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53_1960 AT

53. Notenwechsel, betreffend das Abkommen zwischen Österreich und Brasilien, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber.

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Statutory Text (1 Provisions)

BGBlPdf 53. Notenwechsel, betreffend das Abkommen zwischen Österreich und Brasilien, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber.

(Übersetzung.)

BRASILIANISCHE BOTSCHAFT

WIEN

Wien, am 7. Dezember 1959

Herr Minister!

Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu

bringen, daß die Regierung der Vereinigten

Staaten von Brasilien im Hinblick auf die ausgezeichneten

Beziehungen zwischen Brasilien und

Österreich und die steigende Zahl der offiziellen

Persönlichkeiten, die zwischen beiden Ländern

reisen, bereit ist, mit der Österreichischen

Bundesregierung ein Abkommen, betreffend

die gegenseitige Aufhebung der Einreisevisa

für Diplomaten-, Offizial- und Dienstpässe, auf

folgender Grundlage abzuschließen

Artikel 1

Die Inhaber von gültigen österreichischen und

brasilianischen Diplomatenpässen werden von den

Ein- und Durchreisesichtvermerken nach Brasilien

und Österreich ohne zeitliche Beschränkung

befreit werden.

Artikel 2

Die Inhaber von gültigen österreichischen und

brasilianischen Offizial(Dienst)pässen werden von

dem Erfordernis von Ein- und Durchreisesichtvermerken

für Brasilien und Österreich für einen

Zeitraum von sechs Monaten befreit werden.

Artikel 3

Diese zeitliche Beschränkung von sechs Monaten

findet nicht Anwendung auf Funktionäre

der österreichischen und brasilianischen diplomatischen

Missionen oder konsularischen Vertretungen,

die Inhaber von Offizial(Dienst)pässen

sind.

Artikel 4

Unter Vorbehalt der oberwähnten Ausnahme

soll die Abschaffung der Visa die brasilianischen

und österreichischen Inhaber von Offizial- und

Dienstpässen nicht von der Beachtung der in den

beiden Ländern gültigen Gesetze und Vorschriften,

betreffend Einreise, Aufenthalt und

Ausreise nach, in beziehungsweise aus Österreich

oder Brasilien, befreien.

Artikel 5

Der vorliegende Vertrag wird am 1. Jänner

1960 in Kraft treten.

Wenn die Österreichische Bundesregierung bereit

ist, die vorstehenden Bestimmungen anzunehmen,

beehre ich mich vorzuschlagen, daß

diese Note und Ihre Antwortnote als Abschluß

eines Abkommens zwischen unseren beiden Regierungen

anzusehen sind.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr

Minister, den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung zu erneuern.

Raul Bopp m. p.

Botschafter von Brasilien

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Bruno Kreisky,

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,

Wien

(Übersetzung.)

BUNDESMINISTERIUM

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zl. 349.192-12 RR/59

Wien, am 7. Dezember 1959

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom

heutigen Tage, die folgenden Wortlaut hat, zu

bestätigen

„Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu

bringen, daß die Regierung der Vereinigten

Staaten von Brasilien im Hinblick auf die ausgezeichneten

Beziehungen zwischen Brasilien und

Österreich und die steigende Zahl der offiziellen

Persönlichkeiten, die zwischen beiden Ländern

reisen, bereit ist, mit der Österreichischen

Bundesregierung ein Abkommen, betreffend

die gegenseitige Aufhebung der Einreisevisa

für Diplomaten-, Offizial- und Dienstpässe, auf

folgender Grundlage abzuschließen

Artikel 1

Die Inhaber von gültigen österreichischen und

brasilianischen Diplomatenpässen werden von den

Ein- und Durchreisesichtvermerken nach Brasilien

und Österreich ohne zeitliche Beschränkung

befreit werden.

Artikel 2

Die Inhaber von gültigen österreichischen und

brasilianischen Offizial(Dicnst)pässen werden von

dem Erfordernis von Ein- und Durchreisesichtvermerken

für Brasilien und Österreich für einen

Zeitraum von sechs Monaten befreit werden.

Artikel 3

Diese zeitliche Beschränkung von sechs Monaten

findet nicht Anwendung auf Funktionäre

der österreichischen und brasilianischen diplomatischen

Missionen oder konsularischen Vertretungen,

die Inhaber von Offizial(Dienst)pässen

sind.

Artikel 4

Unter Vorbehalt der oberwähnten Ausnahme

soll die Abschaffung der Visa die brasilianischen

und österreichischen Inhaber von Offizial- und

Dienstpässen nicht von der Beachtung der in den

beiden Ländern gültigen Gesetze und Vorschriften,

betreffend Einreise, Aufenthalt und

Ausreise nach, in beziehungsweise aus Österreich

oder Brasilien, befreien.

Artikel 5

Der vorliegende Vertrag wird am 1. Jänner

1960 in Kraft treten.

Wenn die Österreichische Bundesregierung bereit

ist, die vorstehenden Bestimmungen anzunehmen,

beehre ich mich vorzuschlagen, daß

diese Note und Ihre Antwortnote als Abschluß

eines Abkommens zwischen unseren beiden Regierungen

anzusehen sind."

Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu

bringen, daß die Österreichische Bundesregierung

mit Vorstehendem einverstanden ist.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr

Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten

Hochachtung zu erneuern.

Dr. Bruno Kreisky e. h.

Bundesminister für

Auswärtige Angelegenheiten

Seiner Exzellenz

Herrn M. Raul Bopp,

a. o. und bev. Botschafter der

Vereinigten Staaten von Brasilien,

Wien

Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen ist am 1. Jänner 1960 in Kraft getreten.

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