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535_1988 AT

535. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 535. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983

Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, 361/1985,

659/1987 und 379/1988 wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Finanzen verordnet

§ 1. Für Anträge und Nachweise nach dem Studienförderungsgesetz

sind nachstehende Formblätter

zu verwenden

1. Für den Antrag auf Gewährung und Erhöhung

einer Studienbeihilfe das Formular nach

dem Muster der Anlage 1;

2. für den Antrag auf Gewährung eines

Zuschusses zur Studienbeihilfe die Formulare

nach dem Muster der Anlagen 2 und 3;

3. für den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe

für ein Auslandsstudium die Formulare nach

dem Muster der Anlagen 1 und 4;

4. für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit

Formulare nach dem Muster der Anlagen 5, 6,

7 und 8.

§ 2. Den Formularen können Hinweise und

Erläuterungen beigefügt werden.

§ 3. Die Verordnung BGBl. Nr. 377/1985 tritt

außer Kraft.

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