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536_1985 AT

536. Verordnung: 1. Mahnverfahrens-Umstellungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 536. Verordnung: 1. Mahnverfahrens-Umstellungsverordnung

Auf Grund des § 453 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung,

RGBl. Nr. 113/1895, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 104/1985, wird im

Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates

verordnet

§ 1. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat

das Mahnverfahren mit Hilfe automationsunterstützter

Datenverarbeitung durchzuführen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Jänner

1986 in Kraft.

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