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546_1981 AT

546. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 546. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980

Auf Grund des § 7 Abs. 7 des Bundesstatistikgesetzes

1965, BGBl. Nr. 91, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Wohnbaustatistik-Verordnung 1980, BGBl.

Nr. 342/1979, wird wie folgt geändert

1. § 7 hat zu lauten

„§ 7. Die Gemeinden erhalten für die Kosten, die

ihnen bei der Mitwirkung an den Erhebungen entstehen,

eine Pauschalabfindung. Diese beträgt je

Baubewilligungsmeldung

bis 31. Dezember 1981 60 S,

im Jahr 1982 66 S,

ab 1. Jänner 1983 67,20 S."

2. In § 8 Abs. 1 haben die Worte „unbeschadet

der Bestimmung des Abs. 4" zu entfallen.

3. § 8 Abs. 4 hat zu entfallen.

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