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536_1994 AT

536. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 536. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 in der Fassung BGBl. Nr. 525/1984, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 765/1993) hinterlegt bzw erklärt, sich auch weiterhin an diesen Vertrag gebunden zu erachten

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde bzw.

Kontinuitätserklärung

Armenien 17 Mai 1994

Estland 24. Mai 1994

Georgien 18. Jänner 1994

Kenia 8. März 1994

Liberia 27 Mai 1994

Litauen 5. April 1994

Slowenien 1. Dezember 1993

Weiteren Mitteilungen des Generaldirektors zufolge haben nachstehende Staaten ihre anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen Erklärungen wie folgt zurückgezogen

Bulgarien am 3. Mai 1994

Polen zu Art. 39 Abs. 1 mit Wirksamkeit vom 1. März 1994.

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