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543_1992 AT

543. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Behandlung von freiwilligen Pfandbestellungen oder Cessionen hinsichtlich der gegen den Staatsschatz zustehenden, bei staatlichen Cassen zahlbaren Forderungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 543. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Behandlung von freiwilligen Pfandbestellungen oder Cessionen hinsichtlich der gegen den Staatsschatz zustehenden, bei staatlichen Cassen zahlbaren Forderungen

Auf Grund des § 73 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986, in der geltenden Fassung wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz und dem Rechnungshof verordnet

Die Verordnung der Minister der Justiz und der Finanzen vom 24. October 1897 über die Behandlung von freiwilligen Pfandbestellungen oder Cessionen hinsichtlich der gegen den Staatsschatz zustehenden, bei staatlichen Cassen zahlbaren Forderungen, RGBl. Nr. 251, wird aufgehoben.

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