541. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 173 Eiberg Straße im Bereich der Gemeinde Söll
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 173
Eiberg Straße wird im Bereich der Gemeinde Söll
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 9,849 der bestehenden Trasse, führt von
dort zur S 12 Loferer Schnellstraße, welche bis
zur Umlegung auf eine die Voraussetzungen des
§ 2 Abs. 1 lit. b des BStG 1971 erfüllende Straßentrasse
als Bundesstraße B gemäß dessen § 33
Abs. 5 gilt, und bindet kreuzungsfrei zwischen
deren km 364,668 (alt) und 365,420 (alt) ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
und bei der Gemeinde Söll aufliegenden Planunterlagen
(Katastermaßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf den vorangeführten
Straßenteil Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes
sind den aufliegenden Planunterlagen
zu entnehmen.