Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
537_1995 AT

537. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 537. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten (BGBl. Nr. 119/1992, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 870/1994) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde

Deutschland 6. Jänner 1995 Italien 12. Jänner 1994

Deutschland hat nachstehenden Vorbehalt abgegeben

„Die Bundesrepublik Deutschland geht davon aus, daß Anerkennungen nach diesem Übereinkommen sich nur auf den akademischen Bereich beziehen und nicht auf den Zugang zum Beruf. Die Bundesrepublik Deutschland wird deshalb bei der Zulassung zu Prüfungen, die auch den Zugang zu einem durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften reglementierten Beruf eröffnen oder vor dem Zugang zu einem solchen Beruf abzulegen sind, Anerkennungen nach dem Übereinkommen nur insoweit vornehmen, als sie den Anforderungen in den Prüfungsordnungen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →