Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
543_1984 AT

543. Bundesgesetz: Änderung des Studienförderungsgesetzes 1983

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 543. Bundesgesetz: Änderung des Studienförderungsgesetzes 1983

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Studienförderungsgesetz 1983, BGBl.

Nr. 436, wird wie folgt geändert

Artikel I

1. Am Schluß von § 2 Abs. 3 ist ein Punkt zu setzen;

ihm ist folgender Satz anzufügen: „Semester,

die vor Ablegung der Diplomprüfung oder des

Rigorosums des vorhergehenden Abschnittes absolviert

wurden und in den laufenden Studienabschnitt

einzurechnen sind, verkürzen diese

Anspruchsdauer nicht."

2. § 8 Abs. 1 lit. d hat zu lauten

„d) nach vier Semestern ab Beginn der

Anspruchsdauer im Sinne des § 2 Abs. 3 lit. b

für den zweiten oder dritten Studienabschnitt

durch Zeugnisse gemäß lit. b."

Artikel II

Die bisher ergangenen Verordnungen gemäß § 8

Abs. 2 bleiben bis zur Erlassung neuer Verordnungen

in Kraft.

Artikel III

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober

1984 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →