53. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 24 Hochschwab Straße im Bereich der Gemeinde Wildalpen
Statutory Text (1 Provisions)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 24
Hochschwab Straße wird im Bereich der Gemeinde
Wildalpen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 37,070, verläuft in gestreckter Linienführung,
den bestehenden Straßenverlauf durch Ausschaltung
der vorhandenen Bögen korrigierend, größtenteils
unter Mitbenützung der bestehenden
Straße und endet bei km 38,200.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der beim
Bundesministerium für Bauten und Technik, beim
Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie
bei der Gemeinde Wildalpen aufliegenden Planunterlage
(Planzeichen BO-24-09; Maßstab 1 : 2880)
zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind der
aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.