540_1991
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540. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst verlängert wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 540. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst verlängert wird
1991_540_0 540. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die für die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst verlängert wird
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Auf Grund des § 48 Abs. 6 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes
1979, BGBl. Nr. 333, wird verordnet
Die Verordnung der Bundesregierung vom
19. September 1989, BGBl. Nr. 461, mit der die für
die Ausbildung erforderliche Wochendienstzeit für
Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte
der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst
verlängert wird, tritt mit Ablauf des
31. Oktober 1991 außer Kraft.