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540_1976 AT

540. Verordnung: Erlassung eines Lehrplanes für die Forstfachschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 540. Verordnung: Erlassung eines Lehrplanes für die Forstfachschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Artikel I

Auf Grund des § 119 Abs. 3 des Forstgesetzes

1975, BGBl. Nr. 440, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Land-

und Forstwirtschaft verordnet

Für die Forstfachschule wird der in der Anlage

enthaltene Lehrplan in Kraft gesetzt.

Artikel II

Die unter Art. IV der Anlage wiedergegebenen

Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden

von den betreffenden Kirchen erlassen und

werden gemäß § 2 Abs. 2 Religionsunterrichtsgesetz,

BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der

Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1975, BGBl.

Nr. 324, bekanntgemacht.

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