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543_1991 AT

543. Verordnung: Änderung der Dampfkesselverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 543. Verordnung: Änderung der Dampfkesselverordnung

Auf Grund des Art. 48 des Verwaltungsentlastungsgesetzes,

BGBl. Nr. 277/1925, in der Fassung

des § 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 55/1948 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen verordnet

Die Dampfkesselverordnung — DKV, BGBl.

Nr. 510/1986, zuletzt geändert mit BGBl.

Nr. 495/1991, wird wie folgt geändert

§ 74 Abs. 1 Z 1 lit. b lautet

„b) Der Heizflächenzuschlag beträgt 5 S je

Quadratmeter. Bruchteile des Heizflächenausmaßes

sind nicht zu berücksichtigen."

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