53. Bundesgesetz: Übergang einer Verbindlichkeit der Steinkohlenbergbau Grünbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation auf den Bund als Alleinschuldner
Statutory Text (1 Provisions)
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. (1) Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes
geht von den Verbindlichkeiten der Steinkohlenbergbau
Grünbach Gesellschaft mit beschränkter
Haftung in Liquidation gegenüber der Vereinigten
Österreichischen Eisen- und Stahlwerke
Aktiengesellschaft im Gesamtbetrag von
S 90,490.507'— der aus Darlehenszuzählungen
stammende Teilbetrag von S 74,653.431'27 im
Sinne der Bestimmungen des § 1405 Allgemeines
Bürgerliches Gesetzbuch auf den Bund als Alleinschuldner
über. Den Verlust, der durch die Uneinbringlichkeit
der aus aufgelaufenen Zinsen bestehenden
Restforderung im Betrag von
S 15,837.07573 entsteht, hat die Vereinigte
Österreichische Eisen- und Stahlwerke Aktiengesellschaft
zu tragen.
(2) Dem Bund erwachsen aus der Schuldübernahme
gemäß Abs. 1 erster Satz keine Ansprüche
gegenüber dem bisherigen Schuldner.
§ 2. Die vom Bund gemäß § 1 übernommene
Verbindlichkeit ist unverzinslich und in
nicht mehr als vier unmittelbar aufeinander folgenden
jährlichen Teilbeträgen, beginnend mit
dem Jahr 1967, zu tilgen.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für Finanzen
betraut.