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540_1982 AT

540. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 70 Packer Straße im Bereich der Gemeinden Köflach und Rosental an der Kainach

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 540. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 70 Packer Straße im Bereich der Gemeinden Köflach und Rosental an der Kainach

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 70

Packer Straße wird im Bereich der Gemeinden

Köflach und Rosental an der Kainach wie folgt

bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 37,385, führt von dort als getrennt von der weiterhin

bestehenden Bundesstraße verlaufende Richtungsfahrbahn

und bindet bei km 37,85 wieder in

die bestehende Bundesstraße ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei den Gemeinden Köflach und

Rosental an der Kainach aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. BO-70-23 im Maßstab 1 : 2880) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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