53_1953
AT
53. Kundmachung: Beitritt von Staaten zum Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.
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BGBlPdf 53. Kundmachung: Beitritt von Staaten zum Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.
1953_53_0 53. Kundmachung: Beitritt von Staaten zum Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.
Official
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs
der Vereinten Nationen sind folgende Staaten
dem Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die
Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten
Internationalen Abkommens, betreffend
die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger
Veröffentlichungen, BGBl. Nr. 191 aus
1950, gemäß seinem Art. 4, beigetreten
Pakistan, am 4. Mai 1951;
Tschechoslowakei, am 21. Juni 1951;
Irland, am 20. Feber 1952;
Mexiko, am 22. Juli 1952;
Belgien, am 13. Oktober 1952;
Italien, am 13. November 1952.