für die Pflichtgegenstände) tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung (Grundstufe 1 und 2), Werkerziehung für Knaben (Oberstufe), Werkerziehung für Mädchen (Oberstufe)" folgende Überschrift

„WERKERZIEHUNG

(GRUNDSTUFE I UND II)

TEXTILES WERKEN (OBERSTUFE)

TECHNISCHES WERKEN (OBERSTUFE)"

66. In Anlage C 1 sechster Teil lautet im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe" für die Pflichtgegenstände „Werkerziehung", „Textiles Werken" und „Technisches Werken" die Einleitung der lit. a

,,a) Werkerziehung — Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) und Textiles Werken".

68. In Anlage C 1 sechster Teil lautet im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe" für die Pflichtgegenstände „Werkerziehung", „Technisches Werken" und „Textiles Werken" die Einleitung der lit. b

,,b) Werkerziehung — Schwerpunkt B (Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung) und Technisches Werken".

69. In Anlage C 1 sechster Teil lautet im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" für die Pflichtgegenstände „Werkerziehung", „Textiles Werken" und „Technisches Werken" die Einleitung der lit. a

,,a) Werkerziehung — Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) und Textiles Werken".

70. In Anlage C 1 sechster Teil lautet im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" für die Pflichtgegenstände „Werkerziehung", „Technisches Werken" und „Textiles Werken" die Einleitung der lit. b

„b) Werkerziehung — Schwerpunkt B (Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung) und Technisches Werken".

71. In Anlage C 1 sechster Teil treten im Abschnitt „Lehrstoff (einschließlich Lernziele)" für die Pflichtgegenstände „Werkerziehung", „Technisches Werken" und „Textiles Werken" an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Knaben (Oberstufe)" die Überschrift „Technisches Werken (Oberstufe)" und an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Mädchen (Oberstufe)" die Überschrift „Textiles Werken (Oberstufe)".

72. In Anlage C 1 siebenter Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen) treten an die Stelle der Freigegenstände „Ergänzende Werkerziehung für Knaben" und „Ergänzende Werkerziehung für Mädchen" folgende Bestimmungen

„TECHNISCHES WERKEN

Wie Pflichtgegenstand Technisches Werken.

TEXTILES WERKEN

Wie Pflichtgegenstand Textiles Werken."

73. In Anlage C 1 siebenter Teil wird in den die unverbindlichen Übungen betreffenden Abschnitt nach der unverbindlichen Übung „Verkehrserziehung" eingefügt

Lehrstoff/Lerninhalte

Kenntnis der für die Bewältigung konkreter Situationen am Computer notwendigsten Fachausdrücke

Überblick über wesentliche Bestandteile und die Funktionsweise einer Datenverarbeitungsanlage

Computer als Werkzeug

Fähigkeit mit Computer umzugehen

Einblick in den Aufbau fertiger Computerprogramme

Kennenlernen der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der neuen Techniken

Fähigkeit, mit ausgewählten Standardwerkzeugen umzugehen

„INFORMATIONSTECHNISCHE GRUNDBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Die informationstechnische Grundbildung hat in der Allgemeinen Sonderschule das Ziel, die auf diesem Gebiet in den übrigen Unterrichtsgegenständen gewonnenen Fertigkeiten, Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Einstellungen zu vertiefen bzw. zu erweitern.

Die unverbindliche Übung soll den Schülerinnen und Schülern der Allgemeinen Sonderschule entsprechend ihren Anlagen, ihrer Entwicklung und ihren physischen und psychischen Voraussetzungen einen Zugang zur modernen Technologie ermöglichen und auf deren Einsatzmöglichkeiten für persönliche und berufliche Lebensbereiche aufmerksam machen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

— Sicherheit im Umgang mit und in der Bedienung von Computern gewinnen,

— Einblicke in die Arbeitsweisen dieser Technologien und ihrer verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten gewinnen,

— den verantwortungsbewußten Umgang mit technischen Geräten lernen,

— Maßnahmen zur Verhinderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch die Arbeit an den Geräten sowie

— die vielfältigen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen und Gefahren neuer Technologien kennen und

— die Möglichkeiten von Informationstechnologien im Hinblick auf die Kompensation der eigenen Behinderung kennenlernen und solche Kompensationsmöglichkeiten in die Lebensrealität aktiv einbeziehen lernen.

Hinweise

Die Erarbeitung von Fachausdrücken sollte in den konkreten Vollzug von Handlungen am und mit dem Computer eingebettet werden.

Aufgaben, Zusammenwirken, Datenfluß; Ein- und Ausgabeeinheiten, Zentraleinheit (Verarbeitung), Speichereinheiten . . .

Handhabung von Eingabegeräten (Tastatur, Maus, Joy-Stick . . .), Datenträger, Drucker . . .

Gliederung, Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe ...

Im persönlichen Bereich, in der Schule, im Haushalt, im Freizeitbereich, in der Arbeits- und Berufswelt, in den Medien, in Forschung und Wissenschaft, durch den Staat. . .

zB Arbeit mit einem Textverarbeitungsprogramm (Laden, Verändern, Speichern, Drucken . . .)

Auswirkungen der computergestützten Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeitsund Berufsleben sowie auf den persönlichen Lebensraum

Grenzen und Gefahren

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff und die Hinweise dazu haben Angebotscharakter. Die exemplarische Auswahl richtet sich nach den Erfordernissen der Schülerinnen und Schüler und den Möglichkeiten der Schule. Die Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff soll anhand von konkreten Beispielen aus allen Lebensbereichen unter Berücksichtigung der individuellen Bedingungen der Schülerinnen und Schüler erfolgen.

Die praktischen Übungen an den Computern dienen insbesondere auch dem Abbau der Schwellenangst, dem Kennenlernen wichtiger Funktionen der technischen Geräte und dem Sicherwerden bei der Arbeit mit den neuen Techniken.

Kommunikationstechnische Bildung ist integraler Bestandteil einer zeitgemäßen Allgemeinbildung, dient somit der Chancengleichheit sowie dem Heben des Selbstvertrauens, des Selbstwertgefühls und dem Ausbau der Gesamtpersönlichkeit, und verbessert somit die Möglichkeiten der beruflichen und sozialen Integration.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer Arbeitsformen. Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind dem Unterrichtsgegenstand Informatik besonders angemessen.

Das Verständnis für Einsatz und Auswirkungen neuer Technologien soll nach Möglichkeit auch durch Lehrausgänge oder Exkursionen, aber auch durch den vielseitigen Einsatz von verschiedenen

Arbeitsmarktveränderungen, Wandel von Berufsbildern und Berufsanforderungen . . .

Gesundheitliche Aspekte, Datenschutz, gesellschaftliche Aspekte

Medien und durch eine abwechslungsreiche Unterrichtsgestaltung gefördert werden."

74. In der Anlage C 2 (Lehrplan der Sonderschule für Gehörlose) erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Allgemeine Bestimmungen) wird nach Z 6 folgende Z 7 angefügt

„7. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) sind im Bereich der unverbindlichen Übungen, in der Oberstufe auch im Bereich der Freigegenstände vorgesehen. Das Ausmaß des Förderunterrichtes laut Stundentafeln a) und b) des zweiten Teiles kann auf zwei Wochenstunden erhöht werden. Bezüglich der besonderen Bestimmungen im siebenten Teil für Klassen, die nach dem Lehrplan der Hauptschule geführt werden (Hauptschule für Gehörlose) gilt Abschnitt acht der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) erster Teil.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten."

75. In Anlage C 2 zweiter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) lauten die lit. a und b

,,a) Stundentafel für die Grundstufe I und II

b) Stundentafel für die Lehrplan — Oberstufe

76. In Anlage C 2 zweiter Teil tritt an die Stelle des Abschnittes d (Bemerkungen zu den Stundentafeln) folgender Abschnitt c

„c) Bemerkungen zu den Stundentafeln

1. Unterrichtsgegenstände mit einer Jahreswochenstundenzahl von einer Stunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.

2. Der Unterricht in Hauswirtschaft kann statt mit zwei Wochenstunden mit vier Wochenstunden in jeder zweiten Woche während des ganzen Unterrichtsjahres oder mit vier Wochenstunden durch zwanzig Schulwochen geführt werden.

3. Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen verfügen, daß Entlaßschüler, die die allgemeine Schulpflicht in der sechsten oder siebenten Schulstufe vollenden, den Hauswirtschaftsunterricht bereits in der fünften Schulstufe als Freigegenstand besuchen können.

4. Neben den im fünften Teil angeführten Übungen ist die Berücksichtigung der therapeutischen und funktionellen Übungen ein Unterrichtsprinzip, das heißt, im gesamten Unterricht sind immer wieder die aus der Behinderung erwachsenen sonderpädagogischen Erfordernisse zu berücksichtigen."

77. In Anlage C 2 dritter Teil (allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) treten an die Stelle der Abschnitte betreffend die Pflichtgegenstände „Werkerziehung für Knaben" und „Werkerziehung für Mädchen" sowie „Hauswirtschaft" folgende Bestimmungen

„WERKERZIEHUNG

(GRUNDSTUFE I UND II)

TEXTILES WERKEN (OBERSTUFE)

TECHNISCHES WERKEN (OBERSTUFE)

HAUSWIRTSCHAFT

Wie Anlage C 1."

78. In Anlage C 2 fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Abschnitt „Grundstufe 1" treten an die Stelle der Bestimmungen betreffend die Pflichtgegenstände „Werkerzie-

hung für Knaben" und „Werkerziehung für Mädchen" folgende Bestimmungen

„WERKERZIEHUNG

Wie Anlage C 1."

79. In Anlage C 2 fünfter Teil Abschnitt „Grundstufe 2" treten an die Stelle der Bestimmungen betreffend die Pflichtgegenstände „Werkerziehung für Knaben" und „Werkerziehung für Mädchen" folgende Bestimmungen

„WERKERZIEHUNG

Wie Anlage C 1."

80. In Anlage C 2 fünfter Teil Abschnitt „Lehrplan-Oberstufe" treten an die Stelle der Bestimmungen betreffend die Pflichtgegenstände „Werkerziehung für Knaben" und „Werkerziehung für Mädchen" sowie „Hauswirtschaft" folgende Bestimmungen

„TECHNISCHES WERKEN TEXTILES WERKEN HAUSWIRTSCHAFT

Wie Anlage C 1."

81. In Anlage C 2 wird dem fünften Teil angefügt

„Verbindliche Übung

VERKEHRSERZIEHUNG

Wie Anlage C 1."

82. In Anlage C 2 wird im sechsten Teil bei den unverbindlichen Übungen angefügt

„EINFÜHRUNG IN DIE INFORMATIK

Wie Anlage C 1."

83. In Anlage C 2 siebenter Teil (besondere Bestimmungen für Klassen, die nach dem Lehrplan der Hauptschule geführt werden [Hauptschule für Gehörlose]) treten an die Stelle der Stundentafel die folgenden Stundentafeln

„Stundentafel

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

Förderunterricht

Siehe Z 2 und in Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) erster Teil (Allgemeine Bestimmungen) die Z 6 (Förderunterricht).

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Wie Z 2, wobei das Ausmaß der Unterrichtsstunden geändert werden darf und zusätzliche Freige-

genstände und unverbindliche Übungen zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung des in den Pflichtgegenständen ausgedrückten Konzeptes der

Allgemeinbildung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen

84. In der Anlage C 2 siebenter Teil lautet die lit. c (Unverbindliche Übungen)

„Unverbindliche Übungen

LEBENDE FREMDSPRACHE ENGLISCH Bildungs- und Lehraufgaben

Der Englischunterricht an der Gehörlosenschule setzt sich zum Ziel

— das Bilden und Erziehen durch die Begegnung mit der englischen Sprache in einer lustbetonten Atmosphäre;

— Anstreben formaler Erziehungswerte, wie Schärfung der Sinne, Verstandesentwicklung, Gedächtnis- und Willensstärkung;

— das Interesse der Schülerinnen und Schüler am Erlernen einer fremden Sprache zu wecken;

— einfachstes kommunikatives Sprachverhalten zu entwickeln, dh. den Schülerinnen und Schülern Erfahrungen im elementaren Gebrauch der englischen Sprache als Verständigungsmittel in Alltagssituationen zu vermitteln; das kommunikative Prinzip ist ausschlaggebend für mündliche Sprachverwendung; außerdem sollen alle Möglichkeiten zu sozialem Lernen ausgeschöpft werden;

— Führungsrolle im Wissenserwerb und in der Sprachbildung übernimmt die Schriftform der Sprache als stabiles Zeichenkörpersystem und das Lesen;

— da der deutschen Sprache die soziokommunikative Priorität zukommt, sollten nur solche Schülerinnen und Schüler mit dem Englischunterricht konfrontiert werden, die eine besondere Begabung, eine gute sprachliche Leistungsfähigkeit, einen sicheren Bestand an Wortschatz und an grammatisch-syntaktischen Strukturen der deutschen Sprache besitzen, und die Fähigkeit produktiv darüber verfügen zu können.

Lehrstoff

Sprachverstehen 1. bis 4. Klasse

Da man bei gehörlosen Schülerinnen und Schülern nicht vom Hörverstehen und Sprechen des

Wortes ausgehen kann, wie dies im Fremdsprachenunterricht der Regelschule gehandhabt wird, muß mit dem Schreiben und Lesen begonnen werden. Der Unterricht muß sich demnach auf den Schriftspracheinsatz konzentrieren.

Ausgehend von natürlichen Situationen in der Klasse bzw. von einfachen Alltagssituationen aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Zehn- bis Vierzehnjährigen sollen die Schülerinnen und Schüler in der 1. und 2. Klasse lernen,

— einfache Anweisungen, Aufschriften, Fragen und Äußerungen der Lehrerin und des Lehrers zu verstehen;

— einfachste kurze Dialoge zu verstehen, die aus bekannten Elementen bestehen.

In der 3. und 4. Klasse ist die Schulung des sinnerfassenden Leseverstehens anzubahnen und zu vertiefen. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen,

— einfache schriftliche Äußerungen, wie Mitteilungen, Anordnungen, Verbote, Glückwünsche usw. zu verstehen;

— nach entsprechender Vorbereitung kurze einfache Dialoge zu verstehen, welche die Basis für die Entwicklung des Sprechens bilden;

— nach entsprechender Vorbereitung kurze Briefe persönlichen Inhalts zu verstehen;

— nach entsprechender Vorbereitung einfache kurze Sachtexte zu verstehen (zB Wetterbericht) ;

— nach entsprechender Vorbereitung und Hilfestellung durch den Lehrer, kurze einfache erzählende Texte im wesentlichen zu verstehen.

Sprechen

Um dem kommunikativen Prinzip in der Gehörlosenbildung Rechnung zu tragen, ist auch im Englischunterricht auf eine Anbildung einer einfachen Alltagssprache in eingeschränkter mündlicher (ausgehend von der schriftlichen) Form zu achten. Diese ist stets in Abhängigkeit von den individuellen Sprechfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler einzusetzen. Dem Wort wird von Anfang an sofort die internationale Lautschrift beigegeben, weil der Gehörlose sich am geschriebenen Wort orientiert

und die Aussprache des englischen Wortes kennen muß, um vom Mund des Sprechenden abzusehen.

1. und 2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen,

— im Rahmen der vorgesehenen Themen und Situationen Informationen in einfachster Weise zu geben und zu erfragen;

— in einfachster Weise persönliches Befinden, Gefühle und Wünsche zum Ausdruck zu bringen.

3. und 4. Klasse

— kurze Spielszenen oder Rollenspiele zu realisieren;

— in gelenkter Form einfache Äußerungen über Erlebtes zu machen;

— in gelenkter Form für sie Wichtiges zB Freunde, Tiere, verlorene Gegenstände usw. zu beschreiben.

Sprachfunktionen

Sprachfunktionen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit konkreten Kommunikationssituationen, die sich in Klassengesprächen oder in Anlehnung an die vorgesehenen Themen ergeben. Eine auf einzelne Schulstufen bezogene Festlegung von Sprachfunktionen ist nicht möglich.

