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539_1996 AT

539. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 539. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre

Beitrittsurkunden zum Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen

Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 192/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.

Nr. 787/1993) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde

Belgien 6. Juni 1983

Estland 17. Dezember 1993

Lettland 14. Jänner 1994

Tunesien 24. Jänner 1994

Türkei 2. August 1995

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde hat die Türkei den Vorbehalt erklärt, daß es sich

nicht an Art. 8 des Protokolls gebunden erachtet.

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