543_1992
AT
543. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Behandlung von freiwilligen Pfandbestellungen oder Cessionen hinsichtlich der gegen den Staatsschatz zustehenden, bei staatlichen Cassen zahlbaren Forderungen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 543. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Behandlung von freiwilligen Pfandbestellungen oder Cessionen hinsichtlich der gegen den Staatsschatz zustehenden, bei staatlichen Cassen zahlbaren Forderungen
1992_543_0 543. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Behandlung von freiwilligen Pfandbestellungen oder Cessionen hinsichtlich der gegen den Staatsschatz zustehenden, bei staatlichen Cassen zahlbaren Forderungen
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Auf Grund des § 73 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986, in der geltenden Fassung wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz und dem Rechnungshof verordnet
Die Verordnung der Minister der Justiz und der Finanzen vom 24. October 1897 über die Behandlung von freiwilligen Pfandbestellungen oder Cessionen hinsichtlich der gegen den Staatsschatz zustehenden, bei staatlichen Cassen zahlbaren Forderungen, RGBl. Nr. 251, wird aufgehoben.