536_1986
AT
536. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 536. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
1986_536_0 536. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Zypern am 13. Juni 1986 seine Ratifikationsurkunde
zum Europäischen Übereinkommen
über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
über das Sorgerecht für Kinder und
die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl.
Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 282/1986) hinterlegt.
Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
hat Zypern den Minister für Justiz, Ministerium
für Justiz, Nicosia, als zentrale Behörde
gemäß Art. 2 des Übereinkommens bestimmt.