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538_1990 AT

538. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 538. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 377/1988 und BGBl.

Nr. 257/1989 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen, soweit es sich um

Waren der Anlagen A 2 und B 2 handelt, auch im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land-

und Forstwirtschaft verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten BGBl. Nr. 630/1987,

über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung

von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter

Form, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl.

Nr. 426/1990, wird wie folgt geändert

1. Nach § 9 wird angefügt

„§ 10. Diese Verordnung findet keine Anwendung

auf Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche

die Ausfuhr von Waren mit Bestimmungs- oder

Handelsland Irak oder Kuwait oder die Einfuhr von

Waren mit Ursprungs-, Herkunfts- oder Handelsland

Irak oder Kuwait zum Gegenstand haben."

2. In der Anlage 1 wird gestrichen

„Kuwait"

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