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545_1992 AT

545. Kundmachung: Aufhebung des § 11 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes 1972 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 545. Kundmachung: Aufhebung des § 11 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes 1972 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 1992, G 58/92-5, dem Bundeskanzler zugestellt am 18. August 1992, § 11 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

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