53_1946
AT
53. Bundesgesetz: 1. Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle.
1 Articles / Provisions · Österreich
Statutory Text (1 Provisions)
BGBlPdf 53. Bundesgesetz: 1. Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle.
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I.
Das Gesetz vom 10. Juli 1945, St. G. Bl.
Nr. 60, über den Erwerb und Verlust der österreichischen
Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz)
wird wie folgt, geändert
Dem § 9, Abs. (1), Punkt 2, wird ein Satz angefügt,
der lautet
„Der Verlust der Staatsbürgerschaft durch freiwilligen
Eintritt in den Militärdienst eines fremden
Staates tritt nicht ein bei Personen, die. bei
Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes bereits in
den Armeen der Vereinten Nationen gedient
haben."
Artikel II.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt rückwirkend mit
15. Juli 1945 in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für Inneres betraut.