Beispiele können dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule, Unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache Englisch, entnommen werden.

Schreiben

Das Schreiben bildet im Englischunterricht an der Gehörlosenschule einen Schwerpunkt, da die Fremdsprache über das geschriebene Wort aufgebaut wird und das Schreiben eine große lernunterstützende Funktion besitzt. Das Schreiben als eigene Fertigkeit ist nicht anzustreben.

1. Klasse

Das Schreiben steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Sprechübungen. Einfache Übungen sind anzustreben. zB Minidialoge, kurze Mitteilungen und einfache Übungssätze.

2. bis 4. Klasse

Allmählich können die Schülerinnen und Schüler dazu hingeführt werden, einfachste schriftliche Äußerungen von kommunikativem Wert — mit entsprechender Hilfestellung — zu verfassen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen,

— einfache Bitten, Aufforderungen, Einladungen, Hinweise, Mitteilungen, Glückwünsche, Kartengrüße usw. zu verfassen;

— einfache schriftliche Informationen über sich selbst zu geben (Name, Alter, Wohnort, Familienverhältnisse, Hobbies usw.);

— in gelenkter Form einfachste persönliche Briefe zu schreiben;

— in gelenkter Form über Erlebtes zu berichten ;

— in gelenkter Form für sie Wichtiges (zB Freunde und Freundinnen, Tiere, verlorene Gegenstände usw.) zu berichten.

Wortschatz

Der Gehörlose muß bereits Deutsch als Fremdsprache erlernen, ohne auf die Struktur einer Muttersprache aufbauen zu können. Durch die somit allgemein eingeschränkte Sprachkompetenz des Gehörlosen ergeben sich Schwierigkeiten bei der Erarbeitung eines funktionsfähigen Wortschatzes. Je größer sowohl der rezeptive als auch der produktive Wortschatz in der deutschen Sprache ist, desto eher wird eine klare Vorstellung der Wortinhalte erreicht.

1. und 2. Klasse

Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist.

3. und 4. Klasse

Wiederholung, Festigung und Anwendung des in den vorangegangenen Jahren erarbeiteten Wortschatzes. Behutsame Erweiterung der vorgesehenen Themenkreise.

Themen

1. und 2. Klasse

Die Auseinandersetzung mit den Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf eine vorstellbare Wirklichkeit vorbereiten, persönlichkeitsbildend sein und ihnen Vergnügen bereiten. Themen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler mit folgenden Schwerpunkten sind zu wählen

— das Kind und seine Familie (zB Familienmitglieder, Name, Alter . . .);

— das Kind und sein Freundeskreis (zB Freundschaft schließen, gemeinsame Beschäftigung ...);

— das Kind und sein Alltag (zB Uhrzeit, Wetter, Alltag zu Hause, Tagesablauf, Essen und Trinken, Bekleidung . . .);

— das Kind in der Schule (zB Klassenzimmer, Mitschüler. . .);

— das Kind, seine Interessen, sein Erleben (zB Spiele, Hobbies, Haustiere . . .).

3. und 4. Klasse

Die bisher behandelten Themenbereiche sind aufzugreifen, zu festigen und fallweise zu erweitern. Darüber hinaus können auch in sehr bescheidenem Maße landeskundliche Informationen hinsichtlich Lebensgewohnheiten in anderen Ländern einbezogen werden.

Es sind aber auch neue Themen aus dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler mit folgenden Schwerpunkten zu wählen

Das Kind in der zB Familie, Freunde,

Nachbarn,

Gemeinschaft Feste feiern

Umwelt und Alltag zB Wohnen, Gesundheit,

Verkehr, Einkaufen

Interessen und Erleben zB Ferien, Reisen (Bahnhof, Flugplatz, Bank, Postamt), Sport, Hobbies

Arbeitswelt zB Berufswünsche, Menschen, die für uns arbeiten

Grammatik 1. bis 4. Klasse

Grammatische Formen und Strukturen werden situationsgerecht eingeführt und geübt, soweit sie für die in Fertigkeitsbereichen angeführten Lernziele unbedingt erforderlich sind.

Der Erwerb von Kenntnissen auf dem Gebiet der Grammatik hat der Sicherstellung der Kommunikation zu dienen. Daher hat der funktionelle Aspekt der Grammatik gegenüber dem formalen Vorrang. Ihrem rezeptiven Aspekt nach steht die Grammatik im Dienste der Bedeutungserfassung (Verstehen, was gemeint ist); ihrem produktiven Aspekt nach dient die Grammatik der Ausdruckssicherung (Ausdrücken, was man sagen will). Im produktiven Bereich ist es notwendig, sich auf einige wenige Elementarstrukturen zu beschränken. Im rezeptiven Bereich ist diese starke Einschränkung nicht so notwendig, denn auch gehörlose Schülerinnen und Schüler können beim Lesen mit Hilfestellung Strukturen verstehen; die sie selbst nicht anwenden können.

1. Klasse

Hier dienen grammatische Formen und syntaktische Strukturen lediglich der Kommunikation im

Dienste der Bedeutungserfassung und richten sich nach den Erfordernissen und Fertigkeitsbereichen der Themen.

2. Klasse

Folgende Schwerpunkte sollen gesetzt werden

Sentence, sentence pattern: Fragen (mit und ohne „do"), Verneinung, Imperativ in Anweisungen und Verboten, Kurzantworten, Wortstellung im einfachen Satz, einfache Satzverknüpfungen (zB and, or, but).

Verb: Present simple

„can, may, must": Erlaubnis, Bitten äußern

Noun, article: Pluralbildung

bestimmter und unbestimmter Artikel, -'s Genitiv (Zugehörigkeit ausdrücken)

Pronouns, quantifiers: persönliche, besitzanzeigende Pronomen; einige Mengenangaben (zB some, many, a lot of . . .) Fragewörter

Numerals: Grundzahlwörter, Ordnungszahlwörter (zB Datumsangaben).

Prepositions, prepositional phrases : einige wichtige Orts- und Zeitangaben (zB at home, in the morning . . .).

3. Klasse

Verb: Present progressive (current action),

Past simple: Verstehen im Textzusammenhang, Verwendung einiger Formen.

„going to": Absicht

„would you like . . .?" „I'd like"

Pronoun: hinweisende Pronomen, einige unbestimmte Pronomen (some, all, every . . .), besitzanzeigende Pronomen (mine . . .)

Adjective, adverb: Comparison, Bildung (Suffix/-ly)

Prepostitions; prepositional phrases: wichtige Ortsund Zeitangaben in Zusammenhang mit dem Ausbau des Wortschatzes.

4. Klasse

Der Grammatikstoff der vorigen Klassen ist gezielt zu wiederholen, zu festigen und eventuell zu erweitern.

Einfache Aussagen und Fragen, um Gegenwärtiges, Vergangenes und Zukünftiges auszudrücken, die wichtigsten Fürwörter, einige Modalverben, vorwiegend im „Present", wichtige Zeit- und

Ortsangaben, Zahlwörter, „Present perfect" in festen Wendungen.

Rechtschreibung

Beim Erwerb der Schriftbilder und beim Aufbau des Rechtschreibens liegen beim gehörlosen Kind andere Verhältnisse vor als beim hörenden Kind. Die Anbindung der Lautsprache geschieht in engster Verbindung mit dem Schriftbild. Infolge der intensiven visuellen Einprägung bleibt dieses beim Aufbau des Rechtschreibens federführend, sodaß es in der Regel bei den gehörlosen Schülerinnen und Schülern keine Rechtschreibschwierigkeiten gibt.

Aussprache

Sie ist je nach den individuellen sprechtechnischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Konventionelle Gebärde

Auch wenn die Lautsprache im Zentrum der Bemühungen steht, kann die Gebärde primär Verständigung mit den Schülerinnen und Schülern herstellen und Vorleistungen für den Wissenserwerb bieten.

