543_1996
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543. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 543. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind
1996_543_0 543. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind
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Auf Grund des § 359b Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Arten von Betriebsanlagen
bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind,
BGBl. Nr. 850/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 772/1995, wird wie folgt geändert
In § 1 Z 29 entfällt die Wortfolge „mit einer Betriebstemperatur von höchstens 120 °C“.