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544_1996 AT

544. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Radfeld, Rattenberg und Brixlegg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 544. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Radfeld, Rattenberg und Brixlegg

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet

Der Straßenteil der B 171 Tiroler Straße von km 29,80 bis km 31,10 wird, soweit er durch die Umlegung

auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen – mit Verordnung vom 6. März 1992,

BGBl. Nr. 183, bestimmten – Abschnitt „Umfahrung Rattenberg“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich

wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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