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544_1988 AT

544. Verordnung: Änderung der Nahverkehrsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 544. Verordnung: Änderung der Nahverkehrsverordnung

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes,

BGBl. Nr. 137/1969, zuletzt geändert mit Bundesgesetz

BGBl. Nr. 151/1984, wird im Einvernehmen

mit dem Hauptausschuß des Nationalrates

verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung vom

14. Oktober 1986 über gemeinwirtschaftliche Leistungen

der Österreichischen Bundesbahnen im

Personennahverkehr (Nahverkehrsverordnung),

BGBl. Nr. 699/1986, wird wie folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 2 lautet die Einleitung

„(2) Als Nahverkehr gilt insbesondere die Beförderung

von Personen in den nachstehend angeführten

Relationen, wofür Vereinbarungen mit Bundesländern

abgeschlossen wurden bzw. vorgesehen

sind:"

2. Im § 2 Abs. 2 werden der Aufzählung als Ziffern

14 und 15 angefügt

„14. Ötztal—Landeck

15. Salzburg—Golling-Abtenau"

3. § 5 Abs. 2 lautet

„(2) Die Beförderungsleistungen nach § 2 Abs. 2

auf den Strecken bzw. Streckenteilen, die noch

nicht nahverkehrsgerecht ausgebaut sind, sind nach

Fertigstellung des Ausbaues zu erbringen."

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