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540_1981 AT

540. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Grundsätze für die Durchführung des Stichprobenverfahrens zur Trennung der Erfolgsrechnung nach Versichertengruppen gemäß § 444 Abs. 4 ASVG

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 540. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Grundsätze für die Durchführung des Stichprobenverfahrens zur Trennung der Erfolgsrechnung nach Versichertengruppen gemäß § 444 Abs. 4 ASVG

Auf Grund des § 444 Abs. 4 des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 282/1981, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für soziale

Verwaltung vom 12. Dezember 1977, BGBl.

Nr. 679, mit der die Grundsätze für die Durchführung

des Stichprobenverfahrens zur Trennung der

Erfolgsrechnung nach Versichertengruppen festgesetzt

werden, wird geändert wie folgt

Im Art. I Z 7 hat die lit. k wie folgt zu lauten

„k) Trennung der Aufwendungen für Jugendlichen-

und Gesundenuntersuchung.

Die Aufwendungen für Jugendlichen- und Gesundenuntersuchungen

sind, erstmalig für das

Geschäftsjahr 1982, im Verhältnis der im

Geschäftsjahr 1981 auf die Versichertengruppen

entfallenden Aufwendungen aufzuteilen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in

Kraft.

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