Didaktische Grundsätze

Integration des Englichunterrichtes in den Gesamtunterricht

Aus lernpsychologischen Gründen sollte der Englischunterricht in den Gesamtunterricht integriert werden (sofern dies organisatorisch möglich ist). Damit wird der Lehrerin und dem Lehrer ermöglicht, die für den Englischunterricht vorgesehene Zeit nach eigenem Ermessen in kurze Einheiten aufzuteilen. Diese Vorgangsweise kommt dem Auffassungs- und Behaltensvermögen der gehörlosen Kinder entgegen.

Schülerzentrierte Arbeitsformen

Um einen gewissen Erfolg im Fremdsprachunterricht zu erzielen, ist möglichst viel Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsgeschehen notwendig.

Einsprachigkeit

Da der Gehörlose das syntaktische System und auch das lexikalische Inventar der Muttersprache nur in wesentlichen Bauelementen beherrscht, fällt das Prinzip der Einsprachigkeit weg. Der Gehörlose braucht den deutschen Ausdruck, da er das neue

Wort der fremden Sprache nicht sofort in sein muttersprachliches Bezugssystem einfügen kann. Zweitens bereitet es dem Gehörlosen große Schwierigkeiten, das fremdsprachige Wort abzulesen und sofort seinem begrenzten Wortschatz zuzuordnen.

Medien

Wie im gesamten Unterricht bei Gehörlosen kommt der Veranschaulichung in allen Phasen des Spracherwerbs größte Bedeutung zu. Als Medien kommen in Betracht: Gegenstände, Tuchtafelbilder, Flashcards, Bild- und Wortkarten, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Videoaufzeichnungen ...

Darüber hinaus spielen vor allem das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine höchst bedeutsame Rolle.

Übungsformen

Zum Üben grundlegender Außerungsmuster bieten sich kurze, einfache Reihenübungen (zB Analogieübungen), sowie Frage- und Antwortketten an. Daneben kommt dem Spielerischen große Bedeutung zu. Lernspiele (Rollenspiele, Rate- und Denkspiele) sind nicht nur wirksame Motivationsträger. Sie ermöglichen es auch der Lehrerin und dem Lehrer, grundlegende Sprachmittel in einer die Schülerinnen und Schüler sehr ansprechenden Form situationsgerecht zu üben, zu festigen und anzuwenden.

Wiederholung

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages ist ua. auf gezielte, abwechslungsreiche Wiederholung zu achten. Der bisher gelernte Sprachschatz ist in immer neuen Situationen anzuwenden.

Leseverstehen

Geeignete Aufgabenstellungen zum Leseverstehen sind zB im Anschluß an Lesen Übungen mit Auswahlantworten, „Richtig/Falsch"-Aufgaben, Zuordnungsaufgaben aller Art, Sätze in die richtige Reihenfolge bringen . . .

Sprechen

Die Sprechsituationen werden anhand einfachster Minidialoge nachgestaltet. Es sollen aber auch alle natürlichen Kommunikationssituationen ausgenützt werden, die sich in der Klasse ergeben.

Die Schülerinnen und Schüler werden sich in einfachster Weise ausdrücken, unterstützt durch Bereitstellung visueller Hilfen, intensive Hilfestellung des Lehrers (Gesten, Mimik, verbale Hilfen) und durch Vorgabe elementarer Redemittel in schriftlicher Form.

Schreiben

Gut vorbereitetes Schreiben hat überwiegend die Funktion einer Lernhilfe (Gedächtnisstütze, Konzentrationshilfe). Darüber hinaus ist das Lernziel erreicht, wenn es den Schülerinnen und Schülern gelingt, einfachste, kurze schriftliche Äußerungen von praktischer Verwertbarkeit zu produzieren (zB Kartengrüße, Hinterlassen einer kurzen Nachricht für den Freund, Dankschreiben für ein Geschenk usw.).

Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler unterstützt werden durch: die Vorgabe von Mustern, die Vorgabe einfachster Redemittel, die Vorgabe visueller Hilfen und durch intensive individuelle Hilfestellungen des Lehrers.

Wortschatz

Der rezeptive Wortschatz ist vor allem beim Leseverstehen in bescheidenem Rahmen von großer Bedeutung. Im produktiven Bereich ist es notwendig, sich auf einen kleinen, leicht erlernbaren, jedoch vielseitig verwendbaren Wortschatz zu beschränken. Dieser elementare Grundwortschatz muß immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen wiederholt und in neuen Zusammenhängen gefestigt werden (Lernspiele, simulierte Alltagssituationen).

Grammatik

Die Vermittlung elementarer grammatischer Formen erfolgt durch in Situationen eingebettetes Lernen. Der Spracherwerb vollzieht sich weitgehend durch imitative und reproduktive Lernformen. Geeignete Übungsformen sind: Minidialoge, Lernspiele, einfache Reihenübungen, Frage- und Antwortketten, Zuordnungsübungen. Dabei werden alle Möglichkeiten der Veranschaulichung herangezogen.

Im einfachen Fremdsprachunterricht, vor dem Einsetzen der grammatischen Schwierigkeiten kann

die Andersartigkeit des Fremdsprachgefüges dem begabten Gehörlosen die Eigentümlichkeit des deutschen Sprachaufbaues bewußter machen. Der gezielte Umgang mit den Satzstrukturen der Fremdsprache kann positiv auf den Umgang mit der Muttersprache zurückwirken. Übersetzen ins Deutsche kann die Ausdrucksfähigkeit und den grammatisch richtigen Gebrauch der deutschen Sprache üben und fördern (Im übrigen siehe Lehrplan der Haupschule bzw. Lehrplan der Sonderschule für Gehörlose).

85. In der Anlage C 3 (Lehrplan für blinde Kinder) erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Allgemeine Bestimmungen) wird nach Z 5 folgende Z 6 angefügt

„6. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) sind im Bereich der unverbindlichen Übungen, in der Oberstufe auch im Bereich der Freigegenstände vorgesehen. Das Ausmaß des Förderunterrichtes laut Stundentafel a) und b) des zweiten Teiles kann auf zwei Wochenstunden erhöht werden. Bezüglich der Hauptschule für blinde Kinder gilt Abschnitt acht der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) erster Teil.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten."

86. In Anlage C 3 lautet der zweite Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände)

„ZWEITER TEIL GESAMTSTUNDENZAHL UND STUNDENAUSMASS DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

(Stundentafel)

a) Stundentafel für die Grundstufe I und II

c) Stundentafel der Hauptschule für blinde Kinder 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

Förderunterricht

Siehe Z 2 und in Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) erster Teil (Allgemeine Bestimmungen) die Z 6 (Förderunterricht).

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Wie Z 2, wobei das Ausmaß der Unterrichtsstunden geändert werden darf und zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung des in den Pflichtgegenständen ausgedrückten Konzeptes der Allgemeinbildung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen

d) Bemerkungen zu den Stundentafeln

Der Unterricht in Hauswirtschaft kann statt mit 1,5 Wochenstunden zB mit drei Wochenstunden in jeder zweiten Woche oder nach den standortbezogenen Möglichkeiten auch in anderer Zusammenfassung während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden."

87. In Anlage C 3 dritter Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Knaben" die folgende Überschrift

„WERKERZIEHUNG

(GRUNDSTUFE I UND II)

TECHNISCHES WERKEN (OBERSTUFE)

TEXTILES WERKEN (OBERSTUFE)

Technischer Bereich"

88. In Anlage C 3 dritter Teil entfällt beim bisherigen Pflichtgegenstand „Werkerziehung für Mädchen" der letzte Satz und tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" die Zwischenüberschrift „Textiler Bereich".

89. In Anlage C 3 fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Abschnitt „Grundstufe 1" tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Knaben, Werkerziehung für Mädchen" folgende Überschrift: „Werkerziehung".

90. In Anlage C 3 fünfter Teil Abschnitt „Grundstufe 1" wird im ersten Satz des dritten Absatzes des Pflichtgegenstandes „Werkerziehung" das Wort „Mädchen" durch die Worte „Schülerinnen und Schüler" ersetzt.

