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542_1982 AT

542. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 165 Gerlos Straße im Bereich der Gemeinde Hollersbach

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 542. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 165 Gerlos Straße im Bereich der Gemeinde Hollersbach

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenteil der B 165 Gerlos Straße von

km 5,131 (alt) bis km 7,330 (alt) wird, soweit er

durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten

und verkehrsübergebenen — mit Verordnung vom

4. April 1977, BGBl. Nr. 215, bestimmten —

Abschnitt „Umfahrung Hollersbach" für den

Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße

aufgelassen.

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