Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
544_1985 AT

544. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 544. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es

sich um Waren der Anlage A 2 des Außenhandelsgesetzes

1984 handelt, auch im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 15. Dezember

1983, BGBl. Nr. 651, über die Ermächtigung des

Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der Fassung der

Verordnung BGBl. Nr. 517/1984 wird wie folgt

geändert

Die Anlage wird wie folgt geändert

1. In den Kontingenten Nummer 4 bis 7 lauten

die Kontingentbeträge wie folgt

Kontingent Nr. 4: statt „1600000" „2000000"

Kontingent Nr. 5: statt „2200000" „2400000"

Kontingent Nr. 6: statt „ 250000" „ 300000"

Kontingent Nr. 7: statt „ 500000" „ 750000"

2. Das Kontingent Nummer 13 entfällt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1986 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →