535. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes
1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, 361/1985,
659/1987 und 379/1988 wird im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Finanzen verordnet
§ 1. Für Anträge und Nachweise nach dem Studienförderungsgesetz
sind nachstehende Formblätter
zu verwenden
1. Für den Antrag auf Gewährung und Erhöhung
einer Studienbeihilfe das Formular nach
dem Muster der Anlage 1;
2. für den Antrag auf Gewährung eines
Zuschusses zur Studienbeihilfe die Formulare
nach dem Muster der Anlagen 2 und 3;
3. für den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe
für ein Auslandsstudium die Formulare nach
dem Muster der Anlagen 1 und 4;
4. für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit
Formulare nach dem Muster der Anlagen 5, 6,
7 und 8.
§ 2. Den Formularen können Hinweise und
Erläuterungen beigefügt werden.
§ 3. Die Verordnung BGBl. Nr. 377/1985 tritt
außer Kraft.