53_2000
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53. Bundesgesetz: Änderung des Schulunterrichtsgesetzes
2 Articles / Provisions · Österreich · Nationale Gesetzgebung
Statutory Text (2 Provisions)
BGBlPdf 53. Bundesgesetz: Änderung des Schulunterrichtsgesetzes
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 98/1999, wird wie folgt geändert
Im § 82 Abs. 5e Z 4 wird die Zahl „2000“ durch die Zahl „2002“ ersetzt.
BGBlPdf 53. Kundmachung: Berichtigung der Kundmachung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
2000_53_3 53. Kundmachung: Berichtigung der Kundmachung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Official ↗
Das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher
Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BGBl. III Nr. 209/1998) wird wie folgt ergänzt
Art. 54a Z 5 lit. p und q lauten
„p) Streitigkeiten zwischen Miteigentümern eines Schiffes über das Eigentum, den Besitz, den
Einsatz oder die Erträgnisse dieses Schiffes;
q) Schiffshypotheken und sonstige vertragliche Pfandrechte an einem Schiff.“