Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
543_1996 AT

543. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 543. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind

Auf Grund des § 359b Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Arten von Betriebsanlagen

bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind,

BGBl. Nr. 850/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 772/1995, wird wie folgt geändert

In § 1 Z 29 entfällt die Wortfolge „mit einer Betriebstemperatur von höchstens 120 °C“.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →