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540_1991 AT

540. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst verlängert wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 540. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst verlängert wird

Auf Grund des § 48 Abs. 6 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes

1979, BGBl. Nr. 333, wird verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung vom

19. September 1989, BGBl. Nr. 461, mit der die für

die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für

Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte

der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

verlängert wird, tritt mit Ablauf des

31. Oktober 1991 außer Kraft.

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