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541_1973 AT

541. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 173 Eiberg Straße im Bereich der Gemeinde Söll

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 541. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 173 Eiberg Straße im Bereich der Gemeinde Söll

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 173

Eiberg Straße wird im Bereich der Gemeinde Söll

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 9,849 der bestehenden Trasse, führt von

dort zur S 12 Loferer Schnellstraße, welche bis

zur Umlegung auf eine die Voraussetzungen des

§ 2 Abs. 1 lit. b des BStG 1971 erfüllende Straßentrasse

als Bundesstraße B gemäß dessen § 33

Abs. 5 gilt, und bindet kreuzungsfrei zwischen

deren km 364,668 (alt) und 365,420 (alt) ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

und bei der Gemeinde Söll aufliegenden Planunterlagen

(Katastermaßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf den vorangeführten

Straßenteil Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes

sind den aufliegenden Planunterlagen

zu entnehmen.

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