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543_1975 AT

543. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen, Zeichen und Siegel der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 543. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen, Zeichen und Siegel der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation

Auf Grund des § 4 Abs. 1 2. 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird

kundgemacht, daß folgende Zeichen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation von der

Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind

Durch diese Kundmachung verliert die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und

Wiederaufbau vom 17. Mai 1962, BGBl. Nr. 147, womit Zeichen der Vereinten Nationen und

anderer internationaler Organisationen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz 1953

ausgeschlossen werden, hinsichtlich § 1 Z. 4 lit. a bis d ihre Wirksamkeit.

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