53. Notenwechsel, betreffend das Abkommen zwischen Österreich und Brasilien, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber.
Statutory Text (1 Provisions)
(Übersetzung.)
BRASILIANISCHE BOTSCHAFT
WIEN
Wien, am 7. Dezember 1959
Herr Minister!
Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu
bringen, daß die Regierung der Vereinigten
Staaten von Brasilien im Hinblick auf die ausgezeichneten
Beziehungen zwischen Brasilien und
Österreich und die steigende Zahl der offiziellen
Persönlichkeiten, die zwischen beiden Ländern
reisen, bereit ist, mit der Österreichischen
Bundesregierung ein Abkommen, betreffend
die gegenseitige Aufhebung der Einreisevisa
für Diplomaten-, Offizial- und Dienstpässe, auf
folgender Grundlage abzuschließen
Artikel 1
Die Inhaber von gültigen österreichischen und
brasilianischen Diplomatenpässen werden von den
Ein- und Durchreisesichtvermerken nach Brasilien
und Österreich ohne zeitliche Beschränkung
befreit werden.
Artikel 2
Die Inhaber von gültigen österreichischen und
brasilianischen Offizial(Dienst)pässen werden von
dem Erfordernis von Ein- und Durchreisesichtvermerken
für Brasilien und Österreich für einen
Zeitraum von sechs Monaten befreit werden.
Artikel 3
Diese zeitliche Beschränkung von sechs Monaten
findet nicht Anwendung auf Funktionäre
der österreichischen und brasilianischen diplomatischen
Missionen oder konsularischen Vertretungen,
die Inhaber von Offizial(Dienst)pässen
sind.
Artikel 4
Unter Vorbehalt der oberwähnten Ausnahme
soll die Abschaffung der Visa die brasilianischen
und österreichischen Inhaber von Offizial- und
Dienstpässen nicht von der Beachtung der in den
beiden Ländern gültigen Gesetze und Vorschriften,
betreffend Einreise, Aufenthalt und
Ausreise nach, in beziehungsweise aus Österreich
oder Brasilien, befreien.
Artikel 5
Der vorliegende Vertrag wird am 1. Jänner
1960 in Kraft treten.
Wenn die Österreichische Bundesregierung bereit
ist, die vorstehenden Bestimmungen anzunehmen,
beehre ich mich vorzuschlagen, daß
diese Note und Ihre Antwortnote als Abschluß
eines Abkommens zwischen unseren beiden Regierungen
anzusehen sind.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr
Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten
Hochachtung zu erneuern.
Raul Bopp m. p.
Botschafter von Brasilien
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Bruno Kreisky,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
Wien
(Übersetzung.)
BUNDESMINISTERIUM
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Zl. 349.192-12 RR/59
Wien, am 7. Dezember 1959
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom
heutigen Tage, die folgenden Wortlaut hat, zu
bestätigen
„Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu
bringen, daß die Regierung der Vereinigten
Staaten von Brasilien im Hinblick auf die ausgezeichneten
Beziehungen zwischen Brasilien und
Österreich und die steigende Zahl der offiziellen
Persönlichkeiten, die zwischen beiden Ländern
reisen, bereit ist, mit der Österreichischen
Bundesregierung ein Abkommen, betreffend
die gegenseitige Aufhebung der Einreisevisa
für Diplomaten-, Offizial- und Dienstpässe, auf
folgender Grundlage abzuschließen
Artikel 1
Die Inhaber von gültigen österreichischen und
brasilianischen Diplomatenpässen werden von den
Ein- und Durchreisesichtvermerken nach Brasilien
und Österreich ohne zeitliche Beschränkung
befreit werden.
Artikel 2
Die Inhaber von gültigen österreichischen und
brasilianischen Offizial(Dicnst)pässen werden von
dem Erfordernis von Ein- und Durchreisesichtvermerken
für Brasilien und Österreich für einen
Zeitraum von sechs Monaten befreit werden.
Artikel 3
Diese zeitliche Beschränkung von sechs Monaten
findet nicht Anwendung auf Funktionäre
der österreichischen und brasilianischen diplomatischen
Missionen oder konsularischen Vertretungen,
die Inhaber von Offizial(Dienst)pässen
sind.
Artikel 4
Unter Vorbehalt der oberwähnten Ausnahme
soll die Abschaffung der Visa die brasilianischen
und österreichischen Inhaber von Offizial- und
Dienstpässen nicht von der Beachtung der in den
beiden Ländern gültigen Gesetze und Vorschriften,
betreffend Einreise, Aufenthalt und
Ausreise nach, in beziehungsweise aus Österreich
oder Brasilien, befreien.
Artikel 5
Der vorliegende Vertrag wird am 1. Jänner
1960 in Kraft treten.
Wenn die Österreichische Bundesregierung bereit
ist, die vorstehenden Bestimmungen anzunehmen,
beehre ich mich vorzuschlagen, daß
diese Note und Ihre Antwortnote als Abschluß
eines Abkommens zwischen unseren beiden Regierungen
anzusehen sind."
Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu
bringen, daß die Österreichische Bundesregierung
mit Vorstehendem einverstanden ist.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr
Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten
Hochachtung zu erneuern.
Dr. Bruno Kreisky e. h.
Bundesminister für
Auswärtige Angelegenheiten
Seiner Exzellenz
Herrn M. Raul Bopp,
a. o. und bev. Botschafter der
Vereinigten Staaten von Brasilien,
Wien
Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen ist am 1. Jänner 1960 in Kraft getreten.