545_1986
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545. Verordnung: Übertragung einer Bundesstraßenteilstrecke an die Wiener Bundesstraßen Aktiengesellschaft
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 545. Verordnung: Übertragung einer Bundesstraßenteilstrecke an die Wiener Bundesstraßen Aktiengesellschaft
1986_545_0 545. Verordnung: Übertragung einer Bundesstraßenteilstrecke an die Wiener Bundesstraßen Aktiengesellschaft
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Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom
28. Juni 1985 betreffend die Errichtung einer Bundesstraßen-Planungs-
und Errichtungsgesellschaft
für Wien, BGBl. Nr. 372/1985, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Der Bau und Ausbau der Bundesstraße B 17
Wiener Neustädter Straße in Wien zwischen Raxstraße
und Inzersdorf/Anschlußstelle zur A 2 Süd
Autobahn wird der Wiener Bundesstraßen Aktiengesellschaft
übertragen.
Die Übertragung erfolgt mit sofortiger Wirkung.
Der Bauzeit- und Kostenrahmen ist in der
Anlage enthalten.