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539_1981 AT

539. Verordnung: Arbeitslosenversicherungsbeitrag

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 539. Verordnung: Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Auf Grund des § 61 Abs. 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977, BGBl. Nr. 609, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 546/1978 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen und mit Zustimmung des Hauptausschusses

des Nationalrates verordnet

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (§ 61

Abs. 1 und 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977) wird mit dem Beginn des Beitragszeitraumes

Jänner 1982 auf 3 vH erhöht.

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