91. In Anlage C 3 fünfter Teil wird dem Abschnitt „Grundstufe I" angefügt

„Verbindliche Übungen

VERKEHRSERZIEHUNG

Wie Anlage C 1"

92. In Anlage C 3 fünfter Teil Abschnitt „Grundstufe 2" tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Knaben" die folgende Überschrift

„WERKERZIEHUNG Technischer Bereich"

93. In Anlage C 3 fünfter Teil Abschnitt „Grundstufe 2" tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" die folgende Zwischenüberschrift: „Textiler Bereich".

94. In Anlage C 3 fünfter Teil wird dem Abschnitt „Grundstufe 2" angefügt

„Verbindliche Übungen

LEBENDE FREMDSPRACHE

Wie Anlage A (Lehrplan der Volksschule).

VERKEHRSERZIEHUNG

Wie Anlage C 1"

95. In Anlage C 3 fünfter Teil Abschnitt „Lehrplan-Oberstufe" tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Knaben" die folgende Überschrift: „TECHNISCHES WERKEN".

96. In Anlage C 3 fünfter Teil Abschnitt „Lehrplan-Oberstufe" tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" die folgende Überschrift: „TEXTILES WERKEN".

97. In Anlage C 3 lautet der sechste Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen)

„SECHSTER TEIL

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN

Freigegenstände

HAUSWIRTSCHAFT

Wie Pflichtgegenstand „Hauswirtschaft" in Anlage B (Lehrplan der Hauptschule). Die Anwendung hat mit jenen Abweichungen und Einschränkungen zu erfolgen, die sich aus der Behinderung der Schülerinnen und Schüler ergeben.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Wie Anlage B (Lehrplan der Hauptschule).

MASCHINSCHREIBEN

Wie Pflichtgegenstand „Maschinschreiben".

INSTRUMENTALMUSIK

Wie Freigegenstand „Instrumentalunterricht" im Lehrplan der Allgemeinbildenden höheren Schulen (Verordnung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung, Anlage A).

Unverbindliche Übungen CHORGESANG

Wie Anlage B (Lehrplan der Hauptschule).

SPIELMUSIK

Wie Anlage B (Lehrplan der Hauptschule).

TECHNISCHES WERKEN

Wie Pflichtgegenstand.

TEXTILES WERKEN

Wie Pflichtgegenstand.

SCHACH

Wie Anlage B (Lehrplan der Hauptschule).

BERUFSORIENTIERUNG UND BERUFSINFORMATION

Wie Anlage B (Lehrplan der Hauptschule).

LEIBESÜBUNGEN Wie Anlage B (Lehrplan der Hauptschule).

EINFÜHRUNG IN DEN GEBRAUCH VON BLINDENLESEGERÄTEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Durch den Gebrauch des Lesegerätes soll der Blinde befähigt werden, beliebige Texte in normalem Druck, wenn auch in stark vermindertem Tempo, zu lesen und daher größere berufliche Unabhängigkeit zu erlangen.

Lehrstoff

Der Lehrstoff umfaßt zunächst Übungen zur Handhabung des Gerätes, wobei vor allem die richtige Zeilenerfassung und das Kennenlernen der einzelnen Buchstabenformen im Vordergrund stehen. Anschließend folgen erste Leseübungen in Blockschrift. Diese Übungen werden durch ergänzendes Kennenlernen der normalen Druckschriftformen fortgesetzt.

EINFÜHRUNG IN DIE INFORMATIK Bildungs- und Lehraufgaben

Der sichere Umgang mit den für Blinde unbedingt notwendigen speziellen Zusatzgeräten ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Informatikunterricht an einer Blindenschule.

Daher ist der Schwerpunkt im ersten Jahr des Informatikunterrichts auf die schrittweise Einführung in den Umgang mit den blindenspezifischen Steuer- und Erfassungsgeräten zu legen. Erst danach kann eine weiterführende Schulung aller Funktionen des Computers selbst erfolgen.

Gleichzeitig damit sind folgende Themenkreise zu vermitteln

— Bedeutung der Informatik in der modernen Industriegesellschaft und ihre sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen;

— Vermittlung von Grundkenntnissen der Informationstheorie und -technologie;

— Einblicke in die geschichtliche Entwicklung und den derzeitigen Stand der technischen Forschung auf dem Gebiet der Informationselektronik.

Lehrstoff

7. Schulstufe

Kennenlernen des Informatikraumes mit allen Ausstattungsdetails; Begriff der Hardware: periphere Teile eines PC's, blindentechnische Zusatzgeräte und ihre Bedeutung für den Zugang zum Computer;

Begriff der Software: Software als „Seele" des Computers, erste Kenntnisse über die verschiedenen Einsatzbereiche ;

Einfache Beispiele des Dialogs mit dem Computer im Betriebssystem (interne und externe Befehle) und über Anwenderprogramme;

Möglichkeiten der Programmsteuerung: Benutzeroberfläche, Pull-down- und Pop-up-Menüs.

Die Verständigung mit dem Computer: exemplarische Vorstellung einer Programmiersprache, zB QUICKBASIC.

Wie ein Computer arbeitet: sein innerer technischer Aufbau, das Binärsystem als Grundlage der Informationsverarbeitung, die Aufgaben des Betriebssystems;

Die historische Entwicklung des Computers;

Die Bedeutung des Computers und der Mikroelektronik allgemein für unser Leben mit der modernen Technik;

Die Zukunft des Computers: Miniaturisierung, größere Leistungsfähigkeit und Schnelligkeit, artifizielle Intelligenz;

Anwendungen von Programmen: einfache Beispiele von Sprachspielen, Vokabellernprogrammen und Rechentraining.

8. Schulstufe

Hardware: schwierigere Funktionen der speziellen blindentechnischen Zusatzgeräte;

Speichermedien: Notwendigkeit des Informationsaustausches und der -speicherung — von der Keilschrift bis zur Diskette;

Vertiefter Einblick in das Betriebssystem;

Ausbau der Computersprache, zB QUICKBASIC;

Die Arbeit mit fertigen Programmen: erste Einblicke in die Textverarbeitung und die Datenbankverwaltung ;

Der Computer in der Wirtschaft: die Bedeutung der Software, Computernetzwerke, Ausbau von Programmkenntnissen, Datenfernübertragung und Telekommunikation ;

Problem Computer: Computerkriminalität, Datenschutz, Gefahr der totalen Kontrolle;

Mikroelektronik in Freizeit, Haushalt, Auto, Medizin . . .

Die elektronisch-technischen Grundlagen des Computers;

Der Computer in der Industrie: Automatisierung und deren Folgen;

Der gesellschaftliche Wandel im Computerzeitalter;

Didaktische Grundsätze

Die Schülerinnen und Schüler sollen den Fortschritten im Geräteumgang entsprechend mit dem Lehrstoff vertraut gemacht werden.

Die Inhalte aller angeführten Themen sind anhand von anschaulichen Beispielen in thematisch übergreifender Form zu vermitteln.

Der Bezug zur wirtschaftlichen Realität ist durch Exkursionen herzustellen, in deren Rahmen auch die Vorstellung bestehender Computerarbeitsplätze für Blinde einzubeziehen ist.

Thematische Anregungen sind durch fachübergreifende Projekte ebenso wie durch das Augenmerk auf „computergeeignete" Inhalte des Fachunterrichts in der Hauptschule zu fördern.

In der achten Schulstufe sind Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Teamarbeit oder projektorientierter Unterricht in einer der organisatorischen Form des Blindenunterrichts entsprechenden Weise aufzubauen und in ihrem Wert vor allem für die Lösung komplexer Probleme verständlich zu machen."

98. In Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für Schwerstbehinderte Kinder) zweiter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände [Stundentafel]) entfällt die Zeile „KM KM KM KM KM" und treten an die Stelle der Zeilen „Werkerziehung für Knaben", „Werkerziehung für Mädchen" und „Hauswirtschaft" folgende Zeilen

„Werkerziehung............. — 2 4 5 10

Hauswirtschaft.............. — — — 2 4"

99. In Anlage C 4 dritter Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Arbeitsgebiete) tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Knaben, Werkerziehung für Mädchen" die folgende Überschrift: „WERKERZIEHUNG".

