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53_1975 AT

53. Kundmachung: Änderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und Expreßstückgut sowie für die allgemeinen Wagenladungsklassen

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BGBlPdf 53. Kundmachung: Änderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und Expreßstückgut sowie für die allgemeinen Wagenladungsklassen

Die Kundmachung des Bundesministers für

Verkehr vom 25. Jänner 1972, BGBl. Nr. 34,

über die Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der

Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und

Expreßstückgut sowie für die allgemeinen Wagenladungsklassen

in der Fassung der Kundmachung

BGBl. Nr. 631/1973 wird mit Zustimmung des

Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom

13. April 1920, StGBl. Nr. 180) mit Wirksamkeit

ab 1. März 1975 wie folgt geändert

1. Im Teil A, im Abschnitt I. Frachtstückgut,

wird als vierter Absatz der Anmerkung neu aufgenommen

„Für die Beförderung von Frachtstückgut in

der Durchfuhr durch Österreich werden die nach

den Bestimmungen dieses Abschnittes berechneten

Frachten bzw. Frachtsätze um 20% erhöht.

Die sich so ergebenden Beträge werden jeweils

auf volle Schilling aufgerundet."

2. Im Teil A, im Abschnitt III. Wagenladungsklassen,

werden als vierter und fünfter Absatz

der Anmerkung neu aufgenommen

„Die Fracht für die Beförderung von beladenen

und leeren Transcontainern wird nach den um

20% erhöhten und gerundeten Frachtsätzen der

Tarifklasse 1 berechnet. Die so um 20% erhöhten

Frachtsätze für 1000 kg werden in der Weise

gerundet, daß Beträge unter 50 Groschen fallengelassen

und von 50 Groschen an auf volle Schilling

aufgerundet werden.

Für die Beförderung von Gütern in der Durchfuhr

durch Österreich werden die nach den Bestimmungen

dieses Abschnittes berechneten

Frachtsätze um 20% erhöht. Die so ermittelten

Beträge werden auf volle Schilling für 1000 kg

in der Weise gerundet, daß Beträge unter

50 Groschen fallengelassen und von 50 Groschen

an aufgerundet werden."

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