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53_1953 AT

53. Kundmachung: Beitritt von Staaten zum Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.

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BGBlPdf 53. Kundmachung: Beitritt von Staaten zum Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs

der Vereinten Nationen sind folgende Staaten

dem Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die

Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten

Internationalen Abkommens, betreffend

die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger

Veröffentlichungen, BGBl. Nr. 191 aus

1950, gemäß seinem Art. 4, beigetreten

Pakistan, am 4. Mai 1951;

Tschechoslowakei, am 21. Juni 1951;

Irland, am 20. Feber 1952;

Mexiko, am 22. Juli 1952;

Belgien, am 13. Oktober 1952;

Italien, am 13. November 1952.

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