543_1975
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543. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen, Zeichen und Siegel der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 543. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen, Zeichen und Siegel der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
1975_543_0 543. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen, Zeichen und Siegel der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 2. 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird
kundgemacht, daß folgende Zeichen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation von der
Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind
Durch diese Kundmachung verliert die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und
Wiederaufbau vom 17. Mai 1962, BGBl. Nr. 147, womit Zeichen der Vereinten Nationen und
anderer internationaler Organisationen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz 1953
ausgeschlossen werden, hinsichtlich § 1 Z. 4 lit. a bis d ihre Wirksamkeit.