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53_1946 AT

53. Bundesgesetz: 1. Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle.

1 Articles / Provisions · Österreich
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Statutory Text (1 Provisions)

BGBlPdf 53. Bundesgesetz: 1. Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Gesetz vom 10. Juli 1945, St. G. Bl.

Nr. 60, über den Erwerb und Verlust der österreichischen

Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz)

wird wie folgt, geändert

Dem § 9, Abs. (1), Punkt 2, wird ein Satz angefügt,

der lautet

„Der Verlust der Staatsbürgerschaft durch freiwilligen

Eintritt in den Militärdienst eines fremden

Staates tritt nicht ein bei Personen, die. bei

Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes bereits in

den Armeen der Vereinten Nationen gedient

haben."

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt rückwirkend mit

15. Juli 1945 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Inneres betraut.

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