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542_1987 AT

542. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 542. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1988 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent

in der Höhe von insgesamt 4770 für die

Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die einzelnen

Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt

1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4

des Bundesgesetzes betreffend die

Regelung des Krankenpflegefachdienstes,

der medizinisch-technischen

Dienste und der Sanitätshilfsdienste,

BGBl. Nr. 102/1961, und

Sanitätshilfsdienste gemäß § 44 leg.

cit 1350

2. Gehobene medizinisch-technische

Dienste und medizinisch-technischer

Fachdienst gemäß den §§ 25

und 37 leg. cit 50

3. Abteilungshelferinnen in den Bereichen

der Krankenanstalten der

Stadt Wien 30

4. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)

für die Kranken- und

Wohlfahrtsanstalten der Stadt

Wien 1740

b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für

die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien 450

5. Wäschereiarbeiter(innen) in der

Magistratsabteilung 17 (Anstaltenamt)

200

6. Hilfsarbeiter(innen) in dem Bereich

der Magistratsabteilung 13 (Bildung

und außerschulische Jugendbetreuung),

20 (Druckerei und technische

Dokumentation), 26 (Gebäude des

Kultur-, Schul- und Sportwesens,

Amtsgebäude und verschiedene

Nutzbauten), 31 (Wasserwerke), 32

(Maschinentechnik, Wärme-, Kälte-

und Energiewirtschaft), 41 (Stadtvermessung),

42 (Stadtgartenamt),

43 (Städtische Friedhöfe), 44

(Bäder), 48 (Stadtreinigung und

Fuhrpark), 49 (Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb

der Stadt Wien),

52 (Verwaltung der städtischen

Wohn- und Amtsgebäude), 56

(Städtische Schulverwaltung), 60

(Veterinäramt, Lebensmitteluntersuchungsanstalt,

Markt- und Schlachtbetrieb

St. Marx) sowie der Wiener

Stadtwerke—Verkehrsbetriebe, der

Wiener Stadtwerke—Elektrizitätswerke

und der Wiener Stadtwerke

—Städtische Bestattung 800

7. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen

40

8. Facharbeiter(innen) verschiedener

Berufe in verschiedenen Magistratsabteilungen

40

9. Lehrer(innen), Erzieher(innen) und

Sozialarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 11

(Jugendamt), 12 (Sozialamt), 13

(Bildung und außerschulische

Jugendbetreuung), 15 (Gesundheitsamt)

und 56 (Städtische Schulverwaltung)

sowie Musiktherapeuten(-therapeutinnen) im Bereich der

Krankenanstalten 70

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1988.

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