100. In Anlage C 4 fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen [Stufen]) Abschnitt „Erste und zweite Klasse(Stufe)" tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Knaben" die folgende Überschrift

„WERKERZIEHUNG Technischer Bereich"

101. In Anlage C fünfter Teil Abschnitt "Erste und zweite Klasse(Stufe)" tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" die Zwischenüberschrift „Textiler Bereich".

102. In Anlage C 4 fünfter Teil Abschnitt „Dritte und vierte Klasse(Stufe)" tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Knaben" die folgende Überschrift

„WERKERZIEHUNG Technischer Bereich"

103. In Anlage C fünfter Teil Abschnitt „Dritte und vierte Klasse(Stufe)" entfällt beim bisherigen Pflichtgegenstand „Werkerziehung für Mädchen" im dritten Absatz der zweite Halbsatz und tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" die Zwischenüberschrift „Textiler Bereich".

104. In Anlage C 4 fünfter Teil Abschnitt „Fünfte Klasse(Stufe) — Abschlußstufe" tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Knaben" die folgende Überschrift

„WERKERZIEHUNG Technischer Bereich"

105. In Anlage C fünfter Teil Abschnitt „Fünfte Klasse(Stufe) — Abschlußstufe" tritt an die Stelle der Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" die Zwischenüberschrift „Textiler Bereich".

106. In Anlage C fünfter Teil Abschnitt „Fünfte Klasse(Stufe) — Abschlußstufe" entfällt beim Pflichtgegenstand „Hauswirtschaft" der letzte Absatz.

107. Nach Anlage C 4 wird folgende Anlage C 5 angefügt

„Anlage C 5

LEHRPLAN DER SONDERERZIEHUNGSSCHULE

(SONDERSCHULE FÜR ERZIEHUNGSSCHWIERIGE KINDER)

Allgemeine Bestimmungen

Für die Sondererziehungsschule gelten je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler der Lehrplan der Volksschule (Anlage A), der Lehrplan der Hauptschule (Anlage B), der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (Anlage C 1) oder der Lehrplan des Polytechnischen Lehrganges (BGBl. Nr. 301/1981 in seiner jeweils geltenden Fassung).

Allgemeines Bildungsziel

Über die allgemeinen Bildungsziele der Schularten hinausreichend verfolgt die Sondererziehungsschule eine Reihe von kompensatorischen Erziehungszielen.

Die Sondererziehungsschule ist eine Schule mit verstärkt erziehungsbetontem, reintegrierendem, rehabilitativem, resozialisierendem Charakter, in welcher verhaltenspädagogische Bemühungen und Arbeitsbedingungen im Vordergrund stehen.

Sie soll verhaltensauffälligen, verhaltensgestörten und erziehungsschwierigen Schülerinnen und Schülern Hilfen zur Lebensbewältigung anbieten, damit diese ihre (Wieder-) Eingliederung in die Gemeinschaft und Gesellschaft selbst vollziehen können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen,

— ihre eigene Erziehung, ihre Lebenserfahrung und ihre Lebensbedingungen im Elternhaus und in der Schule verstehen lernen,

— wo es sinnvoll und möglich ist, diese akzeptieren oder ändern,

— eigene persönliche Zukunftsperspektiven entwickeln und

— lernen, wo die eigenen Talente und Mängel liegen.

Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Sondererziehungsschule, den besonderen Erziehungsbedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten, Verhaltensstörungen und Erziehungsschwierigkeiten im Rahmen eines erweiterten Wochenstundenausmaßes durch geeignete verhaltenspädagogische Fördermaßnahmen zu entsprechen.

Dabei ist die Unterrichtsplanung den individuellen Erziehungsbedürfnissen anzupassen, sind Leistungsanforderungen flexibel zu stellen und die Gestaltung des Schul- und Klassenklimas in verhaltenspädagogischer Weise zu beeinflussen.

Den verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern soll ein Lernfeld angeboten werden, das ihnen ermöglicht, über den Aufbau von Selbstwert und den Abbau von Angst neue Verhaltensalternativen zu gewinnen, die ihnen die (Wieder-) Eingliederung in die allgemeine Schule ermöglichen.

Allgemeine didaktische Grundsätze

Unter Berücksichtigung der allgemeinen didaktischen Grundsätze, wie sie in den Lehrplänen der Volksschule, der Hauptschule, der Allgemeinen Sonderschule oder des Polytechnischen Lehrganges dargestellt werden, erfordern Erziehung und Unterricht in der Sondererziehungsschule die Beachtung weiterer didaktischer Ansatzpunkte

1. Individuelle Erziehungs- und Lernvoraussetzungen

— Schülerinnen und Schüler, die in eine Sondererziehungsschule aufgenommen werden, haben auf Grund ihrer Biographie einen ihre individuelle Persönlichkeitsbildung einschränkenden Sozialisationsprozeß erfahren.

— Ungeachtet und losgelöst von den ursächlichen, meist multikausal bedingten, einschränkenden und benachteiligenden Störungseinflüssen und Schwierigkeiten, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Schulpflicht erfüllen.

— Häufig läßt erst der Schulbesuch den erziehlichen Notstand, das persönliche Leid, die vorhandenen sowie latenten Auffälligkeiten oder Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung zu Tage treten bzw. werden diese unter Umständen verstärkt.

— Neben ihrer Benachteiligung bei den Erziehungsvoraussetzungen treten nun Erfahrungen mit Lernen und Schule hinzu, die zum Teil auch hochgradige und spezifische Lernschwierigkeiten und Leistungsdiskrepanzen verursachen können.

— Grund zur Aufnahme in die Sondererziehungsschule ist im allgemeinen ein Verhalten, welches in der allgemeinen Schule keine positive Änderung erfährt. Bei den aufgenommenen Schülerinnen und Schülern liegen meistens schwerwiegende psychopathologische Verhaltensstörungen vor.

2. Zusammenarbeit mit Fachleuten und Institutionen

Vorhandene und in Anspruch genommene schulische und/oder außerschulische Hilfestellungen (zum Beispiel integrative Betreuung verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler, Psychagogen, Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, Förderklassen, Erziehungsberatungsstellen, schulpsychologische Dienste, kinder-jugendpsychiatrische Behandlung, psychotherapeutische Behandlung, freiwillige oder angeordnete gerichtliche Erziehungshilfe usw.) sind Möglichkeiten und Chancen, einen Ausgleich und eine Besserung in der persönlichkeitsbildenden Sozialisation anzubahnen.

Die Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten und Institutionen ist im Hinblick auf kontinuierliche Erziehungsmaßnahmen von besonderer Bedeutung.

3. Verhaltenspädagogische Förderdiagnostik

Die Aufnahme in eine Sondererziehungsschule und die Planung der unterrichtlichen und erziehlichen Maßnahmen erfordern eine verhaltenspädagogische Förderdiagnostik als

— Abklärung der Entstehungsbedingungen, der Art und des Umfanges der Verhaltensauffälligkeiten bzw. -Störungen,

— Voraussetzung für die Definierung und Bestimmung der entsprechenden Erziehungsmaßnahmen,

— Ausgangspunkt für die Planung des Unterrichtes sowie als

— ständige Überprüfung der individuellen Verhaltensänderungen im Laufe des Besuches der Sondererziehungsschule, um Möglichkeiten der Rückführung in die allgemeine Schule zu eröffnen.

Um Beurteilungsfehler auszuschließen, um diagnostischen Fehleinschätzungen (vorgefaßte Alltagstheorien, monokausal vereinfachende Erklärungsversuche . . .) entgegenzutreten, sind unabhängig vom dahinterstehenden theoretisch-paradigmatischen Ansatz alle diagnostischen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, sodaß ein mehrdimensionales Beurteilungsbild entsteht und ein individuelles verhaltenspädagogisches Förderkonzept erstellt werden kann.

4. Unterrichtsplanung

Die besondere Erziehungssituation an der Sondererziehungsschule erfordert eine flexible Planung und Gestaltung des Unterrichtes, die ein gelegentliches Abweichen vom Stundenplan umfassen kann.

