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543_2003 AT

543. Kundmachung: Aufhebung des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen 2000 der Bundes-Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 543. Kundmachung: Aufhebung des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen 2000 der Bundes-Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 34/2001, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2003, G 8/03, V 7/03-11, das Statut der

Wohlfahrtseinrichtungen 2000 der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, beschlossen

vom Kammertag am 15. Juni 2000, kundgemacht im amtlichen Teil der Zeitschrift „konstruktiv“

Nr. 220a, Juni 2000, 2 ff, als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2004 in Kraft.

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