546_1981
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546. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 546. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980
Auf Grund des § 7 Abs. 7 des Bundesstatistikgesetzes
1965, BGBl. Nr. 91, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Wohnbaustatistik-Verordnung 1980, BGBl.
Nr. 342/1979, wird wie folgt geändert
1. § 7 hat zu lauten
„§ 7. Die Gemeinden erhalten für die Kosten, die
ihnen bei der Mitwirkung an den Erhebungen entstehen,
eine Pauschalabfindung. Diese beträgt je
Baubewilligungsmeldung
bis 31. Dezember 1981 60 S,
im Jahr 1982 66 S,
ab 1. Jänner 1983 67,20 S."
2. In § 8 Abs. 1 haben die Worte „unbeschadet
der Bestimmung des Abs. 4" zu entfallen.
3. § 8 Abs. 4 hat zu entfallen.