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544_2003 AT

544. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen (115. Verordnung) der Bundeskammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten gesetzwidrig war

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BGBlPdf 544. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen (115. Verordnung) der Bundeskammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten gesetzwidrig war

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 34/2001, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2003, G 40/03, V 57/03-7, zu Recht erkannt

Das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen (115. Verordnung) der Bundeskammer der Architekten und

Ingenieurkonsulenten, erlassen durch Beschluss des Kammertages vom 7. April 1995, kundgemacht im

amtlichen Teil der Zeitschrift „konstruktiv“ Nr. 189 vom 6. Juni 1995, S 22 ff, war gesetzwidrig.

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