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540_1973 AT

540. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 b Tiroler Straße Abzweigung Völs im Bereich der Gemeinden Innsbruck und Völs

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 540. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 b Tiroler Straße Abzweigung Völs im Bereich der Gemeinden Innsbruck und Völs

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 2.86, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 171 b Tiroler Straße

Abzweigung Völs wird im Bereich der Gemeinden

Innsbruck und Völs wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

mit der kreuzungsfreien Einbindung in die B 171

Tiroler Straße zwischen deren km 445,150 (alt)

und km 445,785 (alt), quert sodann den Inn

und endet an der Anschlußstelle im Bereich von

Bau-km 8,00 des mit Verordnung BGBl. Nr. 203/

1973 im Verlauf bestimmten Abschnittes Innsbruck/

West—Zirl der A 12 Inntal Autobahn.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

und bei den Gemeinden Innsbruck und Völs aufliegenden

Planunterlagen (Maßstab 1 : 1000) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführte Straßentrasse Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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