Stets dem Primat der Erziehungsaufgabe verpflichtet, müssen Unterrichtsplanung und Unterrichtsvorbereitung

— äußere und innere Differenzierung und ihnen zugeordnete Unterrichtsformen, wie Abteilungsunterricht, Jahreswechselfolgen, Helfersysteme, Gruppenarbeit, Einzel- oder Partner/innenarbeit, Stillarbeit, Projektarbeit, offenes Lernen . . . beachten,

— erzieherische Interventionen im Unterricht sowohl geplant als auch spontan ermöglichen,

— und die Koordination zwischen Wissensvermittlung und verhaltenspädagogischen Maßnahmen anstreben.

Besondere Beachtung und pädagogischen Einsatz erfordern die Vermeidung von und das Eingreifen bei kritischen Situationen, wie Anfangs- und Einbindungsphasen, Übergangsphasen, Streßphasen in Leistungssituationen, Situationen außerhalb des Schulraumes (Lehrausgänge, Wandertage . . .), oder akute Konfliktsituationen (Welleneffekte und Aufschaukelungsprozesse).

Ein differenziertes und strukturiertes Klassenzimmer bietet Möglichkeiten zur Verbesserung der Attraktivität der Lernumwelt im Sinne einer Schule als Lebensraum.

Entsprechend den diagnostisch erkannten und empfohlenen Förderkonzepten können verhaltenspädagogische Maßnahmen als Einzel-, Gruppenerziehung bzw. im Unterricht für die ganze Klasse vorgesehen und durchgeführt werden (Verfügungsstunden).

Dabei können je nach den Erziehungsbedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler

unterschiedliche methodische Ansätze zum Einsatz kommen.

Stundentafel

Zusätzlich zu den Wochenstundenangaben in den Lehrplänen der Volksschule, der Hauptschule, der Allgemeinen Sonderschule oder des Polytechnischen Lehrganges sind für jede Klasse drei Wochenstunden für verhaltenspädagogische Förderung (Verfügungsstunden) vorzusehen.

Bemerkungen zur Stundentafel

Die Landesschulräte werden ermächtigt, die Wochenstundenanzahl in den Pflichtgegenständen um zwei Wochenstunden zu reduzieren, um eine allfällige zeitmäßige Überbelastung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden und die notwendige Flexibilität zu gewährleisten.

Verhaltenspädagogische Förderung (Verfügungsstunde)

Bildungs- und Lehraufgabe

Um den Erziehungsbedürfnissen verhaltensauffälliger, verhaltensgestörter und erziehungsschwieriger Schülerinnen und Schüler, die mit sich und ihrer Umwelt in ernsthafte Konflikte geraten sind, gerecht zu werden, sind spezielle Methoden zur Verhaltensbeeinflussung bzw. entsprechende Hilfsmittel und Maßnahmen erforderlich.

Im Unterricht der Sondererziehungsschule bilden die Verfügungsstunden einen zeitlichen Rahmen, in dem die Durchführung eines verhaltenspädagogisch ausgerichteten Förderkonzeptes möglich ist.

Aufgabe der Verfügungsstunden ist es, durch verschiedene Methoden der Verhaltenspädagogik, der Erlebnispädagogik, der Spielpädagogik sowie nach den Prinzipien des sozialen Lernens persönliche Entwicklungsprozesse zu ermöglichen und entsprechende Verhaltensweisen zu trainieren.

Ziel der Verfügungsstunde ist es, zur Entwicklung und Förderung aller persönlichen Fähigkeiten beizutragen, die jeder Mensch braucht, um sich selbst in seine soziale Umwelt eingliedern zu können.

Durch verhaltenspädagogische Maßnahmen sollen im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung vor allem

— die Selbstwahrnehmung verbessert,

— Selbstvertrauen vermittelt,

— zur Selbstakzeptanz geführt werden sowie

— zweckmäßige, soziale Interessen berücksichtigende Verhaltensweisen und Haltungen gegenüber anderen Personen, Gruppen und Sachen angebahnt und aufgebaut werden.

Lehrstoff (Inhalt)

— Übungen zur Entfaltung der individuellen Persönlichkeit,

— Übungen zur Erweiterung und zum Aufbau von Kontakt-, Beziehungs- und Gemeinschaftsfähigkeit,

— Übungen zum Erkennen und Vertiefen von Selbstverantwortung,

— Übungen zum Abbau und Beherrschen der Aggressivität,

— Übungen zum Erwerb sozialer Kompetenzen sowie Problemlösungsstrategien und schließlich

— Übungen zum Abbau von Lern- und Leistungsstörungen

Didaktische Grundsätze

Durch die Verhaltenspädagogische Förderung (Verfügungsstunde) sollen jene persönlichen Ressourcen der Schülerinnen und Schüler entwickelt und gefördert werden, die ihnen den Umgang mit sich selbst und den Menschen ihrer Mitwelt erleichtern.

Die verhaltenspädagogischen Maßnahmen müssen daher schülerzentriert geplant, durchgeführt und reflektiert werden. Die Lerngruppe (in der Regel alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse) hat dabei als Sozialisationspartner eine wichtige Funktion. Mittels der Inhalte der „Verhaltenspädagogischen Förderung" werden die durch Erziehung oder Umwelt bedingten begrenzten Verhaltensmuster erweitert. Sie sollen von Schülerinnen und Schülern trainiert, akzeptiert und im täglichen Leben umgesetzt werden können.

Dem Aufbau persönlicher Beziehungen zu einem Erwachsenen (Lehrerin und Lehrer) wird große Bedeutung zugeordnet. Daher sollte dieser Aufbau vorerst auf eine Person beschränkt sein, damit Ordnungs-, sowie Orientierungserkenntnisse leichter erworben werden und auch emotioneile Bindung ermöglicht wird.

Verhaltenspädagogische Förderung benötigt ein störungsfreies heilpädagogisches Milieu. Bei ihrer Organisation sollten deshalb innerhalb des Stundenplanes genügend Zeit und Raum (Zimmer, Garten, Spiel- und Sportplatz ua) zur Verfügung gestellt werden können."

Artikel II

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekanntgemacht

1. In Anlage B („Lehrplan der Hauptschule") lautet im fünften Teil („Lehrpläne für den Religionsunterricht an Hauptschulen") in lit. b („Evangelischer Religionsunterricht") der den Evangelischen Religionsunterricht betreffende Abschnitt b

,,b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 492/1993."

2. Der folgende von der Katholischen Kirche erlassene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht tritt ab 1. September 1993 für alle Schulstufen an die Stelle des in Anlage C 1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule) fünfter Teil (Lehrplan für den Religionsunterricht an Allgemeinen Sonderschulen) Abschnitt a (katholischer Religionsunterricht) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschule erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 439/1991, bekanntgemachten Lehrplanes für die Allgemeine Sonderschule

I. Allgemeine Bestimmungen 1. Allgemeine Bildungsziele

Der Religionsunterricht an der Allgemeinen Sonderschule versteht sich als integraler Teil des schulischen Bildungsauftrages.

Er geht von Grundsätzen des christlichen Menschenbildes aus: Wert und Würde der menschlichen Person ist allen Menschen unterschiedslos von Gott gegeben; auch behinderte und benachteiligte Menschen haben demnach ein Recht auf eine ihnen adäquate Bildung.

Der zentrale Inhalt des Religionsunterrichts ist die Botschaft von Gott, der am Menschen interessiert ist und Beziehung stiftet. Diese Botschaft wird in christologischer Konzentration so vermittelt, daß die Intentionen und Formen der Vermittlung die Lebenswirklichkeit der Schüler treffen.

Ziel des Religionsunterrichts an der Allgemeinen Sonderschule ist — konform mit dem Ziel jeden Religionsunterrichts — die Auseinandersetzung des Schülers mit dem Glauben.

Dabei muß der Religionsunterricht die verschiedene Ausgangslage der Schüler beachten

den sich als religiös indifferent oder ungläubig bezeichnenden Schülern soll er die Möglichkeit bieten, ihren Standpunkt besser zu erkennen oder auch zu revidieren;

suchenden und im Glauben angefochtenen Schülern soll durch das Anbieten der frohen Botschaft Orientierung geboten werden;

glaubende Schüler sollen durch ihn in ihrem Glauben vertieft werden.

