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540_1989 AT

540. Verordnung: Ausnahme von der Sichtvermerkspflicht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 540. Verordnung: Ausnahme von der Sichtvermerkspflicht

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Paßgesetzes 1969,

BGBl. Nr. 422, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 510/1974, 335/1979 und 135/1986 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten verordnet, daß Staatsangehörige

der Deutschen Demokratischen Republik,

die in der Zeit vom 14. November 1989,

00.00 Uhr, bis 15. November 1989, 24.00 Uhr, in

das Bundesgebiet einreisen, von der Sichtvermerkspflicht

befreit sind.

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