537. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten (BGBl. Nr. 119/1992, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 870/1994) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde
Deutschland 6. Jänner 1995 Italien 12. Jänner 1994
Deutschland hat nachstehenden Vorbehalt abgegeben
„Die Bundesrepublik Deutschland geht davon aus, daß Anerkennungen nach diesem Übereinkommen sich nur auf den akademischen Bereich beziehen und nicht auf den Zugang zum Beruf. Die Bundesrepublik Deutschland wird deshalb bei der Zulassung zu Prüfungen, die auch den Zugang zu einem durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften reglementierten Beruf eröffnen oder vor dem Zugang zu einem solchen Beruf abzulegen sind, Anerkennungen nach dem Übereinkommen nur insoweit vornehmen, als sie den Anforderungen in den Prüfungsordnungen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen."