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539_1994 AT

539. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Zusatzübereinkommens zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 539. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Zusatzübereinkommens zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bosnien-Herzegowina am 12. Jänner 1994 erklärt, sich rückwirkend mit 6. März 1992 weiterhin an das Europäische Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde (BGBl. Nr. 292/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 301/1994), gebunden zu erachten.

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