538_1983
AT
538. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedern des Europarates
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 538. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedern des Europarates
1983_538_0 538. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedern des Europarates
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates ist die im Anhang zum Europäischen Abkommen
über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedern des Europarates (BGBl.
Nr. 175/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 156/1983) kundgemachte Liste der
Bundesrepublik Deutschland (BGBl. Nr. 51/1977) wie folgt geändert worden
(Übersetzung)
Gültiger oder innerhalb des letzten
Jahres abgelaufener Reisepaß
oder Kinderausweis der Bundesrepublik
Deutschland.
Von den Vertragsschließenden Parteien des erwähnten Abkommens sind keine Einwendungen gegen
die Änderung der Liste erhoben worden. Die gegenständliche Änderung ist daher gemäß Art. 11 des
Abkommens am 3. August 1983 in Kraft getreten.