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538_1983 AT

538. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedern des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 538. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedern des Europarates

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates ist die im Anhang zum Europäischen Abkommen

über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedern des Europarates (BGBl.

Nr. 175/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 156/1983) kundgemachte Liste der

Bundesrepublik Deutschland (BGBl. Nr. 51/1977) wie folgt geändert worden

(Übersetzung)

Gültiger oder innerhalb des letzten

Jahres abgelaufener Reisepaß

oder Kinderausweis der Bundesrepublik

Deutschland.

Von den Vertragsschließenden Parteien des erwähnten Abkommens sind keine Einwendungen gegen

die Änderung der Liste erhoben worden. Die gegenständliche Änderung ist daher gemäß Art. 11 des

Abkommens am 3. August 1983 in Kraft getreten.

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