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535_1981 AT

535. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1982

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 535. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1982

Auf Grund des § 47 des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 480/1980 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich des

§ 47 Abs. 3 des Vermessungsgesetzes auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet

§ 1. Für die Ausstellung von Auszügen aus dem Grundstücksverzeichnis und dem technischen Operat,

für die im § 47 Abs. 2 Z 3 des Vermessungsgesetzes angeführten Amtshandlungen und für die Abgabe von

Abschriften gemäß § 47 Abs. 3 des Vermessungsgesetzes sind folgende Bauschbeträge zu entrichten

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft. Gleichzeitig verliert die Vermessungsgebührenverordnung

1978, BGBl. Nr. 491, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 122/1981 ihre Wirksamkeit.

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