544_1992
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544. Kundmachung: Auslobung von Hilfeleistungen an Wachebedienstete des Bundes und deren Hinterbliebene
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 544. Kundmachung: Auslobung von Hilfeleistungen an Wachebedienstete des Bundes und deren Hinterbliebene
1992_544_0 544. Kundmachung: Auslobung von Hilfeleistungen an Wachebedienstete des Bundes und deren Hinterbliebene
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Gemäß § 1 Abs. 1 des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes (WHG), BGBl. Nr. 177/1992, wird kundgemacht
Nach § 860 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches verpflichten wir den Bund im Sinne des § 1 Abs. 1 WHG, Wachebediensteten oder deren Hinterbliebenen nach diesem Bundesgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung Hilfe zu leisten.