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540_1984 AT

540. Bundesgesetz: Gewährung einer Bedarfszuweisung des Bundes an das Land Tirol aus Anlaß der 175-Jahr-Feier der Tiroler Freiheitskämpfe von 1809

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 540. Bundesgesetz: Gewährung einer Bedarfszuweisung des Bundes an das Land Tirol aus Anlaß der 175-Jahr-Feier der Tiroler Freiheitskämpfe von 1809

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

§ 1. Dem Land Tirol wird aus Anlaß der

175-Jahr-Feier der Tiroler Freiheitskämpfe von

1809 zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse

aus Bundesmitteln eine einmalige Bedarfszuweisung

im Betrag von 20 Millionen Schilling

gewährt.

§ 2. Die Bedarfszuweisung des Bundes ist vom

Land Tirol haushaltsmäßig zu verrechnen.

Artikel II

Im Bundesfinanzgesetz 1984 ist in der Anlage I

(Bundesvoranschlag) der Ansatz 1/53317/43

„Bedarfszuweisung an das Land Tirol" zu eröffnen.

Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt,

im Jahre 1984 die beim Ansatz 1/53317 anfallenden

Mehrausgaben bis zu einer Höhe von

20 Millionen Schilling zu tätigen und die dadurch

eintretende Jahresausgabenüberschreitung durch

gleichhohe Ausgabenrückstellungen beim Ansatz

1/53007 zu bedecken.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Finanzen betraut.

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