540. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 b Tiroler Straße Abzweigung Völs im Bereich der Gemeinden Innsbruck und Völs
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 2.86, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 171 b Tiroler Straße
Abzweigung Völs wird im Bereich der Gemeinden
Innsbruck und Völs wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
mit der kreuzungsfreien Einbindung in die B 171
Tiroler Straße zwischen deren km 445,150 (alt)
und km 445,785 (alt), quert sodann den Inn
und endet an der Anschlußstelle im Bereich von
Bau-km 8,00 des mit Verordnung BGBl. Nr. 203/
1973 im Verlauf bestimmten Abschnittes Innsbruck/
West—Zirl der A 12 Inntal Autobahn.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
und bei den Gemeinden Innsbruck und Völs aufliegenden
Planunterlagen (Maßstab 1 : 1000) zu
ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die
vorangeführte Straßentrasse Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.