540. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Grundsätze für die Durchführung des Stichprobenverfahrens zur Trennung der Erfolgsrechnung nach Versichertengruppen gemäß § 444 Abs. 4 ASVG
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 444 Abs. 4 des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.
Nr. 282/1981, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für soziale
Verwaltung vom 12. Dezember 1977, BGBl.
Nr. 679, mit der die Grundsätze für die Durchführung
des Stichprobenverfahrens zur Trennung der
Erfolgsrechnung nach Versichertengruppen festgesetzt
werden, wird geändert wie folgt
Im Art. I Z 7 hat die lit. k wie folgt zu lauten
„k) Trennung der Aufwendungen für Jugendlichen-
und Gesundenuntersuchung.
Die Aufwendungen für Jugendlichen- und Gesundenuntersuchungen
sind, erstmalig für das
Geschäftsjahr 1982, im Verhältnis der im
Geschäftsjahr 1981 auf die Versichertengruppen
entfallenden Aufwendungen aufzuteilen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in
Kraft.