Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541_1985 AT

541. Verordnung: Verbot oder Beschränkung von Stoffen für bestimmte Gebrauchsgegenstände

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 541. Verordnung: Verbot oder Beschränkung von Stoffen für bestimmte Gebrauchsgegenstände

Auf Grund des § 10 Abs. 1 und des § 29 des

Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, wird verordnet

§ 1. (1) Es ist verboten, für Umhüllungen, Überzüge

oder Umschließungen (Gebrauchsgegenstände

gemäß § 6 lit. a LMG 1975), die dazu

bestimmt sind, in mittelbare oder unmittelbare

Berührung mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten

oder Zusatzstoffen zu kommen, folgende Stoffe als

Feuchthaltemittel, Weichmacher oder Gleitmittel

zu verwenden

1. Ethandiol (Monoethylenglykol);

2. Bis-(2-hydroxyethyl)-ether (Diethylenglykol);

3. 1,3-Propandiol.

(2) Die im Abs. 1 genannten Gebrauchsgegenstände

dürfen, aus verwendeten Stoffen stammend,

nicht mehr enthalten als

1. 0,05 vH insgesamt Mono- und Diethylenglykol

sowie

2. 0,25 vH 1,3-Propandiol.

§ 2. Es ist verboten, Gebrauchsgegenstände, die

den Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechen,

in Verkehr zu bringen.

§ 3. Es ist verboten, Lebensmittel, Verzehrprodukte

oder Zusatzstoffe mit Gebrauchsgegenständen,

die den Vorschriften dieser Verordnung nicht

entsprechen, in Verkehr zu bringen.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 15. Jänner 1986

in Kraft.

§ 5. Lebensmittel, Verzehrprodukte oder Zusatzstoffe,

die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung

mit Gebrauchsgegenständen in Verkehr gebracht

worden sind, dürfen entgegen § 3 im Verkehr

belassen werden, sofern durch ein Untersuchungszeugnis

(Befund und Gutachten) über den

Gebrauchsgegenstand einschließlich des betreffenden

Lebensmittels, Verzehrproduktes oder Zusatzstoffes

nachgewiesen ist, daß keine gesundheitsschädlichen

(§ 8 lit. a LMG 1975) Rückstände der

in dieser Verordnung genannten Stoffe zu erwarten

sind.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →