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546_1979 AT

546. Verordnung: Neubestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Salzburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 546. Verordnung: Neubestimmung der Bergbauernbetriebe im Lande Salzburg

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes 1976, BGBl. Nr. 299, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 267/1978 wird mit Zustimmung des Hauptausschusses

des Nationalrates verordnet

§ 1. Im Lande Salzburg sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.

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