536. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 in der Fassung BGBl. Nr. 525/1984, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 765/1993) hinterlegt bzw erklärt, sich auch weiterhin an diesen Vertrag gebunden zu erachten
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde bzw.
Kontinuitätserklärung
Armenien 17 Mai 1994
Estland 24. Mai 1994
Georgien 18. Jänner 1994
Kenia 8. März 1994
Liberia 27 Mai 1994
Litauen 5. April 1994
Slowenien 1. Dezember 1993
Weiteren Mitteilungen des Generaldirektors zufolge haben nachstehende Staaten ihre anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen Erklärungen wie folgt zurückgezogen
Bulgarien am 3. Mai 1994
Polen zu Art. 39 Abs. 1 mit Wirksamkeit vom 1. März 1994.