Der Religionsunterricht will allen Schülern die Möglichkeit eröffnen, selbständig und eingebettet in die gläubige Gemeinschaft der Kirche mit Gott zu leben.

In diesem Sinne wird er sich insbesondere folgenden Aufgaben widmen: Umgang mit der Hl. Schrift, Gebetserziehung, Gewissensbildung, Bußerziehung,

Sakramentenkatechese, insbesondere Eucharistie-Erziehung, Feier des Kirchenjahrs, Pflege christlichen Brauchtums.

Diese Anliegen sollen im Verlauf der gesamten Schulzeit immer wieder wahrgenommen werden.

Mit solcher Aufgabenstellung folgt der Religionsunterricht gleichzeitig auch dem heilpädagogischen Auftrag der Allgemeinen Sonderschule, durch Vermittlung von besonderen Hilfen und Stützen für die Schüler wertvolle Lebenshilfe zu sein.

Eben diesem Auftrag folgend, leistet der Religionsunterricht einen wertvollen Beitrag zur Personalisation (Selbstfindung, Selbstbehauptung ...) seiner Schüler. Gleichermaßen will er dazu beitragen, die Schüler aus der ausgrenzenden Randständigkeit herauszuführen und am Gemeinschaftsleben in Familie und Gesellschaft zu befähigen. Der Religionsunterricht will mithelfen, die soziale und kulturelle Integration der Schüler, welche derzeit die Allgemeine Sonderschule besuchen, aufzubauen, zu erhalten und zu erweitern.

DER RELIGIONSUNTERRICHT IM GESAMTEN BILDUNGSGESCHEHEN DER ALLGEMEINEN SONDERSCHULE

Damit den Schülern ein ganzheitliches Bildungskonzept vermittelt wird und der Religionsunterricht im Rahmen des gesamten Bildungsgeschehens integriert bleibt, wird er gegebenenfalls Querverbindungen zu Inhalten aus anderen Unterrichtsgegenständen beachten.

Er will sich auch an Unterrichtsprojekten zur Aufarbeitung fächerübergreifender Lernbereiche beteiligen.

Er wird in seinem eigenen Fachbereich die in Teil 1. Nr. 3, Abs. 2 des Allgemeinen Lehrplans der Allgemeinen Sonderschule genannten Unterrichtsprinzipien (Gesundheitserziehung, Sexualerziehung, Politische Bildung, Umwelterziehung, Medienerziehung usw.) beachten.

Besondere Aufmerksamkeit findet im Religionsunterricht der Allgemeinen Sonderschule die Friedenserziehung, die Bestrebungen der christlichen Ökumene sowie die Erziehung zur Toleranz.

Die Zusammenarbeit mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist ein pädagogisches Anliegen, das auch im Religionsunterricht gesehen werden muß.

Kontaktnahme und Zusammenarbeit mit Schülern anderer Schularten ist wertvoll und wünschenswert.

Dasselbe gilt auch für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen, besonders im Rahmen von pfarrlichen und überpfarrlich-krichlichen Aktivitäten.

2. Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan ist dem religionspädagogischen Prinzip der Korrelation verpflichtet.

Dieses geht davon aus, daß Leben und Glaube aufeinander bezogen sind. Der Religionsunterricht versucht, Leben und Glauben so miteinander zu verknüpfen, daß der Glaube durch das Leben erschlossen und das Leben aus dem Glauben gedeutet werden kann. Offenbarung Gottes ereignet sich in der Geschichte des Gottesvolkes. Der Glaube als Antwort des Menschen wird zugänglich in grundlegenden Erfahrungen, wie sie zunächst in den Lebens- und Glaubensgeschichten des Alten Testaments, besonders aber in Leben und Lehre Jesu Christi, in der Folge auch in der Tradition der Kirche sichtbar werden. Solche Erfahrungen sind in produktive Wechselbeziehung mit jenen Eigenerfahrungen zu bringen, die das Leben des Schülers in seiner personalen und gesellschaftlichen Situation bestimmen.

Der katholische Religionsunterricht bekennt sich zu jenen allgemeinen didaktischen Grundsätzen, die in den entsprechenden Abschnitten der allgemeinen Lehrpläne für Allgemeine Sonderschulen, BGBl. Nr. 441/1986 (ASO) neu erlassen (in der jeweils geltenden Fassung) verlautbart und erläutert sind.

Daher finden sich auch im Religionsunterricht verschiedene Formen der Darbietung und Verarbeitung wie das Erzählen, das Gespräch, das Zeichnen, Malen und Werken, das Singen und Musizieren, verschiedene Spielformen, das darstellende Agieren und dergl. unter Verwendung geeigneter Arbeitshilfen (Medien). Solche Formen ermöglichen einerseits eigenständiges und schöpferisches Tätigwerden der Schüler und berücksichtigen andererseits das „Lernen mit allen Sinnen" und das Vorgehen in kleinen Schritten.

Einübung, Vertiefung und Verinnerlichung sind wesentliche Elemente des Unterrichts. Sie verhelfen dem Schüler dazu, seine Persönlichkeit im Hinblick

auf sein Glaubensverständnis und Glaubensleben zu entwickeln.

Einen besonderen Stellenwert hat die Feier, insbesondere die religiöse Feier als eigenständiger Ort der Begegnung mit Gott und Menschen.

Ein besonderes Anliegen ist die Erschließung von Bildern und Symbolen. Der handelnde Umgang mit ihnen ist für den Religionsunterricht ein wesentlicher Weg zur Annäherung an das Transzendente.

3. Aufbau und Struktur des Lehrplans

Die Schulstufen der ASO werden zu 3 Lehrplan-Hauptstufen zusammengefaßt

Grundstufe I: 1.—3. Schulstufe; (Jahr A, B, C) Grundstufe II: 4.-5. Schulstufe; (Jahr A, B) Oberstufe: 6.-8. Schulstufe; (Jahr A, B, C)

Innerhalb der jeweiligen Hauptstufe ist der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht in 2 bzw. 3 gleichwertigen (nicht aufsteigenden!) Jahreswechselfolgen konzipiert. Der Einstieg in eine beliebige Jahreswechselfolge kann für jeden einzelnen Schüler auf jeder Schulstufe erfolgen.

Maßnahmen zur Differenzierung sind in jeder Jahreswechselfolge unerläßlich, zB im Hinblick auf Erstbeichte, Erstkommunion und Firmung, oder aus Rücksicht auf jene Schüler, die nicht alle acht Schulstufen an der Allgemeinen Sonderschule durchlaufen.

Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Allgemeinen Sonderschule hat Rahmencharakter. Er bildet die Grundlage für die eigenverantwortete Planung und Durchführung des Unterrichts durch den Religionslehrer. Dies eröffnet dem Lehrer Entscheidungsfreiheit in Bezug auf Auswahl, Gewichtung und zeitliche Abfolge von Inhalten, ferner in Bezug auf die Auswahl geeigneter Unterrichtsmethoden und den Einsatz entsprechender Medien. Die Auswahl von Inhalten, Methoden und Medien hat jedoch mit Rücksicht auf den Entwicklungsstand der einzelnen Schüler und den Lernstand der Klasse zu erfolgen.

Die im Lehrplan ausgewiesenen Intentionen bahnen Lernprozesse an und geben ihnen die Richtung, die der Persönlichkeit des Schülers und seiner Entwicklung unter Berücksichtigung seines soziokulturellen Umfeldes gerecht zu werden versucht.

Nähere Ausführungen zu den einzelnen Teilen des Lehrplanes finden sich in der von der Österreichischen Bischofskonferenz approbierten konvertierten Fassung (Themenkatalog).

II. Lehrstoff

GRUNDSTUFE I Leitmotiv : MEIN LEBEN ERFAHREN : Ich bin angenommen - Gott liebt mich, wie ich bin.

GRUNDSTUFE II Leitmotiv: MEIN LEBEN ENTDECKEN: Ich lebe mit anderen zusammen — Jesus zeigt mir, wie ich leben soll.

GRUNDSTUFE II Leitmotiv: MEIN LEBEN GESTALTEN: Ich erwarte etwas vom Leben — Der Geist Gottes macht mich fähig zu lieben.

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