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545_1986 AT

545. Verordnung: Übertragung einer Bundesstraßenteilstrecke an die Wiener Bundesstraßen Aktiengesellschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 545. Verordnung: Übertragung einer Bundesstraßenteilstrecke an die Wiener Bundesstraßen Aktiengesellschaft

Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom

28. Juni 1985 betreffend die Errichtung einer Bundesstraßen-Planungs-

und Errichtungsgesellschaft

für Wien, BGBl. Nr. 372/1985, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Der Bau und Ausbau der Bundesstraße B 17

Wiener Neustädter Straße in Wien zwischen Raxstraße

und Inzersdorf/Anschlußstelle zur A 2 Süd

Autobahn wird der Wiener Bundesstraßen Aktiengesellschaft

übertragen.

Die Übertragung erfolgt mit sofortiger Wirkung.

Der Bauzeit- und Kostenrahmen ist in der

Anlage enthalten.

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