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544_1974 AT

544. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 544. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971 wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen, soweit es sich um Waren der Anlage

B 2 des Außenhandelsgesetzes 1968 handelt,

auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Dezember

1968, BGBl. Nr. 436, über die Ermächtigung

der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 232/1969,

BGBl. Nr. 341/1969, BGBl. Nr. 379/1970, BGBl.

Nr. 497/1971, BGBl. Nr. 96/1972, BGBl.

Nr. 362/1972, BGBl. Nr. 149/1973, BGBl.

Nr. 287/1973, BGBl. Nr. 482/1973 und BGBl.

Nr. 165/1974 wird wie folgt geändert

1. § 1 hat zu lauten

„§ 1. Die Zollämter werden ermächtigt, für

bewilligungspflichtige Rechtsgeschäfte oder

Handlungen, die die Einfuhr von in der nachstehenden

Liste genannten Waren aus den in

den Anlagen I, II und III angeführten Ländern

zum Gegenstand haben, anläßlich der Abfertigung

zum freien Verkehr oder zum Vormerkverkehr

zum Ungewissen Verkauf nach Maßgabe

der folgenden Bestimmungen über Antrag

Bewilligungen in vereinfachter Form zu erteilen."

2. Nach der Anlage II wird eingefügt

3. In der Warenliste wird folgende Änderung

vorgenommen

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1974

in Kraft.

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